Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 14 11 -30
V
7/1562
Amt:14
An den
BeschIAusf.:
Rat
14
Datum: 24.09.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über
•
Rechnungsprüfungsausschuss
Betrifft: Prüfung der Jahresrechnung 2000 und Empfehlung der Erteilung der
Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 GO NW
Haushaltsrechtliche
-I
I
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen:
121 Keine
Beschlussentwurf:
•
1.
Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes
zur Haushaltsrechnung 2000
"Allgemeiner Berichtsband" und "Gesonderter Berichtsband" sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beanstandungen werden zustimmend zur Kenntnis
genommen. Insoweit wird dieser Bericht als Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 101 Abs. 1 GO NW festgestellt.
2.
Dem Rat der Stadt Erftstadt wird für die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters
gem. § 94 GO NW empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
"Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt gem. § 94 GO NW, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2000 anzuerkennen. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung erteilt."
P:\TEXTE\ENTL2DDD.WPD
I
I
-
2 -
Begründung:
Der Rat hat am 20.03.2001 das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2000 zur Kenntnis
genommen und das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung beauftragt. Gleichzeitig
wurde die Haushaltsrechnung
2000 an den Rechnungsprüfungsausschuss
zur
Prüfung verwiesen. Der Ausschuss bedient sich zur Durchführung der Prüfarbeiten
des Rechnungsprüfungsamtes. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den nummerierten Beanstandungen sowie die Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes
sind in den Bericht eingearbeitet.
•
Er ist entsprechend den Bestimmungen der GO NW in einen "Allgemeinen Berichtsband" und in einen "Gesonderten Berichtsband" gegliedert. Die Einwohner oder
AbgabepHichtigen sind zur Einsichtnahme in den "Allgemeinen Berichtsband" berechtigt. Die Gliederung des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes berücksichtigt
neben der Beachtung personenbezogener Daten auch die Bestimmungen der
Geschäftsordnung des Rates über die in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden
Themen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Ausschuss.
Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung ist dem Rat in der vom
Rechnungsprüfungsausschuss
beschlossenen Form zur Entscheidung und zur
Erteilung der Entlastung vorzulegen.
•
Anlage: Schlussbericht
P:\TEXTE\ENTL2000.WPD