Daten
Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
29.05.12, 19:05
Aktualisiert
29.05.12, 19:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 29.05.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 20. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim
am 08.05.2012
Vorlage Nr.:
TOP 4
102/2012
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
'Recht auf saubere Luft'
Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt
Beschluss:
1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, dem Bürgerantrag ‚Recht auf saubere Luft’ nicht zu entsprechen, da
das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) zum Einen aus Kapazitätsgründen Immissionsmessungen nicht durchführen kann und zum Anderen darauf hinweist, dass von der sicheren Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in Pulheim ausgegangen wird.
2.
Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Umweltausschusses und erklärt die Angelegenheit für
erledigt.
Beratungsergebnis:
9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)