Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,3 MB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADTERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: - 50-
V 71
An den
Amt:
öffentlich
Rat
A47{,
- 50-
BeschIAusf.: - 50 -
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Datum: 27.07.2001
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Sport und Soziales
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft: Haushaltsplanberatungen 2002:
Teilbudgets 501, 503, 504, 50S, 506, 507, 508
•
Zuständiges Fachamt:
Bezeichnung der Teilbudgets:
Sozialamt
- Allgemeine Sozialverwaltung,
- Finanzierungsbeteiligung
slungen des Erftkreises,
an den Sozialhilfelei-
- Durchführung des Asylbewerberleistungsgeset
zes,
- Förderung der Wohlfahrtspflege,
- Gesundheitsverwaltung,
•
- Soziale Einrichtungen für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge,
- Wohnungsbauförderung
und Wohnungshilfe
in gleicher Reihenfolge wie Teilbudgetziffern.
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügten Leistungsvereinbarungen
schlossen
und Richtlinien werden be-
Begründung:
Die Leistungsvereinbarungen
In Vertretung
( Erner)
P:\RAT\SOO
.
O\VORL2002.WPD
wurden entsprechend V 7/1340 erstellt.
zu
Anlage /I
Vl/ !lvl~
Blatt
STADT
ERFTSTADT
Budget 501
Der Bürgermeister
PRODUKT
Nr.: 04.50.01.01
I
Leistungsvereinbarung
Produkt:
Hilfe bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürfrtigkeit
•
50
HhJ 2002
Hilfe bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit
PGrp:
Pvcrantwortung:
-"1-
1
Gremium des Rates:
KURZBESCHREIBUNG
Pber.:soziale Hilfen
Ausschuss fur Sport und Soziales
DES PRODUKTES
Gewährung von persönlicher und finanzieller Hilfe bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Sicherstellung des gesetzlichen Leistungsanspruches nach dem Bundessozialhilfegesetz
ZIELGRUPPE
Kranke, Behinderte, Pflegebedürftige
LEISTUNGSUMFANG
•
50 Fälle Hilfe bei Krankheit,
40 Fälle Hilfe fur Behinderte ( Blinde, hochgradig Sehschwache, Gehörlose ),
150 Fälle Hilfe fur Pflegebedürftige,
650 Fälle Schwerbehindertenangelegenheiten
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien mit denen die ljclerrcichung
gemessen werden soll'
Entwicklung der Fallzahlen,
Interkommunaler Vergleich,
Personaleinsatz,
Kundenzufriedenheit,
Fehler bei der Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen sollen möglichst vermieden werden.
Mittel der Oualitat"icherung;
Gewährleistung der Rechtmässigkeit gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel
( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen,
ausreichende Personalausstattung,
angemessenen Aufgabenverteilung,
ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen
Kennzahl für die Controilingbcrichte·
Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflußbar
sind.
Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen betrachtet werden.
ERLÄUTERUNGEN
•
Für die Hilfen aufgewandte finanzielle Mittel werden mit Ausnahme der Mittel fur häusliche
Pflege, die zurHälfte von der Stadt zu tragen und im Teilbudget 503 veranschlagt sind, vom
Erftkreis als örtlichem Träger und vom Landschaftsverband Rheinland als überörtlichem Träger
der Sozialhilfe gezahlt bzw. erstattet.
Die Stadt Erftstadt trägt die Personal- und Sachkosten.
Budgetierte Ausgaben im UA 400 sind Sachkosten fur die Produkte der Teilbudgets 501,503,
504, 50S, 506.
In den Teilbudgets 503, 504, 505 und 506 dürfen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Sachkosten bereitgestellt und bewirtschaftet werden.
Personalkosten sind nicht budgetiert.
ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN
keine
• I
Erftstadt, den 26.07.2001
-
/-rc=._oc....-.
