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Mitteilungsvorlage (Schülerbeförderungskosten hier: Untersuchung von Einsparpotenzialen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Mitteilungsvorlage (Schülerbeförderungskosten
hier: Untersuchung von Einsparpotenzialen) Mitteilungsvorlage (Schülerbeförderungskosten
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.04.2007 - Der Bürgermeister Az: 41-32-10 Nr. der Ratsdrucksache: 945 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 24.05.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Schülerbeförderungskosten hier: Untersuchung von Einsparpotenzialen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr U. Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 945 In der Vergangenheit wurden die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen durchgeführt, die zur Reduzierung von Beförderungskosten führten: Durchgeführte Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2005 und 2006: 1. 2. 3. 4. 5. Die Verwaltung hatte – unter Anwendung der Vorschrift des § 5 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) – eine Überprüfung der Notwendigkeit der Schülerfahrkosten vorgenommen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass bei 13 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I die Vorasussetzungen zur Übernahme von Beförderungskosten nicht vorlagen und diese aus dem Erstattungsverfahren ausgeschlossen wurden. Nachdem die Marienschule in Euskirchen ab dem Schuljahr 2003/2004 die Einführung eines bilingualen Zweiges beschlossen hatte, hatte die Verwaltung nach Überprüfung bei den Schülerinnen und Schülern des St. Michael-Gymnasiums bis zur Klasse 7 festgestellt, dass bei weiteren 9 Schülerinnen und Schülern die Voraussetzungen zur kompletten Übernahme von Fahrkosten bis nach Bad Münstereifel nicht mehr vorlagen. Dieser Schülerkreis erhält seiher nur noch eine Erstattung der Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule in Euskirchen. Die Verwaltung hatte versucht, den Eltern der Kinder der Sekundarstufen I und II aus den Ortsteilen Iversheim und Schönau nahe zu bringen, auf die Übernahme von Beförderungskosten freiwillig zu verzichten und dafür eine „Fahrradpauschale“ in Höhe von 180,00 € pro Kind im Schuljahr zu erhalten. Leider hatte nur die geringe Anzahl von 4 Erziehungsberechtigten von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden städtischen Schulen (Sekundarstufen I und II) aus der Ortschaft Eicherscheid liegen die Voraussetzungen zur Übernahme von Fahrkosten nach den Vorschriften der SchfkVO – wegen der Entfernungsgrenzen – nicht vor. Aus diesem Grunde hatte die Verwaltung die Abmessung der Entfernungsgrenzen auf die Ortschaft Iversheim ausgedehnt. Die Überprüfung hieraus ergab, dass für 13 Schülerinnen und Schüler aus der Ortschaft Iversheim die Voraussetzungen zur Übernahme der Fahrkosten nicht vorlagen und diese aus dem Erstattungsverfahren ausgeschlossen wurden. Durch eine strenge Auslegung der Vorschriften der SchfkVO wurden in einigen Einzelfällen die Anträge von Erziehungsberechtigten zur Übernahme der Fahrkosten abschlägig beschieden, die teilweise im Widerspruchsverfahren abgewickelt wurden. Durch die Vorstehenden Bemühungen der Verwaltung konnte ein durchschnittliches jährliches Einsparpotenzial von ca. 22.000 € erzielt werden. Durchgeführte Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 Kostenanteil für die Schulbusse aus Mechernich und Euskirchen-Kirchheim Durch die drei weiterführenden städtischen Schulen in der Kernstadt sowie durch das St.-AngelaGymnasium besucht eine große Anzahl von Schülern täglich die Stadt Bad Münstereifel. Ein Anteil dieser Schülerzahl stammt aus den Bereichen der Städte Euskirchen und Mechernich. Wegen der nicht vorhandenen direkten öffentlichen Verkehrsanbindungen aus Richtung Mechernich und aus Euskirchen-Kirchheim wurden seitens der Schulträger Busunternehmen für Schülerfahrten aus diesen Ortschaften beauftragt. Auf Grund der Absprache zwischen den Schulträgern Stadt und Erzbistum Köln haben die aus diesen Bereichen stammenden Schülerinnen und Schüler aller Schulen die Möglichkeit zur Mitfahrt in den eingesetzten Schulbussen. Im Rahmen dieser Beförderung erheben sowohl das Erzbistum als auch die Stadt Bad Münstereifel von den Erziehungsberechtigten des betroffenen Schülerkreises einen Kostenateil von monatlich 20,00 € für 10 Monate im Jahr. Im Schuljahr 2006/2007 hat die Stadt Bad Münstereifel aus dem zu zahlenden Kostenanteil zusätzliche Einnahmen von ca. 26.000,00 € erzielt. Für das kommende Schuljahr 2007/2008 werden die Einnahmen in gleicher Höhe erwartet. Seite 3 von Ratsdrucksache 945 Fahrradpauschale statt SchülerjahresTicket Im Jahr 2004 hat sich die Verwaltung um Einsparungen der ausgegebenen Schülerjahreskarten durch die RVK Köln bemüht. Hierfür wurde den Erziehungsberechtigten aus den Ortsteilen Iversheim und Schönau angeboten, auf das ihren Kinder ausgegebene eTicket zu verzichten und stattdessen eine Fahrradpauschale von 180,00 € für das jeweilige Schuljahr zu erhalten. Leider haben sich von den etwa 140 angeschriebenen Erziehungsberechtigten nur wenige zu dieser Maßnahme entschieden. Im April 2007 wurde diese Maßnahme erneut aufgegriffen und das Angebot der „Zahlung der Fahrradpauschale statt SchülerjahresTicket“ den jetzt betroffenen Eltern unterbreitet. Ähnlich wie bei der im Jahr 2004 durchgeführten Aktion sind bis heute lediglich vier weitere Erziehungsberechtigte zu dieser Maßnahme bereit. Rückerstattung von zuviel erhaltenen Fahrkosten Bei wiederkehrenden Überprüfungen der Anspruchsvoraussetzungen in der Schülerfahrkostenerstattung wurde festgestellt, dass durch das Verschulden von Schülern und Erziehungsberechtigten die Verwaltung in Unkenntnis Fahrkosten weiter erstattet hat. Von den betroffenen Erziehungsberechtigten wurde der ungerechtfertigte Erstattungsbetrag rückwirkend wieder eingefordert. Entwicklung der Beförderungskosten Die für die Schülerbeförderung aufzuwendenden Kosten betrugen für das Haushaltsjahr 2005 748.400 € und für das Haushaltsjahr 2006 etwa 847.000 €. Infolge der Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren und des damit verbundenen Nachmittagsunterrichts an den weiterführenden Schulen ergibt sich ab dem Schuljahr 2007/2008 für die Stadt die Verpflichtung, zusätzliche Busumläufe für die Schülerbeförderung einzurichten. Dieser Umstand und die rasante Entwicklung der Energiekosten lassen den Schluss zu, dass sich die Ansätze der kommenden Haushaltsjahre der 1 Mio. Euro-Grenze nähern bzw. sogar übersteigen. Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2007 beträgt 912.260 € und für das Planjahr 2008 ist der Betrag von 997.000 € avisiert.