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Beschlusstext (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim Am Pfarrgarten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
17.04.2013
Erstellt
15.08.13, 18:36
Aktualisiert
15.08.13, 18:36
Beschlusstext (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim 
Am Pfarrgarten)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 15.08.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 17. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 17.04.2013 Vorlage Nr.: TOP 11 114/2013 Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim Am Pfarrgarten Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Am Pfarrgarten Flur 41, Flurstück 388 Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Mit der Widmung erhält die Anlage die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)