~
I
Anlege).
zu
IV1/4ltUl
BIo"
STADT
-/1-
ERFTSTADT
Budget 501
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung
HhJ 2002
PRODUKT
Nr.: 04.50.01.02
Produkt:Hilfe bei Einkommensdefiziten und Geldproblemen, Entschädigungen
1'0'1': Hilfe bei Einkommensdefiziten und Geldproblemen, Entschädigungen
Pverantwortung: SO
•
Gremium
I KURZBESCHREIBUNG
PBcr.:soziale Hilfen
des Rates: Ausschuss fur Sport und Soziales
DES PRODUKTES
- Sicherung des Grundbedarfs des täglichen Lebens z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung,
Heizung, Hausrat, Körperpflege, persönliche Bedürfnisse u.a. durch laufende und einmalige
Leistungen, Hilfen bei häuslichen Verrichtungen, Übernahme von Bestattungskosten und
Durchfuhrung von Schuldnerberatung,
- Vergünstigungen fur Einkommensschwache mittels Erftstadt-Card,
- Befreiung von der Rundfunk-und Fernsehgebührenpflicht,
- Wohngeld als Mietzuschuß fur Mieter von Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern und als Lastenzuschuß fur Eigentümer von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen,
- Beratung von Personen, die keinen Anspruch auf o.a. Leistungen, möglicherweise aber Ansprüche auf Leistungen anderer Sozialleistungsträger haben.
ZI ELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
•
I Sicherstellung
des Leistungsanspruchs nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Beschlüssen
ZIELGRUPPE
Einkommensschwache Personen
LEISTUNGSUMFANG
Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHG einschl. besonderer Mietzuschuss,
Fälle Erftstadt-Card,
Fälle Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht,
Fälle Befreiung von den Telefongrundgebühren,
Fälle Tabellenwohngeld als Mietzuschuß,
1SOFälle Tabellenwohngeld als Lastenzuschuß
900
320
1.500
600
850
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien. mit denen dje Zjelerrejchung gemessen werden soll:
Entwicklung der Fallzahlen,
Ausgaben- und Einnahmenentwicklung,
Interkommunaler Vergleich,
Kundenzufriedenheit,
Fehlerquote bei internen Prüfungen, Prüfungen durch RPA und GPA,
Fehler bei der Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen sollen möglichst vermieden werden.
Mittel der QunlitfilSgicherung:
•
Gewährleistung der Rechtmäßigkeit, gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel
( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen,
ausreichende Personalausstattung,
angemessenen Aufgabenverteilung, ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen,
Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen
Kennzahl für die Controllingberichte'
Fiir Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflußbar
sind.
Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen betrachtet werden.
ERLÄUTERUNGEN
•
Die Ausgaben fur die Erftstadt-Card gehen zu Lasten des städtischen Haushalts.
Personal- und Sachkosten fur alle aufgefuhrten Hilfearten sind ganz von der Stadt Erftstadt zu
tragen; die gewährten Hilfen zum Lebensunterhalt nach BSHG sind jeweils zur Hälfte vom
Erftkreis und der Stadt Erftstadt zu tragen, ob ein Härteausgleich an die Stadt Bergheim zu
zahlen sein wird, beschließt der Kreistag;
Tabellenwohngeld wird durch die Landeskasse ausgezahlt; besonderer Mietzuschuss fur Sozialhilfeernpfänger wird von der Stadtkasse mit der Sozialhilfe ausgezahlt und vom Land in voller
Höhe erstattet.
Für den Bereich der" Arbeit statt Sozialhilfe" ist eine Mitarbeiterin des Erftkreises in den Räumen des Sozialamtes der Stadt Erftstadt eingesetzt, Personal- und EDV -Kosten trägt der Kreis.
Gegenüber dieser Mitarbeiterin des Erftkreises besteht seitens der Stadt keine Weisungsbefugms.
ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN
keine
I
Erftstadt den 25,07,200<
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I
Anlege 3
zu
IV1!;1ltlt]
Blan
STADT
/1 '
ERFTSTADT
Budget 501
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung
HhJ 2002
PRODUKT
I Produkt: Hilfe bei Wohnproblemen
PGrp: Hilfe bei Wohnproblemen
I soziale Hilfen
50
I Gremium des Rates: Ausschuss fur Sport und Soziales
Nr.:
04.50.61.03
Pber.:
Pverantwortung:
KURZBESCHREIBUNG
•
DES PRODUKTES
Sicherung der Wohnung und des Energiebedarfs
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Angemessenen Wohnraum und den im Haushalt notwendigen Energiebedarfwie
Gas, Heizung zu erhalten bzw. zur Verfugung zu stellen.
Strom, Wasser,
ZIELGRUPPE
Sozialhilfeempfangerinnen und sonstige Personen mit geringem Einkommen
LEISTUNGSUMFANG
•
ca. 300 Anträge auf Übernahme von Zahlungsrückständen
aus Sozialhilfemitteln
fur Miete, Strom, Gas und Wasser
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Krilerien mit denen die Zi~haI~i~byng gemessen werden soll:
- Entwicklung der Fallzahlen,
- Preisentwicklung,
- Interkommunaler Vergleich,
- Kundenzufriedenheit,
- Fehler bei der Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen sollen möglichst vermieden werden.
