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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118 Pulheim Bereich: nördlich der Industriestraße Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB - Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
03.04.14, 18:50
Aktualisiert
03.04.14, 18:50
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118 Pulheim
Bereich: nördlich der Industriestraße
Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB
- Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen
  Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 03.04.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 11.12.2013 Vorlage Nr.: TOP 7 474/2013 Bebauungsplan Nr. 118 Pulheim Bereich: nördlich der Industriestraße Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB - Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 Pulheim (Bereich: nördlich der Industriestraße). Ziel der Planung ist, für den Plangeltungsbereich die Unzulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten festzusetzen. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt, da er lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB enthält. 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 118 Pulheim und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)