Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: - 82 -
öffentlich
V 7/
21-t ~(}(vtrttt
tUi Sltzung
An den
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Werksausschuss Immobilienwirtschaft
Amt:
4 S-91
- 82 -
BeschIAusf.:
- 82 -
Datum: 2.10.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Immobilienmanagement
der Stadt Erftstadt - Konkretisierung
Mieter - Vermieter - Modells
Auswirkungen:
Finanzielle
)1j.
Unterschrift des BUdgetverantwortlichen
Erftstadt, den
•
des
Keine
)r/~
Beschlussentwurf:
1. Erhebung von Kostenmieten
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vermietet die städtischen Gebäude bzw.
Räume an die nutzenden Ämter und sonstigen Einrichtungen. Er erbringt die im
Zusammenhang mit der Gebäudenutzung notwendigen Serviceleistungen gegen
entsprechendes Entgelt.
Die Entgelte werden ab dem 1.1.2002 auf der Basis einer Kostenmiete ermittelt.
Die derzeit von der Stadt geleisteten Pauschalzuweisungen an den Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft entfallen ab diesem Zeitpunkt. Die die bisherigen Pauschalzuweisungen übersteigenden Einnahmen werden in Form einer Eigenkapitalverzinsung
an den städtischen Haushalt abgeführt.
2. Beratungsabläufe
Es ist Aufgabe der Werkleitung und des Werksausschusses des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft, die bedarfsgerechte Versorgung der städtischen Dienststellen
und sonstigen Einrichtungen mit Gebäuden und Grundstücken sicherzusterren und
unter betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten zu optimieren.
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft erhebt alle im Zusammenhang mit der
Gebäudenutzung stehenden Daten, wertet diese aus und stellt den Dienststellen
bzw. Ausschüssen die für ihre Arbeit erforderlichen Informationen zur Verfügung
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Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den anderen städtischen Gremien gelten
folgende Regularien:
2.1 Fragen des Raumprogramms und der Gebäudenutzung
Die Festlegung des erforderlichen Raumprogramms und die Entscheidung
über die Nutzung der den einzelnen Budgets zugeordneten Gebäude obliegt
ausschließlich dem jeweils zuständigen Fachausschuss.
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ist berechtigt, im Benehmen mit den
Nutzern der Gebäude, die für Reinigungs- und Wartungsarbeiten in den städtischen Gebäuden notwendigen Zeiten festzulegen, in denen die Objekte für
die Nutzer nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Nurwenn sich aus dem Raumprogramm bauliche Maßnahmen ableiten, wenn
bei Fragen der Raumnutzung die Kompetenzen verschiedener Fachausschüsse berührt sind oder wenn die erforderlichen Mittel nicht aus dem
betreffenden Budget erwirtschaftet werden können, erfolgt, ggf. nach fachlicher
Beratung im Werksausschuss, eine Entscheidung im Hauptausschuss oder
Rat.
2.2 Neubau und Umgestaltung von Gebäuden
Eine entsprechende Vorlage bzw. ein Antrag, versehen mit einer fachlichen
Beurteilung des Eigenbetriebes, wird dem Fachausschuss oder, wenn die Mittel nicht aus dem betreffenden Budget zur Verfügung gestellt werden können,
dem Rat zur Beschlussfassung zugeleitet. Die Entscheidung über die bauliche
Umsetzung der Maßnahme erfolgt, ggf. nach Vorstellung der Planung im
Fachausschuss, im Werksausschuss Immobilienwirtschaft.
2.3 Bauerhaltung
Vorlagen bzw. Anträge zu Fragen der Bauerhaltung werden unmittelbar dem
Werksausschuss zur Entscheidung zugeleitet. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgt jeweils eine ausführliche Information und Beratung
in den Fachausschüssen über die geplanten Maßnahmen.
3. Bauerhaltung und Bauunterhaltung in Schulen
Für den Bereich der Schulen erhält der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ab dem
1.1.2002 die alleinige Zuständigkeit für die Bauerhaltung und die Bauunterhaltung.