Mine! der Qualitfilssjchcrung:
- Gewährleistung der Rechtmäßigkeit, gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel
( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen,
- ausreichende Personalausstattung,
- angemessenen Aufgabenverteilung, ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung der
Mitarbeiterinnen,
- Vermeidung langfristziger Arbeitsüberlastungen
Kennzahl für die Controlljngberichte'
Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflußbar
sind.
Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen betrachtet werden.
ERLÄUTERUNGEN
Die Personal- und Sachkosten sind ganz von der Stadt Erftstadt zu tragen, die gewährten Hilfen
sind jeweils zur Hälfte vom Erftkreis und der Stadt Erftstadt zu tragen.
ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN
•I
•
keine
Erftstadt, den 25.07,200 I
_
/=-
I
Anlege 4
zu
VJ/4ylC
Blalt
STADT
~A-
ERFTSOADT
Budget 501
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung
HhJ 2002
PRODUKT
Nr.: 04.50.01.03
I Produkt:
Hilfe bei Erwerbslosigkeit
I Pber.:
PGrp: Hilfe bei Erwerbslosigkeit
Pverantwortung: 50
1
Gremium des Rates: Ausschuss
KURZBESCHREIBUNG
•
soziale Hilfen
fur Sport und Soziales
DES PRODUKTES
Vermittlung von arbeitslosen, arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern/
-ernpfängerinnen
in den I.
und 2. Arbeitsmarkt sowie Möglichkeiten zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
ca. 50 Hilfeempfängerlnnen
in Arbeit bzw. Qualifizierungsmaßnahmen
vermitteln
ZIELGRUPPE
arbeitslose,
arbeitsfähige
Soziahilfeempfängerlnnen
LEISTUNGSUMFANG
Erfassung,
•
Beratung,
Vermittlung
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien mit denen die Zi~I~m:i!(hyng gg]]e~~en wcrd~D sQII'
- Zahl der in Hilfeempfängerlnnen, die in Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahmen
vermittelt werden und damit ganz oder teilweise unabhängig von Sozialhilfe leben können,
- Zahl der Hilfeempfängerlnnen,
die das Arbeitsverhältnis bzw. die Qualifizierungmaßnahme
nicht beginnen, nicht fortsetzen bzw. gekündigt werden und sozialhilfebedürftig bleiben bzw. es
wieder werden
Mittel der Oualitatssichcrung"
Gewährleistung der Rechtmäßigkeit,
gemessen anhand der Zahl erfolgreicher
( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zur Zahl der Vermittlungen
Rechtsmittel
Kcn!lZ!!hl(Ilr die Comrolljngberichte:
Fiir Steuerungszwecke
ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflußbar
sind.
Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen betrachtet werden.
ERLÄUTERUNGEN
Für den Bereich der" Arbeit statt Sozialhilfe" ist eine Mitarbeiterin des Erftkreises in den Räumen des Sozialamtes der Stadt Erftstadt eingesetzt, PersonaJ- und EOY-Kosten trägt der Kreis.
Gegenüber dieser Mitarbeiterin des Erftkreises besteht seitens der Stadt keine Weisungsbefugrus,
ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN
keine
•
•
I
Erftstadt, den 25.07.2001
~
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I
Anloge
S-
zu
ITl/1 IZ(
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L
Blot!
STADT
-"1-
ERFTSTADT
Budget 503
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung
HhJ 2002
PRODUKT
Nr.: 04.50.03.01
Pgrp:
Finanzierungsbeteiligung
an den Sozialhilfeleistungen
des Kreises
Kostenanteil an den Kosten der SH in Erftstadt;
Erstattung an den Erftkreis
Sozialhilfe nach dem BSHG
Pvcrnntwortung:
•
Produkt:
50
T PBer.:Soziale Hilfen
Gremiumdes Rates: Ausschuss fur Sport und Soziales
KURZBESCHREIBUNG
DES PRODUKTES
Delegierte und in den Teilbudgets 50 I ( Saehkosten fur soziale Hilfen) aufgeführte Sozialhilfeaufgeben nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG )
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
siehe Teilbudgets SOl
I
I
ZIELGRUPPE
,''''' Tcillmdg'" "I
•
LEISTUNGSUMFANG
siehe Teilbudgets 501
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien, mil denen die Zielerreichung gemessen werden soll:
siehe Teilbudgets 50 I
Mittel der Qualitätssicherung.
siehe Teilbudgets SOl
Kennzahl für die Controllingberichte:
siehe Teilbudgets SOl
ERLÄUTERUNGEN
Ab 01.01.2001 sind die Kosten der Sozialhilfe teilweise von den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden Nordrhein-Westfalens selbst zu tragen bzw. an die Kreise zu erstatten (Zweites
Gesetz zur M.R.c!.t~nisierungvon Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen ).
