Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
13.12.13, 18:31
Aktualisiert
13.12.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 07.11.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 33. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 05.11.2013
Vorlage Nr.:
TOP 18
363/2013
1. Widmung der Erschließungsanlage “Roßackerweg“ in Stommeln
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ in Stommeln
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen
Verkehr zu verfügen:
Roßackerweg
Flur 5
Flur 31
Flurstücke 601, 604, 614, 625, 640, 655, 431
Flurstücke 6, 214, 215, 184
In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im
Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ im Bereich des Stichweges (Flur 5, Flurstücke 604, 614, 625, 640 und 655) in
Stommeln gemäß beigefügter Anlage 3.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)