Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
03.04.14, 18:50
Aktualisiert
03.04.14, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 03.04.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 23. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 11.12.2013
Vorlage Nr.:
TOP 8
472/2013
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterung am Rheidter Weg
Änderung der Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof in Wohnbaufläche (W) und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB, Beteiligung der Behörden
Beschluss:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung der
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim. (Bereich:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterung am Rheidter Weg).
Ziel der Änderung ist die Schaffung der vorbereitenden Bauleitplanung für die verbindliche Bauleitplanung in Form
des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
27 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)