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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Entwickung bei den Sozialhilfeempfängern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
468 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag gefo.I des SPDCDUFraktion Fraktion o ~ 0 F.D.P.- 0 Fraktion o Fraktion BÜNDNI.S90 I DIEGRUNEN ~ StV 1>, ~ll an die zuständigen Ausschüsse weiter. STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER öffentlich A 7/1592 • ::::..:j -·Jj?'~1 Betreff: Amt: - 50- BeschlAusf. : - 50- Datum: 24.10.2001 Antrag bzgl. Bericht über die Entwickung bei den Sozialhilfeempfängern Auswirkungen: Finanzielle Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24. Oktober 2001 Zur Beschlussfassung • /-c ~ zugeleitet an den Ausschuss für Sport und Soziales Stellungnahme der Verwaltung: Folgende Ausfuhrungen beziehen sich nur auf das Teilbudget 5003; im Teilbudget 5001 sind lediglich Personal- und Sachkosten enthalten, die hier nicht berührt sind. Die Anzahl der Empfänger von Leistungen nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes ist seit einigen Jahren rückläufig. Von durchschnittlich etwa 1.600 Hilfeempfangern im Jahr 2000 fur den Bereich der Stadt Erftstadt hat sich die Zahl entsprechend Leistungsberechtigrer aufaktuell etwa 1.500 vermindert. Der Netto-Sozialhilfeaufwand (Ausgaben abzüglich erzielter Rückeinnahmen) betrug in 2000 ca. 7,3 Mia. DM. Mit einem ähnlichen Ergebnis wird auch in diesem Jahr zu rechnen sein. Ausweislieh einer vom Sozialhilfeträger, Erftkreis, zur Verfugung gestellten Vergleichsübersicht beläuft sich der Netto-Aufwand der Sozialhilfe fur 2001 per 30.09. diesen Jahres auf ca. 5.245.000 DM und liegt damit um 1,9 % unter dem entsprechendem Vorjahresbetrag (5.345.000 DM per 30.09.00) P:\500\RAT\SOO ... o Ü\1592.WPD -2Eine Hochrechnung per Jahresende ergibt allerdings auch fur daß laufende Haushaltsjahr im Ergebnis einen Kostenaufwand fur die Sozialhilfe von ca. 7,3 Mia. DM. Hierbei wurden anfallende Mehrkosten bis Jahresende berücksichtigt. Diese resultieren aus zu gewährenden einmaligen Beihilfen (Winterbrand und Weihnachtsbeihilfen). Daneben ist als zusätzlicher Kostenfaktor der auf Grund der Festsetzung durch den Erftkreis fur die Stadt Bergheim anteilig zu leistende Härteausgleichsbetrag von ca. 110.000 DM zu berücksichtigen. • Vorgenannter Härteausgleich wurde durch den Kreistag zunächst lediglich fur das laufende Haushaltsjahr 2001 festgesetzt (mit einer Fortfuhrung in 2002 ist zu rechnen). Grundlage hierfur sowie fur die Beteiligungsquote von 50% der kreisangehörigen Kommunen an den Sozialhilfeaufwendungen ist das zweite Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in NW bzw. die Änderung des Gesetzes zur Ausfuhrung des Bundessozialhilfegesetzes. Der Härteausgleich ist von den Kommunen zu tragen, die durch die Einfuhrung der 50%-igen lnteressenquote eine finanzielle Entlastung erfahren. Ausweislich einer Mitteilung des Erftkreises vorn 16.08.01 betrug die finanzielle Besserstellung der Stadt Erftstadt auf Grund der Kostenbeteiligung im ersten Halbjahr 260.428,84 DM (315.088,29 DM Rechnungsergebnis abzüglich zu leistender Härteausgleich fur das erste Halbjahr in Höhe von 54.659,45 DM). Hinsichtlich der vermittelten Arbeitsverhältnisse durch die Mitarbeiterin des Erftkreises im Rahmen des Programms "Arbeit statt Sozialhilfe" verweise ich auf die vorliegende Stellungnahme zum Antrag bzgl. der Erstellung eines jährlichen Sachstandsberichtes (A 711356). Die in Bezug auf die Verrnittlungsbemühungen sowie vorgenommener Sanktionsmaßnahmen nach § 25 des Bundessozialhilfegesetzes erstellte tabellarische Übersicht wird nachfolgend nochmals wiedergegeben: vermittelte empfänger Jahr • Hilfe- vermittelte Hilfeempfangerinnen Maßnahmen § 25 BSHG 1998 29 25 100 1999 30 30 103 2000 26 22 97 200 I (bis 07/0 I) 19 8 52 nach Festzustellen bleibt, dass nicht zuletzt die erfolgreichen Bemühungen im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung von Hilfeempfängem/vlnnen in das Erwerbsleben (bzw. in geeignete Maßnahmen) ursächlich fur den in den letzten Jahren erzielten Rückgang der Anzahlleistungsberechtigter Personen war. Entsprechend konnte eine Reduzierung der Sozialhilfekosten von seinerzeit 7,8 Mia. DM (1996) bzw. 7,7 Mia. DM (1997) aufnunmehr etwa 7,3 Mia. DM erreicht werden. Eine exakte Bezifferung eingesparter Mittel auf Grund von Arbeitsvermittlungen und Kürzungen bzw. Einstellungen der Hilfe im Rahmen des § 25 BSHG ist nicht möglich. Hier müsste eine aufwendige Einzelfallprüfung erfolgen, wobei der (nach der Sozialhilfeeinstellung) weiterhin zu unterstellende Bedarfszeitraum nur willkürlich - und damit nicht aussagefähig gewählt werden müsste. Wie bereits oben dargelegt, wird fur das laufende Haushaltsjahr mit Sozialhilfekosten von insgesamt etwa 7,3 Mia. DM zu rechnen sein. Der hiervon durch die Stadt Erftstadt zu tragende hälftige Anteil beträgt demnach ca. 3.650.000 DM. Damit würde der fur 2001 prognostizierte P;\SOO\RAT\500 ü\1592.WPD -3Ansatz fur das Budget 5003 (3.780.000 DM) um 130.000 DM unterschritten. Trotz weiterer intensiver Bemühungen, Hilfeempfänger/Innen auch künftig möglichst schnell wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, kann in 2002 auf Grund der hohen Fluktuation im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt nicht mit einem gravierenden Rückgang der Anzahl von Sozialhilfeempfängern/Innen gerechnet werden. Mit einer Fortfuhrung der Härteausgleichsregelung zu Gunsten der Stadt Bergheim und damit zu erwartender weiterer Zahlungsverpflichtung der Stadt Erftstadt (zu Lasten des Budgets 5003) auch in 2002 muss gerechnet werden. Außerdem werden sich die Regelsätze der Sozialhilfe - wie schon in diesem Jahr - erneut um knapp 2% erhöhen (ab dem 01.07.2002) mit der Folge entsprechend steigender Ausgaben. • Daher wird vorgeschlagen, den Zuschussbedarfirn Budget 503 in 2002 auf 1.870.000 € (entsprechend dem fur 2001 zu erwartenden Rechnungsergebnis, also ca. 3.650.000 DM) fest zu setzen (entgegen ursprünglicher Mittelanmeldung in Höhe von 1.968.500 E). ( Erner) • P:\SOO\RAT\500 ü\1592.WPD