Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
13.12.13, 18:31
Aktualisiert
13.12.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 07.11.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 33. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 05.11.2013
Vorlage Nr.:
TOP 15
299/2013
Widmung „Am Theuspfad“ (Hauptstraßenzug und 5 abgehende Verbindungswege)
Beschluss:
Der Rat beschließt der Stadt Pulheim beschließt:
1) Die in der Sitzung des Rates am 30.05.2000 erfolgte Widmung der Straße Am Theuspfad (Hauptstraßenzug)
wird dahingehend geändert, dass der in der Widmungsverfügung verwendete Begriff der Hauptverkehrsstraße
ersatzlos gestrichen wird.
2) Die zwischen den Straßen Am Theuspfad und Thommesweg und der Straße Am Zehnthof verlaufenden 5 Verbindungswege (Flurstücke 261, 288, 310, 334, 357 aus der Flur 3) werden als Gemeindestraßen mit der Beschränkung auf die Benutzungsart „Fußweg“ gewidmet. Die Fußwege sind bereits dem öffentlichen Verkehr
übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)