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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1570)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
308 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1570)

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r öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 6619-3561/05 071 ~> ~~ Amt: 650 BeschIAusf.: 650 Werksausschuss Straßen Datum: 26.09.2001 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage Nr. • 171-fS'f~ I wird gem. § 60 (1) Satz 3 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Baumaßnahme wurde am 19.09.2001 submittiert. Das Ergebnis ist eindeutig so dass bezüglich der Auftragsvergabe keine Schwierigkeiten durch die Bieter zu erwarten sind. Aufgrund der Auftragshöhe (>50.000,00 DM) ist eine Zustimmung des Werksausschusses Strassen erforderlich. Zur Vermeidung, dass mit den Endarbeiten in der Winterperiode (meistens schlechtes Wetter) begonnen wird ist es unbedingt erforderlich, den Auftrag sofort, vor der nächsten Sitzung des Werksausschusses Strassen zu erteilen. Es ergibt sich ein Zeitvorteil von ca. einem Monat. Hierdurch können die auftretenden Unannehmlichkeiten der Anwohner erheblich verringert werden. Gleichfalls ist es hierdurch möglich, den Kindern noch bis zum Winter eine ordnungsgemäße Zuwegung zum vorhandenen Spielplatz zu bieten. • Wegen des dargestellten Sachverhaltes halte ich eine Vergabe der Bauarbeiten vor der kommenden Ausschußsitzung im Interesse der Anwohner für sehr sinnvoll. ß~ (Böcking) r DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. Erftstadt, den I 0 716~~ I wird zugestimmt. .ft? -'It? &' " , ~ß~U (Fass6~nder) Vorsitzender