Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
03.04.14, 18:50
Aktualisiert
03.04.14, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 03.04.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 23. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 11.12.2013
Vorlage Nr.:
TOP 9
476/2013
1. Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln
Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, Gemarkung
Stommeln, Flur 35, Teilfläche des Flurstückes 64 am Rheidter Weg
Aufstellung gemäß § 2 BauGB und
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4
(1) BauGB
2. Gleichzeitig mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln erfolgt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche
Beschluss:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln im Bereich Gemarkung Stommeln, Flur 35, Teilfläche des Flurstückes 64, Grünfläche
am Rheidter Weg (Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche,
Gemarkung Stommeln, Flur 35, Teilfläche des Flurstückes 64 am Rheidter Weg).
Ziel der Planung ist, die planungsrechtliche Sicherung baulicher und sonstiger Nutzung auf dieser Fläche nach
Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus
dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (1) BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
3. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Bebauungsplaneverfahrens Nr. 104 Stommeln den bestehenden Bebauungsplan Nr. 29 Stommeln aufzuheben.
Ziel des Verfahrens ist die ausschließliche Sicherung der städtebaulichen Ordnung durch die Neuplanung.
Lage und Umfang der Aufhebung sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Beratungsergebnis:
27 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)