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Beschlusstext (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015 Entwicklung der Schullandschaft)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
13.12.13, 18:31
Aktualisiert
13.12.13, 18:31
Beschlusstext (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015
Entwicklung der Schullandschaft) Beschlusstext (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015
Entwicklung der Schullandschaft)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 07.11.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 33. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 05.11.2013 Vorlage Nr.: TOP 3 397/2013 Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015 Entwicklung der Schullandschaft Beschluss: Der Rat fasst folgenden Beschluss: 1.) Unter der Voraussetzung eines positiven Ergebnisses der Elternbedarfsabfrage bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015 auf Grundlage des vorliegenden Pädagogischen Rahmenkonzeptes zu stellen. 2.) Unter der Voraussetzung der Genehmigung durch die Bezirksregierung findet das Anmeldeverfahren gemäß Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 24.02.2014 bis zum 14.03.2014 statt. 3. ) Unter der Voraussetzung eines positiven Aufnahmeverfahrens (mindestens 100 Anmeldungen) wird die Gesamtschule zum Schuljahr 2014/2015 errichtet. 4. ) Auf Grundlage der mit Vorlage 198/2013 beschlossenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung und der weiteren Hinweise des Schulentwicklungsplaners wird die Verwaltung beauftragt, im Haushaltsjahr 2014 erste Umbauten zu planen und ggf. umzusetzen, eine Erstausstattung für die neue Gesamtschule anzuschaffen sowie eine konkrete Raumplanung zu erstellen, um die erforderlichen Umbauten in den Folgejahren errichten zu können. 5.) Der Rat erklärt seine ausdrückliche Bereitschaft, die sukzessiv erforderlichen Investitionsmittel für die Umbauten in den Haushalten der kommenden Jahre bereitzustellen. 6.) Die Zügigkeit des Abteigymnasiums wird vorbehaltlich der Errichtung der Gesamtschule entsprechend der Hinweise des Schulentwicklungsplaners zum Raumkonzept auf vier Züge begrenzt; Abweichungen sind entspre chend der Praxis der vorangegangenen Jahre auf Antrag möglich. 7. ) Sollte die erforderliche Anzahl von 100 Anmeldungen für die Gesamtschule nicht erreicht werden, findet für die Arthur-Koepchen-Realschule das Anmeldeverfahren vom 17.03.2014 bis 21.03.2014 statt. Die Arthur-KoepchenRealschule wird dann wie bisher 3,5zügig und das Abteigymnasium wie bisher 5zügig weitergeführt. 8.) Für die Gemeinschaftshauptschule Pulheim findet vom 17.03.2014 bis 21.03.2014 ein Anmeldeverfahren statt, wenn weder die PRIMUS-Schule, noch die Gesamtschule errichtet werden können. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss: 9.) Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ziffern 3 und 6 des Beschlusses gem. § 80 Abs. 1 Nr. 4 VwGO. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss: 10.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, sich bei der personalführenden Bezirksregierung für eine sach- und fachgerechte Anschlussverwendung der Lehrerinnen und Lehrer der aufzulösenden Real- und Hauptschule in der Gesamtschule am SZ Brauweiler zu verwenden. 11.) Der Rat bekräftigt im Hinblick auf den Ratsbeschluss in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 24.09.2013 (Vorlage 309/2013) für den Schulträger, den Standort Schulzentrum Brauweiler räumlich auch für die Arthur-KoepchenRealschule bis zum Abschluss des letzten Jahrgangs (Schuljahr 2018/2019) zu sichern. Dies steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Bereitstellung der Lehrpersonalkapazitäten durch die Bezirksregierung. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.11.2013 Seite 2