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Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung 2000 und Empfehlung der Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 GO NW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
367 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung 2000 und Empfehlung der Erteilung der
Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 GO NW) Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung 2000 und Empfehlung der Erteilung der
Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 GO NW)

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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 14 11 -30 V 7/1562 Amt:14 An den BeschIAusf.: Rat 14 Datum: 24.09.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über • Rechnungsprüfungsausschuss Betrifft: Prüfung der Jahresrechnung 2000 und Empfehlung der Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 GO NW Haushaltsrechtliche -I I Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: 121 Keine Beschlussentwurf: • 1. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Haushaltsrechnung 2000 "Allgemeiner Berichtsband" und "Gesonderter Berichtsband" sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beanstandungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Insoweit wird dieser Bericht als Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 101 Abs. 1 GO NW festgestellt. 2. Dem Rat der Stadt Erftstadt wird für die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 GO NW empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: "Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt gem. § 94 GO NW, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2000 anzuerkennen. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung erteilt." P:\TEXTE\ENTL2DDD.WPD I I - 2 - Begründung: Der Rat hat am 20.03.2001 das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2000 zur Kenntnis genommen und das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung beauftragt. Gleichzeitig wurde die Haushaltsrechnung 2000 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Der Ausschuss bedient sich zur Durchführung der Prüfarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den nummerierten Beanstandungen sowie die Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes sind in den Bericht eingearbeitet. • Er ist entsprechend den Bestimmungen der GO NW in einen "Allgemeinen Berichtsband" und in einen "Gesonderten Berichtsband" gegliedert. Die Einwohner oder AbgabepHichtigen sind zur Einsichtnahme in den "Allgemeinen Berichtsband" berechtigt. Die Gliederung des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes berücksichtigt neben der Beachtung personenbezogener Daten auch die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Rates über die in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Themen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Ausschuss. Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung ist dem Rat in der vom Rechnungsprüfungsausschuss beschlossenen Form zur Entscheidung und zur Erteilung der Entlastung vorzulegen. • Anlage: Schlussbericht P:\TEXTE\ENTL2000.WPD