Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (1. Widmung der Erschließungsanlage "Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg" in Stommeln 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
13.12.13, 18:31
Aktualisiert
13.12.13, 18:31
Beschlusstext (1. Widmung der Erschließungsanlage "Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg" in 
    Stommeln
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Verbindungsweg
    zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ in Stommeln)

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 07.11.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 33. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 05.11.2013 Vorlage Nr.: TOP 17 91/2012 1. Widmung der Erschließungsanlage "Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg" in Stommeln 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ in Stommeln Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Erschließungsanlage „Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ in Stommeln gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) in dem gem. Bebauungsplan 28.1 vorgesehenen Umfang zu widmen. Die Flurstücke 956, 943, 1344 (teilweise), 1428, 1427 (teilweise), 1426 (teilweise), 1467 (teilweise) aus der Flur 16 werden als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Das Flurstück 1467 (teilweise) wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Benutzungsart „Fußweg“ gewidmet. Die Straße und der Fußweg sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung des befahrenen Teils der Erschließungsanlage „Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ (Flur 16, Flurstücke 956, 943, 1344 (teilweise), 1428, 1427 (teilweise), 1426 (teilweise), 1467 (teilweise)) in Stommeln gemäß beigefügter Anlage. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)