Der prozent~IErftkreis
ist 50 %; ob und zu welchen Bedingungen es einen Härteausgleich gibt, wird der Kreistag noch beschließen.
•
•
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Anlage
t.
zu
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Blon
STADT
-'1~
ERFTSTADT
Budget 504
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung
HhJ 2002
PRODUKT
Nr.:
04.50.04.01
Pgrp:
Produkt:
I
Flüchtlingshilfen
Pvcrantwortung:
50
Pber.:
Soziale Hilfen
Gremiumdes Rates: Ausschuss für Sport und Soziales
KURZBESCHREIBUNG
•
Flüchtlingshilfen:
Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
DES PRODUKTES
I Hilfen zum Lebensunterhalt, bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Gewährleistung des Anspruches nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
fur ca. 200 Personen
ZIELGRUPPE
Vom Land zugewiesene ausländische Flüchtlinge, die den Lebensunterhalt und die Krankenversorgung nicht aus eigenen Mitteln und Möglichkeiten sicherstellen können.
LEISTUNGSUMFANG
•
ca. 200 Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
ca. l l S Personen werden Erstattungen des Landes erwartet.
und fur
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien mit denen die Zjelerreichung gemessen worden soll:
- Entwicklung der Fallzahlen,
- Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben,
- Kundenzufriedenheit,
- Anzahl der begründeten Beschwerden über die Lebensumstände und den Leistungsumfang
Mittel der Qualitä\Ssicherung'
- Gewährleistung der Rechtmäßigkeit. gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel
( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen,
- ausreichende Personalausstattung,
- angemessenen Aufgabenverteilung, ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung der
MitarbeiterInnen,
- Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen
Kennzahl für dje Con!rolljngbcrichtc'
- Zahl der Personen im Leistungsbezug.
- Zahl der mit dem Land abzurechnenden Personen,
- mit der Aufgabe befasste Bedienstete
ERLÄUTERUNGEN
Im Gegensatz zur Sozialhilfe sind die finanziellen Aufwendungen hier im vollen Umfang von der
Stadt zu tragen.
Das Land erstattet für Asylbewerber pro Person und Jahr einen Betrag i.H.v. 3.957 E.
Für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge und geduldete ausländische Flüchtlinge (z.ZI. 101 Personen ) gibt es keine Erstattung.
Die Ausgaben sind abhängig von der Zahl der Personen im Leistungsbezug und der Art der
Leistung, die Einnahmen richten sich nach der Zahl der Personen, fur die wir Erstattungen des
Landes erhalten.
•
Mehrkosten
- bei der Krankenhilfe,
- durch Leistungen nach § 2 AsylbLG ( entsprechend BSHG ), so weit sie höher als einkalkuliert
sind
und Mindereinnahmen
- durch Abnahme der Zahl der abrechenbaren Personen,
können dazu fuhren, dass in diesem Teilbudget überplanmäßig Mittel bereitgestellt werden müssen.
ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN
Keine
•
I
Erftstadt, den 26.07.2001
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I
zu
AnloQer
V7-!!llti t
61al! STADT
ERFTSTADT
Budget 505
Der Bürgermeister
PRODUKT
Nr.:04.50.05.01
Leistungsvereinbarung
Pverantwortung:
50
HhJ 2002
I Produkt:Förderung der Wohlfahrtspflege
1
PGrp:soziale Förderung
1Gremiumdes
KURZBESCHREIBUNG
•
'1 -
Pbcr.:
Rates:
soziale Förderung
Ausschuss fur Sport und Soziales
DES PRODUKTES
Gesellschaftliche Integration alter, behinderter, pflegebedürftiger Menschen; Erhaltung des
Beratungsangebots in unterschiedlichen Lebenssituationen in Zusammenarbeit mit freien Trägern, Kirchen usw.
- Gewährung von Zuschüssen -
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Erhaltung der Selbständigkeit und Mündigkeit, um so die Würde im Alter zu erhalten;
Sicherung des Beratungs- und Leistungsangebots in schwierigen Lebenssituationen
ZIELGRUPPE
Ältere, behinderte, pflegebedürftige sowie sonstige Rat und Hilfe suchende Menschen
LEISTUNGSUMFANG
•
1- Förderung von ca.
