Daten
Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
13.12.13, 18:31
Aktualisiert
13.12.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 07.11.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 33. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 05.11.2013
Vorlage Nr.:
TOP 19
364/2013
Widmung der Erschließungsanlage „Am Römerturm“ in Geyen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW vom 23.September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Am Römerturm
Flur 8
Flurstücke: 370, 371, 424, 426
Flur 11
Flurstücke: 2365, 2525
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3
Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)