4. Kommunikation
Zur Optimierung der Kommunikation zwischen Schulen und Verwaltung wird den
Schulen ein/e Mitarbeiter/in aus dem Bereich des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft benannt, der/die Ansprechpartner/in in allen Fragen der Bauerhaltung und
-unterhaltung ist. Durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Verwaltung
wird die Erreichbarkeit der entsprechenden Mitarbeiter sichergestellt. Den Schulen
wird eine kurzfristige Rückmeldung garantiert.
5. Nutzungskonzepte für Schulen
Die städtischen Schulen und Sporthallen werden in möglichst breitem Umfang für
außerschulische Nutzungen zur Verfügung gestellt. Die durch diese Nutzung
entstehenden Kosten werden in den vom Schulamt verwalteten Budgets abgebildet.
Begründung:
Unter den Schlagwörtern "Facility Management", "Gebäudemanagement" oder "Immobilienmanagement" nimmt in der einschlägigen Literatur die Diskussion um die Optimierung der Gebäudenutzung unter betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten
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einen breiten Raum ein. Dabei wird Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung der
Gebäude gelegt, die bereits bei der Planung die künftigen Nutzungsansprüche und
sich daraus ergebenden Betriebskosten der Immobilien berücksichtigt. Nicht zuletzt
aufgrund knapper werdender Haushaltsmittel haben sich neben der freien Wirtschaft
auch viele Städte dieses Themas angenommen.
Im Rahmen der Beratungen um die Einführung neuer Steuerungsmodelle haben sich
auch Rat und Verwaltung der Stadt Erftstadt mit diesen Fragen befasst. Auch in Erftstadt
war die Ausgangslage, dass die Kosten für die Überlassung von Gebäuden und die
Kosten für die verschiedenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung
von Gebäuden nicht bekannt waren. Weiterhin waren die Verantwortlichkeiten, wie auch
in allen anderen Städten, nicht klar geregelt und bestand eine Zersplitterung von
Zuständigkeiten.
Die Stadt Erftstadt hat sich 1999 entschieden, ihr gesamtes bebautes Immobilienvermögen zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
zu übertragen. Dieser Übertragung lagen folgende Überlegungen zugrunde:
Ein professionelles und modernes Immobilienmanagement bedingt eine Konzentration auf das Kerngeschäft und die Zusammenführung von Aufgaben, Kompetenzen und Qualifikationen bei den Mitarbeitern. Professionelles Immobilienmanagement kann nicht quasi nebenher von Mitarbeitern im Fachamt betrieben werden.
Bei den gebäudenutzenden Einheiten und Dienstleistungsbereichen soll ein möglichst kostengerechtes Verhalten gefördert werden. Dazu müssen die Informationsmöglichkeiten der Nutzer und deren Anreize zu wirtschaftlichem Handeln gestärkt
werden. Die Mittel der Raum- und Gebäudenutzung müssen in den Budgets der
Nutzer veranschlagt werden.
In einer Fortbildungsveranstaltung, an der der technische Werkleiter des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft 1999 teilgenommen hat, wurden diese Grundsätze von Dr. H.
Knirsch, RTG/Kommunal Team, treffend wie folgt zusammengefasst:
Mittelbewirtschaftung:
•
Serviceerbringung:
Soviel Dezentralisierung (Nutzer) wie möglich,
Zentralisierung
(Betrieb) wie nötig!
Soviel Zentralisierung
(Betrieb) wie möglich,
Dezentralisierung
(Nutzer) wie nötig!
soviel
soviel
Mit der Bündelung von Aufgaben der Serviceerbringung (Bauerhaltung, Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste usw.) im Bereich des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
und dem Ziel, über eine Kostenmiete die Kosten für die Gebäudenutzung in den Budgets
der Nutzer abzubilden, ist die Stadt Erftstadt diesen Grundsätzen gefolgt.
Mit dem Beschluss zur Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wurde auch
festgelegt, die notwendige Regelung der Beziehungen zwischen den Nutzern der
Gebäude und dem Eigenbetrieb nach dem sog. Mieter-Vermieter-Modell zu organisieren.
Die Grundsätze für die Ausgestaltung dieses Modells habe ich im Beschlussentwurf
zur Vorlage V 6/3138 dargelegt.