170 Altentagen durch 45 Veranstalter gemäß Richtlinie,
- Zuschüsse an 10 Altentagesstätten und 5 Altenc1ubs gemäß Richtlinie,
- Zuschuss fur die Schuldnerberatungsstelle des ASB - ca. 50 Haushalte, deren Schuldnerberatungskosten nicht nach dem BSHG übernommen werden können,
- Zuschüsse an weitere Träger zur Sicherung fachkundiger Beratung und Leistung
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien mjt denen Ziclcrrcichung gemessen worden soll:
Zahl und Höhe der Bewilligungen sowie Prüfung der Auszahlung von durch Ratsbeschluss
festgelegten Zuschüssen
MiuelderQunlilntssichcI1lOg:
Antrags- und Auszahlungskontrolle gemäß Richtlinien
KennzahlfilrdieControUingberjchte:
Für Steuerungszwecke ungeeignet. da die Zuschüsse gemäß Ratsbeschluß
ausgezahlt werden.
und Richtlinien
I
!ERLÄUTERUNGEN
I
Keine
!
ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN
Keine
I
•
•
Erftstadt, den 26.07.2001
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i
Anl~ge T
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
AZ.; 5039-00 Schi
Ii
c~;'.
Vl/4ItU
BlaH
- 2 -
Erftstadt, den 26.07,2001
Zuschußrichtlinien für Altentage
Für die Durchführung von Altentagen zahlt die Stadt Erftstadt bei der 1. Veranstaltung
oder Hauptveranstaltung
pro Teilnehmer 1,75 € und für jede weitere Veranstaltung
pro Teilnehmer 0,70 €. Die Teilnehmer, für die ein Zuschuß gewährt werden soll,
müssen mindestens 63 Jahre alt sein. Ausnahmen hiervon bilden die jüngeren
Ehegatten oder Begleitpersonen
pflegebedürftiger
Teilnehmer sowie Schwerbeschädigte, deren Behinderung 80 % und mehr beträgt.
•
Die Hauptveranstaltung
ist zu Beginn des Jahres anzumelden .
Die Träger von Altenveranstaltungen erhalten einen Zuschuß bis zu 55,00 € zu den
Kosten, die mit einer Nutzung nicht städtischer und nicht eigener Räume verbunden
sind.
Die Teilnehmerzahl ist nachzuweisen. Als Grundlage zur Abrechnung dient eine
Teilnehmerliste, enthaltend Name, Geburtsdatum des Teilnehmers und eine Bestätigung des Veranstalters für die Richtigkeit der Angaben,
Auf Antrag kann dem Veranstalter ein Abschlag bis zu 75 % des zu erwartenden
Zuschußbetrages gezahlt werden. Der Antrag muß unter Angabe der voraussichtlichen
Teilnehmerzahl spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich eingereicht
werden.
•
Wegen des Jahresabschlusses sind die Zuschüsse für die im Laufe des Jahres
durchgeführten Altentage bis zum 30.11.d.Jahres zu beantragen. Die in der ersten
Hälfte des Monats Dezember veranstalteten Altentage sind bis zum 15.12.d. Jahres
(Eingang bei der Stadt), die danach stattfindenden Altentage sind bis zum
30.12.d.Jahres abzurechnen .
Sollten diese Termine aus zeitlichen (z.B, für die nach dem 3D.12.d.Jahres stattfindenen Altentage) oder aus sonstigen Gründen nicht einzuhalten sein, können später
eingehende Anträge im nächsten Haushaltsjahr berücksichtigt werden. Voraussetzung
ist allerdings, daß die fragliche Veranstaltung im Dezember stattgefunden hat und im
nächsten Haushaltsjahr dafür Mittel bereitgestellt werden.
Diese Richtlinien gelten für das jeweilige Haushaltsjahr im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel und bis neue Richtlinien beschlossen werden.
Im Auftrag
t:,T
(Strömer)
Anlage 1
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
AZ ; SO39-00 SchI.
.zu
V7-//J'rtt
Blatt
-3 -
Erftstadt, den 26.07.2001
Förderungsplan und Richtlinien für Altentagesstätten und Altenclubs
im Bereich der Stadt Erftstadt
1.
