Daten
Kommune
Erftstadt
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468 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag gefo.I des
SPDCDUFraktion
Fraktion
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F.D.P.-
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Fraktion
BÜNDNI.S90 I
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StV
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an die zuständigen Ausschüsse weiter.
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
öffentlich
A 7/1592
•
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Betreff:
Amt:
- 50-
BeschlAusf. :
- 50-
Datum: 24.10.2001
Antrag bzgl. Bericht über die Entwickung bei den Sozialhilfeempfängern
Auswirkungen:
Finanzielle
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24. Oktober 2001
Zur Beschlussfassung
•
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~
zugeleitet an den
Ausschuss für Sport und Soziales
Stellungnahme der Verwaltung:
Folgende Ausfuhrungen beziehen sich nur auf das Teilbudget 5003; im Teilbudget 5001 sind
lediglich Personal- und Sachkosten enthalten, die hier nicht berührt sind.
Die Anzahl der Empfänger von Leistungen nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes ist seit einigen Jahren rückläufig. Von durchschnittlich etwa 1.600 Hilfeempfangern im
Jahr 2000 fur den Bereich der Stadt Erftstadt hat sich die Zahl entsprechend Leistungsberechtigrer aufaktuell etwa 1.500 vermindert. Der Netto-Sozialhilfeaufwand (Ausgaben abzüglich
erzielter Rückeinnahmen) betrug in 2000 ca. 7,3 Mia. DM. Mit einem ähnlichen Ergebnis wird
auch in diesem Jahr zu rechnen sein. Ausweislieh einer vom Sozialhilfeträger, Erftkreis, zur
Verfugung gestellten Vergleichsübersicht beläuft sich der Netto-Aufwand der Sozialhilfe fur
2001 per 30.09. diesen Jahres auf ca. 5.245.000 DM und liegt damit um 1,9 % unter dem entsprechendem Vorjahresbetrag (5.345.000 DM per 30.09.00)
P:\500\RAT\SOO
...
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Ü\1592.WPD
-2Eine Hochrechnung per Jahresende ergibt allerdings auch fur daß laufende Haushaltsjahr im Ergebnis einen Kostenaufwand fur die Sozialhilfe von ca. 7,3 Mia. DM. Hierbei wurden anfallende
Mehrkosten bis Jahresende berücksichtigt. Diese resultieren aus zu gewährenden einmaligen
Beihilfen (Winterbrand und Weihnachtsbeihilfen).
Daneben ist als zusätzlicher Kostenfaktor der
auf Grund der Festsetzung durch den Erftkreis fur die Stadt Bergheim anteilig zu leistende Härteausgleichsbetrag
von ca. 110.000 DM zu berücksichtigen.
•
Vorgenannter Härteausgleich wurde durch den Kreistag zunächst lediglich fur das laufende
Haushaltsjahr 2001 festgesetzt (mit einer Fortfuhrung in 2002 ist zu rechnen). Grundlage hierfur
sowie fur die Beteiligungsquote
von 50% der kreisangehörigen
Kommunen an den Sozialhilfeaufwendungen ist das zweite Gesetz zur Modernisierung
von Regierung und Verwaltung in NW
bzw. die Änderung des Gesetzes zur Ausfuhrung des Bundessozialhilfegesetzes.
Der Härteausgleich ist von den Kommunen zu tragen, die durch die Einfuhrung der 50%-igen lnteressenquote eine finanzielle Entlastung erfahren. Ausweislich einer Mitteilung des Erftkreises vorn
16.08.01 betrug die finanzielle Besserstellung der Stadt Erftstadt auf Grund der Kostenbeteiligung im ersten Halbjahr 260.428,84 DM (315.088,29 DM Rechnungsergebnis
abzüglich zu leistender Härteausgleich fur das erste Halbjahr in Höhe von 54.659,45 DM).
Hinsichtlich der vermittelten Arbeitsverhältnisse
durch die Mitarbeiterin des Erftkreises im Rahmen des Programms "Arbeit statt Sozialhilfe" verweise ich auf die vorliegende Stellungnahme
zum Antrag bzgl. der Erstellung eines jährlichen Sachstandsberichtes
(A 711356). Die in Bezug
auf die Verrnittlungsbemühungen
sowie vorgenommener
Sanktionsmaßnahmen
nach § 25 des
Bundessozialhilfegesetzes
erstellte tabellarische Übersicht wird nachfolgend nochmals wiedergegeben:
vermittelte
empfänger
Jahr
•
Hilfe-
vermittelte Hilfeempfangerinnen
Maßnahmen
§ 25 BSHG
1998
29
25
100
1999
30
30
103
2000
26
22
97
200 I (bis 07/0 I)
19
8
52
nach
Festzustellen bleibt, dass nicht zuletzt die erfolgreichen Bemühungen im Zusammenhang
mit der
Wiedereingliederung
von Hilfeempfängem/vlnnen
in das Erwerbsleben (bzw. in geeignete Maßnahmen) ursächlich fur den in den letzten Jahren erzielten Rückgang der Anzahlleistungsberechtigter Personen war. Entsprechend konnte eine Reduzierung der Sozialhilfekosten
von
seinerzeit 7,8 Mia. DM (1996) bzw. 7,7 Mia. DM (1997) aufnunmehr etwa 7,3 Mia. DM erreicht werden. Eine exakte Bezifferung eingesparter Mittel auf Grund von Arbeitsvermittlungen
und Kürzungen bzw. Einstellungen der Hilfe im Rahmen des § 25 BSHG ist nicht möglich. Hier
müsste eine aufwendige Einzelfallprüfung erfolgen, wobei der (nach der Sozialhilfeeinstellung)
weiterhin zu unterstellende Bedarfszeitraum
nur willkürlich - und damit nicht aussagefähig gewählt werden müsste.
Wie bereits oben dargelegt, wird fur das laufende Haushaltsjahr mit Sozialhilfekosten von insgesamt etwa 7,3 Mia. DM zu rechnen sein. Der hiervon durch die Stadt Erftstadt zu tragende
hälftige Anteil beträgt demnach ca. 3.650.000 DM. Damit würde der fur 2001 prognostizierte
P;\SOO\RAT\500
ü\1592.WPD
-3Ansatz fur das Budget 5003 (3.780.000 DM) um 130.000 DM unterschritten.
Trotz weiterer intensiver Bemühungen, Hilfeempfänger/Innen auch künftig möglichst schnell
wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, kann in 2002 auf Grund der hohen Fluktuation im
Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt nicht mit einem gravierenden Rückgang der Anzahl von
Sozialhilfeempfängern/Innen gerechnet werden. Mit einer Fortfuhrung der Härteausgleichsregelung zu Gunsten der Stadt Bergheim und damit zu erwartender weiterer Zahlungsverpflichtung
der Stadt Erftstadt (zu Lasten des Budgets 5003) auch in 2002 muss gerechnet werden. Außerdem werden sich die Regelsätze der Sozialhilfe - wie schon in diesem Jahr - erneut um knapp
2% erhöhen (ab dem 01.07.2002) mit der Folge entsprechend steigender Ausgaben.
•
Daher wird vorgeschlagen, den Zuschussbedarfirn Budget 503 in 2002 auf 1.870.000 € (entsprechend dem fur 2001 zu erwartenden Rechnungsergebnis, also ca. 3.650.000 DM) fest zu
setzen (entgegen ursprünglicher Mittelanmeldung in Höhe von 1.968.500 E).
( Erner)
•
P:\SOO\RAT\500
ü\1592.WPD