Zur Konkretisierung der Ausgestaltung des Modells wurde am 24. und 25. März 2000
im Schloß Gracht ein Workshop durchgeführt. Auf der Grundlage der im Workshop
einvernehmlich festgelegten Ziele hat der Werksausschuss Immobilienwirtschaft in
seiner Sitzung am 18.5.2000 folgendes Arbeitsprogramm beschlossen:
Erstellung eines "Nutzungskonzeptes" für die Schulen bis Oktober 2000.
Aufbau eines Kennzahlensystems bis Ende 2001. Zur Umsetzung ist die Beschaffung entsprechender Software (Gebäudeinformationssystem)
erforderlich.
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Festlegung der verwaltungsinternen Entscheidungsabläufe sowie Darstellung der
Beratungsabläufe in den städtischen Gremien bis August 2000.
Aufgrund der engen Vorgaben durch das Haushaltssicherungskonzept
kann die
Realisierung der o.a. Maßnahmen nur mit einer unzureichenden Personal- und Sachausstattung und ohne aufwendige externe Beratung erfolgen. Ich hatte bereits in der
Begründung zum Wirtschaftplan 2001 ausgeführt, dass sich dadurch in einigen Bereichen Verzögerungen ergeben haben. Zur Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen und zur weiteren Optimierung der Gebäudebewirtschaftung schlage ich die
im Beschlussentwurf ausgeführte Vorgehensweise vor. Weiterhin habe ich im Rahmen
meiner Zuständigkeit als Bürgermeister weitere Maßnahmen ergriffen, auf die ich in
der weiteren Begründung noch eingehen werde.
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zu 1.: Nach dem bisherigen Diskussionsstand warvorgesehen, die Pauschalzahlungen,
welche derzeit von der Stadt an den Betrieb gezahlt werden, auf die Nutzfläche
der vom Eigenbetrieb betreuten Immobilien umzulegen und die so ermittelten
Kosten als Mieten den Nutzern der Gebäude in Rechnung zu stellen. Bei der
Errichtung neuer Gebäude sollen die sich aus dem Bauvorhaben ergebenden
Kosten (Abschreibung, Zinsen, Bauerhaltung) in Rechnung gestellt werden. Bei
den seit dem 1.7.1999 errichteten Gebäuden wird bereits so verfahren.
Bei dieser Vorgehensweise könnten sich erhebliche Abweichungen zwischen
den Mieten für Gebäude ergeben, die vor bzw. nach der Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschafterrichtetwurden,
deren unterschiedliche Höhe mitdem
jeweiligen Alter, dem Zustand und den Kosten für das Gebäude nicht zu begründen ist. Eine Differenzierung der Mieten nach der unterschiedlichen Ausstattung
und dem Unterhaltungszustand der einzelnen Gebäude wäre auch nur schwer
umzusetzen.
Es wird daher vorgeschlagen, für alle städtischen Gebäude eine Kostenmiete
zu erheben, die bei bestehenden Gebäuden auf den Bauwerten zum Stichtag
1.7.1999 (Eröffnungsbilanz) und bei den neuen Gebäuden auf den tatsächlichen
Baukosten basiert. Berücksichtigt werden bei der Kostenmiete die Abschreibung,
kalkulatorische Zinsen, die Kosten der Bauerhaltung und derVerwaltungsaufwand
(Personal- und Sachkosten des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft).
Im Vergleich zu den bisherigen Ansätzen - die Zahlungen der Stadt an den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft entsprechen den Ansätzen im Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 1999 - werden sich erheblich höhere Mieten
ergeben. Als Ausgleich führt der Betrieb eine Eigenkapitalverzinsung an die Stadt
ab. Dadurch stellt sich die Umstellung von Pauschalzahlungen auf eine Kostenmiete für die Stadt aufkommensneutral dar.
Für die städtischen Nutzer der Schulen, insbesondere die VHS, muss dabei eine
Lösung gefunden werden, wonach die Nutzung der Schulen im Budget abgebildet, diese Maßnahme aber nicht mit aufwendigen Buchungen und EinzeIabrechnungen belastet wird. Es darf sich keinesfalls für die VHS wirtschaftlicher
darstellen, nicht stadteigene Objekte anzumieten, während die städtischen Gebäude ungenutzt bleiben. Derzeit sollen daher alle Kosten für die Nutzung der
Schulen in den durch das Schulamt verwalteten Budgets abgebildet werden.