Begriffsbestimmung
1.1
Altentagesstätten
Altentagesstätten sind Einrichtungen, die Räume für Zwecke der Altenhilfe haben und
mindestens an 5 Tagen in der Woche für alle Bürger geöffnet sind. Die Öffnungszeiten
sollten überwiegend nachmittags sein. Während dieser Zeit ist eine ständige Betreuung zu gewährleisten.
•
1.2
Altenclubs
Altenclubs sind Einrichtungen, die über entsprechende Räume für die Altenhilfe
verfügen und bei einer begrenzten Öffnungszeit für alle Bürger geöffnet sind.
1.3
Altentagesstätten
und Altenclubs
sollen den Bedürfnissen des alten Menschen nach Begegnung, Bildung, Unterhaltung,
Information, Sport und anderer Freizeitgestaltung dienen. Sie sollen den alten Menschen in seinem Bestreben unterstützen, möglichst lange selbständig am Leben in der
Gemeinschaft teilzunehmen.
2.
Förderung
Die Stadt Erftstadt ist bereit, die Errichtung, Ersteinrichtung, Ersatzbeschaffung und
Unterhaltung von Altentagesstätten und Altenclubs durch Zuschüsse zu fördern. Ziel
der Fördenung ist es, daß zumindest in jedem Stadtbezirk ein Altenciub vorhanden ist.
•
Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der alljährlich im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel gewährt .
3.
Verfahren
3.11
Zuschüsse für die Errichtung und Ersteinrichtung neuer Altentagesstätten und Altenclubs sind bis zum 30.05 eines Jahres für das kommende Haushaltsjahr zu beantragen. Dem Antrag sind entsprechende Unterlagen beizufügen.
und Zuschüsse
Bei mehreren Anträgen entscheidet der Sozialausschuß über die Priorität, wobei
Neueinrichtungen von Altentagesstätten und Altenclubs in Stadtbezirken, die noch
keine derartige Einrichtung aufweisen, vorrangig bezuschußt werden. Die Antragsberechtigten sollen sich sinnvoll abstimmen, um Fehlplanungen und Fehlinvestitionen
zu vermeiden.
3.12
Der Zuschuß zur Errichtung und Ersleinrichlung neuer Allentagesslälten und AlIenclubs wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vom Sozialausschuß festgesetzt und beträgt bis zu 25 % der Kosten. Der Sozialausschuß kanndabei
Höchstwerte festsetzen.
-2 3.13
Bei der Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen können bis zu 25 % der
nachgewiesenen Kosten bezuschußt werden. Der Sozialausschuß kann dabei Höchstwerte festsetzen.
Die Zuschüsse sind bis zum 30.06. eines Jahres zu beantragen.
3.2
Der Zuschuß für die Betriebskosten
3.21
bei Altentagesstätten
bis zu 100 %.
Zur Verfügung stehende Zuschußmittel, dividiert durch den Betrag der Betriebskosten
aller Altentagesstätten, multipliziert mit den Betriebskosten der Einzeltagesstätte.
beträgt:
Anträge auf Bezuschussung von Betriebskosten sind vom Träger der Einrichtung bis
zum 01.08.d. Jahres schriftlich unter Vorlage einer spezifizierten, mit Belegen versehenen Betriebskostenaufstellung des Vorjahres einzureichen. Auf Antrag können
Abschlagszahlungen in Höhe von 50 % der Vorjahresbetriebskosten gewährt werden.
•
3.22
bei Altenclubs
Pauschal 2,45 € je Öffnungsstunde,
höchstens jedoch 475,00 € jährlich. Anträge auf
Bezuschussung von Betriebskosten sind vom Träger der Einrichtung schriftlich bis
zum 01.08.d. Jahres unter Angabe der jährlichen Öffnungsstunden einzureichen .
3.23
Als Betriebskosten gelten bei von der Stadt unentgeltlich vermieteten Räumen oder
Gebäuden die Aufwendungen für
-
Heizung
Strom
Wasser
Reinigung.
Sofern der Träger eigene oder von privat angemietete Räume oder Gebäude nutzt,
werden die nachgewiesenen Kosten für
- tatsächlich gezahlte Miete
- Haus- und Haftpflichtversicherungen
zusätzlich als zuschußfähige Betriebskosten angerechnet.
•
3.3
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach diesen Richtlinien besteht nicht.
4.
Verspätet eingehende
5.
Abweichungen von den Richtlinien bedürfen der Zustimmung des Sozialausschusses.
6.
Die Richtlinien gelten nur für das jeweilige Haushaltsjahr im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel und bis neue Richtlinien beschlossen werden.
