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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage „Am Römerturm“ in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
13.12.13, 18:31
Aktualisiert
13.12.13, 18:31
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage „Am Römerturm“ in Geyen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 07.11.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 33. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 05.11.2013 Vorlage Nr.: TOP 19 364/2013 Widmung der Erschließungsanlage „Am Römerturm“ in Geyen Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Am Römerturm Flur 8 Flurstücke: 370, 371, 424, 426 Flur 11 Flurstücke: 2365, 2525 In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)