Im Zuge der Fortentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung können dann
auch Daten für die Kosten einer Überlassung von Schulen und sonstiger Räume
an Vereine und Organisationen abgeleitet werden.
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In der Kostenmiete nicht erfasst sind die Kosten für die Gebäudereinigung und
den Einsatz der städtischen Hausmeister. Diese werden nach einem pauschalierten System auf die Budgets der Nutzer umgelegt. Durch die Pauschalierung soll
unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden. Die Pauschale muss aber
in einem angemessenen Verhältnis zu den von den Nutzern verursachten Kosten
stehen. In diesem System macht es keinen Sinn, die Kosten für die Hausmeister
auf die einzelnen Stelle herunterzubrechen. Warum sollte eine Schule mit
höheren Kosten belastet werden, nur weil der dort eingesetzte Hausmeister im
Vergleich zu einem Kollegen drei Kinder hat und dementsprechend höhere
Zahlungen erhält. Bei der Gebäudereinigung wird ein durchschnittlicher Kostensatz pro Quadratmeter Reinigungsfläche ermittelt. Dabei muss allerdings zwischen Fremd- und Eigenreinigung differenziertwerden. Der Stadt entstehen durch
die Eigenreinigung - bei gleicher Leistung - Mehrkosten in Höhe von mindestens
900.000,- DM pro Jahr. Diese Kosten müssen auf die Nutzer der Objekte umgelegt werden, die von städtischen Mitarbeitern gereinigt werden .
zu 2.: Die Frage der Entscheidungsabläufe
ist beim Workshop intensiv diskutiert
worden. Angestrebt wird eine Lösung, bei der die Kompetenzen klar geregelt
sind und dennoch im Einzelfall eine flexible Regelung möglich ist. Weiterhin
sollten Doppelberatungen vermieden und Entscheidungen schnell herbeigeführt
werden können. Zusätzlich muss gesichert werden, dass alle Ausschüsse die
für ihre Arbeit notwendigen Informationen erhalten.
Zur Umsetzung dieser Kriterien ist von verschiedenen Fallgestaltungen auszugehen.
- Die Festlegung des Raumprogramms für eine Schule oder einen Kindergarten,
die Frage, welche Räume eine Schule für welchen Zweck benötigt oder die
Festlegung, wann Vereine oder sonstige Institutionen nach Schulschluss diese
Räume nutzen können, sollte ausschließlich in der Kompetenz des betreffenden Fachausschusses liegen. Eindeutig zu regeln ist auch, dass die Kosten
für die Maßnahmen aus dem jeweiligen Budget zu tragen sind .
Entscheidungen über den Neubau von Gebäuden oder eine grundlegende
bauliche Umgestaltung von Gebäuden (z.B. Planungen zur Sanierung des
Kindergartens Dirmerzheim, einschließlich Einrichtung einer Hortgruppe) sind
zunächst im zuständigen Fachausschuss zu entscheiden, sofern nicht das
Budgetrecht des Rates berührt ist. Die Entscheidung über die Art der Umsetzung und die Durchführung der Baumaßnahme muss dann im Werksausschuss getroffen werden.
Fragen der Bauerhaltung betreffen natürlich immerdie Interessen derverschiedenen Fachausschüsse. Die Verteilung der Mittel für die Bauerhaltung kann
aber nur von einem Ausschuss unter Berücksichtigung der Interessen aller
Nutzer getroffen werden. Um Doppelberatungen zu vermeiden, sollten entsprechende Anträge und Vorlagen unmittelbar im Werksausschuss beraten
werden. Einmal im Jahr, parallel zu den Haushaltsplanberatungen, erfolgt dann
eine umfassende Information der jeweiligen Fachausschüsse über den
baulichen Zustand der Objekte und die geplanten Maßnahmen. Die Stellungnahmen dieser Ausschüsse werden dem Werksausschuss für seine Beratungen zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen dieser Aufgabenverteilung sind der Werksausschuss Immobilienwirtschaft und die Werkleitung des Betriebs vorrangig für die Optimierung der
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- 6 Gebäudebewirtschaftung zuständig, wobei diese Aufgabe bei der Planung der
Gebäude beginnt und über deren Bewirtschaftung bis zu einem Abbruch oder
Verkauf der Immobilie reicht. Die in diesem Zusammenhang gewonnen Erkenntnisse und Informationen sind in geeigneter Weise den anderen VerwaltungssteIlen und städtischen Gremien zur Verfügung zu stellen.
