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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern Bereich: Erlenweg - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie 4a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 02.10.2013, TOP 8)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
03.04.14, 18:50
Aktualisiert
03.04.14, 18:50
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern
Bereich: Erlenweg
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie 4a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 02.10.2013, TOP 8)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 03.04.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 11.12.2013 Vorlage Nr.: TOP 5 488/2013 Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern Bereich: Erlenweg - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie 4a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 02.10.2013, TOP 8 Empfehlung: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und während der öffentlichen Auslegungen des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie 4a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB) eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194) den Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)