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Beschlusstext (Widmung „Am Theuspfad“ (Hauptstraßenzug und 5 abgehende Verbindungswege))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
13.12.13, 18:31
Aktualisiert
13.12.13, 18:31
Beschlusstext (Widmung „Am Theuspfad“ (Hauptstraßenzug und 5 abgehende Verbindungswege))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 07.11.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 33. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 05.11.2013 Vorlage Nr.: TOP 15 299/2013 Widmung „Am Theuspfad“ (Hauptstraßenzug und 5 abgehende Verbindungswege) Beschluss: Der Rat beschließt der Stadt Pulheim beschließt: 1) Die in der Sitzung des Rates am 30.05.2000 erfolgte Widmung der Straße Am Theuspfad (Hauptstraßenzug) wird dahingehend geändert, dass der in der Widmungsverfügung verwendete Begriff der Hauptverkehrsstraße ersatzlos gestrichen wird. 2) Die zwischen den Straßen Am Theuspfad und Thommesweg und der Straße Am Zehnthof verlaufenden 5 Verbindungswege (Flurstücke 261, 288, 310, 334, 357 aus der Flur 3) werden als Gemeindestraßen mit der Beschränkung auf die Benutzungsart „Fußweg“ gewidmet. Die Fußwege sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)