Im Auftrag
,4=-:~-_
(Strömer)
Anträge können nicht berücksichtigt
werden.
Anloge f?
zu
Vl/l1fl(,
Bio"
STADT
ERFTSTADT
PRODUKT
Nr.: 04.50.06.01
Leistungsvereinbarung
I Produkt:Gesundheitsförderung/
HhJ 2002
Gesundheitshilfen
I Pber.:soziale Förderung
PGrp:soziale Förderung
Pverantwortung: 50
II
Budget 506
Der Bürgermeister
I GremiumdesRates:Ausschuss fur Sport und Soziales
KURZBESCHREIBUNG
•
-1-
1
DES PRODUKTES
Organisationszuschüsse an Wohlfahrtsverbände zur Erhaltung des Beratungs- und Leistungsangebotes
ZIELE für den Zeitraum der Leislungsvereinbarung
Die sozialen Vergünstigungen sollen mittelbar oder unmittelbar dem Bedürftigen die notwendigen Beratungen und Leistungen der Träger der freien Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfegruppen sichern.
ZIELGRUPPE
Kranke, behinderte, pflegebedürftige und sonstige bedürftige Menschen
LEISTUNGSUMFANG
•
Auszahlung von Zuschüssen an Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfegruppen gemäß Ratsbeschluß
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kril~ri~nmil d~n~ndil; Zi~I~m;i,blmgg!:m!:ss~nll'~n!~1lSQIl'
Sicherstellung und Überwachung der Auszahlungen
Mincl dcr Quali]ä]ssichl;TUng'
Auszahlungskontrolle
Kennzahlfür die Conlmllingberiehll;'
Für Steucrungszwecke
werden,
ungeeignet, da die Zuschüsse gemäß Ratsbeschluß
ausgezahlt
I
, ERLÄUTERUNGEN
Keine
I
!
ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN
Keine
I
•
•
Erftstadt, den 26.07.2001
Ä------
I
5
IVl!l7rl Cl
Anlage
B1cH
STADT
zu
-1-
ERFTSTADT
Budget 507
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung
HhJ 2002
PRODUKT
Nr.:
04.50.04.01.
Produkt:Flüchtlingshilfen:
Unterbringung und Betreuung
I
PGrp:Flüchtlingshilfen
Pverantwortung:
•
50
Pbcr.:
soziale Hilfen
Gremiumdes Rates:Ausschuss fur Sport und Soziales
KURZBESCHREIBUNG
DES PRODUKTES
Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Vor einer rechtskräftigen Entscheidung über ein Asylgesuch ist ein Mindestmaß an Betreuung
und Integration erforderlich, die bei Anerkennung als Asylberechtigte in eine nachhaltige Integrationshilfe mündet. Die persönliche Betreuung dient auch dem sozialen Frieden.
ZIELGRUPPE
Ausländische Flüchtlinge, die der Stadt Erftstadt aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes
zugewiesen wurden bzw. werden.
•
LEISTUNGSUMFANG
Unterbringung und Betreuung von 200 ausländischen Flüchtlingen in Übergangsheimen,
Betreuung von 462 ausländischen Flüchtlingen in Wohnungen
Leistungen·
- Bereitstellung und Unterhaltung von Übergangsheimen,
- Praktische Lebenshilfe wie Orientierungshilfen, Unterstützung bei Behörden, Hilfen bei
Kindergarten- und Schulbesuch, Konfliktberatung.
- Planung und Durchfuhrung von Veranstaltungen, Aufbau und Pflege der Kontakte zu Betreuerkreisen, Weiterwanderungs- und Rückkehrberatung, Integrationshilfe und Hilfe bei der
Arbeitssuche, so weit eine Arbeitserlaubnis erteilt wird.
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien mit denen die Zielerreiehung gemessen werden soU·
Zahl der ausländischen Flüchtlinge in Übergangsheimen und Wohnungen
Mind QQ[ Q~~liliilssi~h~rung;
- Gewährleistung der Rechtmäßigkeit, gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel
( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen,
- ausreichende Personalausstattung,
- angemessenen Aufgabenverteilung, ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung der
MitarbeiterInnen,
- Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen,
- ausreichende finanzielle Mittel zur Unterhaltung der Übergangsheime
K~nnZilhl[li[ di~ CQnl[QUingbQ[i~hl\l;
Für Steuerungszwecke ungeeignet, da wir auf die Zahl der uns zugewiesenen
sehen Flüchtlinge keinen Einfluß haben.
