Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
03.04.14, 18:50
Aktualisiert
03.04.14, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 03.04.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 23. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 11.12.2013
Vorlage Nr.:
TOP 7
474/2013
Bebauungsplan Nr. 118 Pulheim
Bereich: nördlich der Industriestraße
Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB
- Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Beschluss:
1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2a BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 Pulheim
(Bereich: nördlich der Industriestraße).
Ziel der Planung ist, für den Plangeltungsbereich die Unzulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimenten festzusetzen.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt, da er lediglich Festsetzungen
nach § 9 Abs. 2a BauGB enthält.
3.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 118 Pulheim und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)