Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
13.12.13, 18:31
Aktualisiert
13.12.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 07.11.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 33. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 05.11.2013
Vorlage Nr.:
TOP 17
91/2012
1. Widmung der Erschließungsanlage "Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg" in
Stommeln
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Verbindungsweg
zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ in Stommeln
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Erschließungsanlage „Verbindungsweg zwischen Apfelweg und
Weißdornweg“ in Stommeln gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) in dem gem.
Bebauungsplan 28.1 vorgesehenen Umfang zu widmen.
Die Flurstücke 956, 943, 1344 (teilweise), 1428, 1427 (teilweise), 1426 (teilweise), 1467 (teilweise) aus der Flur 16
werden als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3
Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Das Flurstück 1467 (teilweise) wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Benutzungsart „Fußweg“ gewidmet.
Die Straße und der Fußweg sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit
der nach § 6 Absatz 1 StrWG NW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung des befahrenen Teils
der Erschließungsanlage „Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ (Flur 16, Flurstücke 956, 943,
1344 (teilweise), 1428, 1427 (teilweise), 1426 (teilweise), 1467 (teilweise)) in Stommeln gemäß beigefügter Anlage.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)