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Beschlusstext (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW 'Recht auf saubere Luft' Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
29.05.12, 19:05
Aktualisiert
29.05.12, 19:05
Beschlusstext (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
'Recht auf saubere Luft'
Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 29.05.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim am 08.05.2012 Vorlage Nr.: TOP 4 102/2012 Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW 'Recht auf saubere Luft' Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, dem Bürgerantrag ‚Recht auf saubere Luft’ nicht zu entsprechen, da das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) zum Einen aus Kapazitätsgründen Immissionsmessungen nicht durchführen kann und zum Anderen darauf hinweist, dass von der sicheren Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in Pulheim ausgegangen wird. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Umweltausschusses und erklärt die Angelegenheit für erledigt. Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)