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zu 3.: Die Zuständigkeiten zwischen Bauerhaltung (Eigenbetrieb ) und Bauunterhaltung
(Fachamt) sind logisch und klar definiert. Hinsichtlich der verwaltungsinternen
Abläufe und der Abstimmung mit der Politik hatte sich die betreffende Arbeitsgruppe beim Workshop im Schloß Gracht "für eine auf den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zugeschnittene Lösung" ausgesprochen. In diesem Bereich besteht
noch Handlungsbedarf. Bei den ausschließlich verwaltungsintern abzuwickelnden
Budgets (Jugendamt, Sozialamt, VHS, Musikschule) hat sich die Aufteilung
zwischen Bauerhaltung und Bauunterhaltung bewährt. Zur Zufriedenheit der
Nutzer sind die Entscheidungswege bei kleineren Bauerhaltungmaßnahmen
äußerst kurz und können Mängel in Eigenverantwortung der Nutzer sehr schnell
behoben werden. Es ist noch verwaltungsintern die Frage zu klären, wie die Daten
über diese Maßnahmen möglichst einfach in das Gebäudeinformationssystem
eingeführt werden können. Die Schulen verfügen nicht über Verwaltungsmitarbeiter, die mit der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Schulamt und
Eigenbetrieb vertraut sind. Fragen nach der Zuständigkeit führen daher immer
wieder zu ineffizienten Verwaltungsabläufen. Berichte der Schulen über bauliche
Mängel sind häufig von zwei Verwaltungsstellen zu bearbeiten. Im Bereich der
Schulen müssen daher dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft die Aufgaben
der Bauerhaltung und der Bauunterhaltung übertragen werden.
Mit den Schulleitern und Schulleiterinnen habe ich diskutiert, Mittel für die
Bauunterhaltung im Wege einer Budgetierung auf die Schulen zu übertragen
Diese werden dadurch in die Lage versetzt, Kleinreparaturen, z.B. durch den
Hausmeister, sofort und ohne "Umweg" über die Verwaltung in Auftrag zu geben.
Die verwaltungsmäßige (Buchung, Zahlbarmachung usw.) erfolgt durch den
Eigenbetrieb. Die Schulen werden durch diese Maßnahme somit nicht mit
zusätzlichem Verwaltungsaufwand belastet. Dieser Vorschlag ist bei den Schulleiterinnen und Schulleitem auf uneingeschränkte Zustimmung gestoßen. Ich werde
diese Maßnahme daher zu 1.1.2002 umsetzen.
zu 4.: Die Mittel für die Bauerhaltung wurden in den vergangenen beiden Jahren um
40 % aufgestockt. Dabei wurden die Gelder auf viele kleine aber zeitintensive
Maßnahmen verteilt. Die mit diesen Arbeiten beauftragten Mitarbeiter sind daher
zeitlich sehr stark ausgelastet. Von den Schulleiterinnen und Schulleitern ist
darauf hingewiesen worden, dass die mit der Bauerhaltung beauftragten Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft, wegen der hohen und mit
Außendiensttätigkeiten verbundenen Arbeitsbelastung, nur schwer erreichbar
sind.
Ich habe den Schulleiterinnen und Schulleitern daher vorgeschlagen, ihnen einen
Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin zu benennen, der für alle Fragen der Bauerhaltung und Bauunterhaltung an der betreffenden Schule zuständig ist. Auch dieser
Vorschlag ist auf Zustimmung gestoßen. Aufgrund der o.a. Darlegungen muss
dieser Mitarbeiter zwingend dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zugeordnet
sein. Durch organisatorische Maßnahmen - und eine entsprechende personelle
Ausstattung, die im Wirtschaftplan 2002 berücksichtigt werden muss - stelle ich
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- 7 sicher, dass die betreffenden Mitarbeiter auch tatsächlich erreichbar sind und
dass die Schulen kurzfristig eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen
erhalten.
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zu 5.: Die Diskussion um ein Nutzungskonzept für die Schulen hat auf dem Workshop
im Schloß Gracht einen breiten Raum eingenommen.
Die Stadt als Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Gebäude und Einrichtungen bereitzustellen, ordnungsgemäß
zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal zur
Verfügung zu stellen. Dieser Kernvorschrift des Schulverwaltungsgesetzes ist
die Stadt durch Errichtung und Unterhaltung von 7 Grundschulen, 2 Hauptschulen, 2 Realschulen, 2 Gymnasien und einer Sonderschule einschließlich
der zugehörigen Sporteinrichtungen nachgekommen. Diese 14 Bildungsstätten
dienen der Beschulung der Schülerinnen und Schüler. Die zu den Schulen gehörenden Schulhöfe werden gem. Beschluss des Rates nachmittags bis zum
Einbruch der Dunkelheit als Spielplätze für Kinder und Jugendliche genutzt.
Die Schulgebäude werden schulisch hauptsächlich bis in den frühen Nachmittag
genutzt. Darüber hinaus gehende Nutzung durch die Schulen erfolgt nur in
Ausnahmefällen bei Elternabenden und im weiterführenden Bereich durch besondere Veranstaltungen innerhalb des Lehrplanes (Theateraufführungen u.ä.). Es
bietet sich deshalb an, die Schulgebäude auch außerhalb der üblichen Schulzeiten einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. Diese Fremdnutzung wird auch
schon immer praktiziert, da die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge über den
schulischen Bildungsauftrag hinaus auch die Bereiche Kultur, Sport, Brauchtum
und Erwachsenenbildung fördern muss.
Bei den sport- und kulturtreibenden Vereinen, die ihre Leistungen ja überwiegend
auf der Basis der Ehrenamtlichkeit im Rahmen der Subsidiarität zum Wohle der
gesamten Gesellschaft erbringen, besteht erheblicher Raumbedarf zur Durchführung ihrer vielfältigen Aktivitäten. Ohne die Nutzung städtischer Liegenschaften
wäre dieses Angebot in den meisten Fällen nicht umzusetzen. Hierbei ist zu
beachten, dass außerschulische Veranstaltungern in den Schulen den Unterricht
und die sonstigen Schulveranstaltungen nicht beeinträchtigen dürfen.
Die den Vereinen und Institutionen im Rahmen von Beschlüssen der Fachausschüsse überlassenen Räumlichkeiten beschränken sich überwiegend auf die
Nutzung von Klassenräumen, Aulen, Sporthallen und -plätzen. In besonderen
Bereichen wie z.B. der Erwachsenenbildung werden auch Fachräume (EDVLabore, Küchen usw.) nach vorheriger Absprache mit den betroffenen Schulen
zur Verfügung gestellt.
Die Fremdnutzung gliedert sich wie folgt auf:
- einmalige veranstaltungsbezogene Nutzung
- regelmäßige Nutzung
- ständige Überlassung von Schulräumen über Mietverträge bzw. Gestattungen.
Die Erhöhung des Nutzungsgrades über den Normalbetrieb einer Schule hinaus
ist natürlich mit Kosten verbunden. Diese Kosten sind in Relation zu dem Nutzen,
den die Vereine und Institutionen für die Bürger erbringen, zu setzen. Sie entstehen im Wesentlichen für den Betrieb (Energie- und Personalkosten), der über
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- 8 die normale Schulnutzung hinausgeht. Bislang erfolgt die Fremdnutzung kostenlos. Die politischen Entscheidungsträger waren sich in diesem Punkt immer einig,
diese freiwilligen Ausgaben in den städt. Haushalt zu übernehmen, sodass den
Nutzern keine Kosten entstehen.
Der Nachfrage nach Schulräumen kann im allgemeinen durch das vorhandene
Potenzial abgeholfen werden, dies sollte auch künftig im bisherigen Umfang
beibehalten werden. Allerdings sind vor allem im Bereich Sporthallen I Wasserflächen erhebliche Defizite im Verhältnis zur Nachfrage zu verzeichnen. Dieser
Mangel ist nur durch Neubau zu beseitigen, da die vorhandenen Hallen und
Wasserflächen vollkommen ausgelastet sind. Eine Steigerung ist nicht mehr
möglich.
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Zur Senkung der Kosten wird bereits seit einiger Zeit in Zusammenarbeit mit den
Vereinen versucht, eine Optimierung der Belegungen zu erzielen. Erste Erfolge
sind durch Nutzungskonzentrierungen sichtbar. Denkbar wäre auch eine kommerzielle bzw. private Nutzung der Räumlichkeiten; hier wären insbesondere
die Aulen betroffen. Diese werden bislang nicht an kommerzielle oder private
Nutzer vergeben. Ein weiterer Gesichtspunkt ist der Bereich der Werbung und
des Sponsoring. Hier gibt es erste Kontakte zur Verbesserung der Einnahmesituation. Schwierigkeiten bereiten hier noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen,
die im Schulbereich sehr restriktiv sind.
Zur Umsetzung der mit der Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft verfolgten
Ziele müssen der Werkleitung, dem Bürgermeister und dem Werksausschuss die zur
Durchführung ihrer Aufgaben notwendigen Daten an die Hand gegeben werden. Dazu
sind Kennzahlen hilfreich. In einer ersten Stufe können entsprechende Daten aus der
Finanzbuchhaltung abgeleitet werden. Diese sind durch den Aufbau einer Kosten- und
Leistungsrechnung zu verdichten. Für Maßnahmen der Bauerhaltung und Energiebewirtschaftung ist darüber hinaus ein Gebäudeinformationssystem
erforderlich .
Zum 1.12.2000 ist das Buchführungsprogramm IRP beim Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft eingerichtet worden. Alle Buchungsarbeiten werden von eigenen Kräften mit
diesem System vorgenommen. Die Anlagenbuchhaltung sowie ein Auftragswesen sollen
Anfang 2002 eingerichtet werden. Bisher konnte die KDVZ die erforderlichen Schulungen noch nicht anbieten. Aus den bisher zur Verfügung stehenden Daten können
grundlegende Kennzahlen abgeleitet werden. Diese werden den städtischen Gremien
in Verbindung mit dem Bericht über den Jahresabschluss 2000 vorgestellt.
Für den Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung sind die notwendigen KostensteIlen
eingerichtet worden. Die Parametrierung des Systems (Eingabe notwendiger Zuordnungen) steht noch aus. Diese Arbeiten werden Anfang 2002, nach Erstellung des
Jahresabschlusses 2001, in Angriff genommen.
Die KDVZ hat noch keinen Beschluss über die Einführung eines Gebäudeinformationssystems getroffen. Bis zum Jahresende ist mit einer Entscheidung zu rechnen. Die
Eingabe der notwendigen Daten in dieses Systems kann nur schrittweise erfolgen und
wird mehrere Jahre dauern.
Aufgrund der bisher gewonnen Erfahrungen habe ich keinerlei Zweifel, dass die
Entscheidung der Stadt Erftstadt, einen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zu bilden
und diesem die Aufgaben des Immobilienmanagement zu übertragen, richtig gewesen
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- 9 ist. Dies zeigen zum einen die bisher erzielten Einsparungen und die Beispiele aus
zahlreichen anderen Städten, die jetzt ähnliche Wege einschlagen.
Für Erftstadt ist besonders hervorzuheben, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage alle Arbeiten mit eigenem Personal und ohne aufwendige externe Beratung
durchgeführt werden mussten und konnten. Es ist daher unvermeidlich, dass die
anstehenden Maßnahmen nur schrittweise umgesetzt werden können. In den kommenden Jahren soll die Entwicklung des Eigenbetriebes in Richtung einer ServicesteIle
für die Nutzer der städtischen Gebäude verstärkt ausgebildet werden. Für das weitere
Vorgehen sollten zwischen Werksausschuss und Werkleitung einvernehmlich Prioritäten
festgelegt werden.
•
Die Frage der Umsetzung des Mieter-Vermieter-Modells
berührt die Kompetenz
verschiedener Fachausschüsse. Nach der ersten Beratung im Werksausschuss ist noch
der weitere Laufweg für die Beratung und Beschlussfassung festzulegen .
~
(Bösche)
•
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