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ERLÄUTERUNGEN
•
Die Ausgaben sind in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt zu leisten;
Der Unterabschnitt 436 enthält die Einnahmen und Ausgaben für die beiden Produkte Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen sowie Unterbringung und Betreuung
von Aussiedlern.
Änderung der Einnahmen und Ausgaben durch geänderte Fallzahlen und Verbrauchskosten.
ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN
Die Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2002 sind äußerst knapp kalkuliert. Da die Stadt
Erftstadt keinen Einfluß auf die Zahl der vom Land zugewiesenen und unterzubringenden ausländischen Flüchtlinge und Aussiedler hat, müssen Mittel fur zusätzliche Ausgaben, so weit sie
nicht durch Mehreinnahmen auszugleichen sind, überplanmäßig beantragt und bereitgestellt
werden.
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Erftstadt, den 26.072001
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STADT
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ERFTSTADT
Budget 507
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung
HhJ 2002
PRODUKT
Nr.:
04.50.11.01
Produkt:
I
PGrp: Aussiedlerhilfen
Pverantwortung: 50
•
Aussiedlerhilfen:
Unterbringung und Betreuung
PBer.: soziale Hilfen
Gremiumdes Rates: Ausschuss fur Sport und Soziales
KURZBESCHREIBUNG
DES PRODUKTES
Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern in Übergangsheimen. angemieteten Wohnungen
und privaten Mietwohnungen
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Unterbringung, Betreuung und Integration der Aussiedler mit dem Ziel der selbständigen Lebensführung
ZIELGRUPPE
Aussiedler, die auf Grund des Landesaufnahmegesetzes
aufzunehmen und unterzubringen sind.
LEISTUNGSUMFANG
•
- Unterbringung und Betreuung von 165 Aussiedlern in Übergangsheimen,
- Betreuung von 280 Aussiedlern in Wohnungen
Leistungen·
- Bereitstellung und Unterhaltung von Übergangsheirnen,
- Praktische Lebenshilfe wie Orientierungshilfen. Unterstützung bei Behörden, Hilfen bei
Kindergarten- und Schulbesuch, Konfliktberatung,
- Planung und Durchfuhrung von Veranstaltungen, Aufbau und Pflege der Kontakte zu Betreuerkreisen, Imegrationshilfe und Hilfe bei der Arbeitssuche
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Ktil~[i~n mil d~n~ndi~ Zi~lm~i~hllDgg~m~~~~n
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- Zahl der untergebrachten und betreuten Personen
Mittel de[ Qualilälssicherung·
- Gewährleistung der Rechmäßigkeit. gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel
( Widerspruche, Klagen) im Verhältnis zur Zahl der untergebrachten Personen
Kennzahl flir die Conlrollingberiehtc;
Für Steuerungszwecke ungeeignet, da wir auf die Zahl der uns zugewiesenen Aussiedler
keinen Einfluß haben.
ERLÄUTERUNGEN
Die Ausgaben sind in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt zu leisten;
der Unterabschnitt 436 enthält die Einnahmen und Ausgaben fur die beiden Produkte Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen sowie Unterbringung und Betreuung
von Aussiedlern.
ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN
Die Haushaltsmittel fur das Haushaltsjahr 2002 sind äußerst knapp kalkuliert. Da die Stadt
Erftstadt keinen Einfluß auf die Zahl der yom Land zugewiesenen und unterzubringenden ausländischen Flüchtlinge und Aussiedler hat, müssen Mittel fur zusätzliche Ausgaben, so weit sie
nicht durch Mehreinnahmen auszugleichen sind, überplanmäßig beantragt und bereitgestellt
werden.
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Erftstadt, den 26.07.2001
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STADT
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ERFTSTADT
Budget 508
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung
HhJ 2002
PRODUKT
Nr.: 04.50.61.01
PGrp: Wohnungswesen
PVeramwonung: 50
•
I Produkt:
I
I PBer.: Wohnungswesen
Gremium des Rates: Ausschuss
KURZBESCHREIBUNG
Hilfen zur Erlangung
Wohnungswesen
fur Sport und Soziales
DES PRODUKTES
und Erhaltung einer angemessenen
Wohnung
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
- Schaffung von Wohnraum, Wohnraumversorgung,
- Vermeidung der Verringerung des Wohnungsbestandes
durch Maßnahmen bei und gegen
Zweckentfremdung
von Wohnraum,
- Überprüfung undÜberwachung
von Mieten fur nicht preisgebundenen Wohnraum,
- Verhinderung von Fehlbelegung bzw. Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe
ZIELGRUPPE
•
Wohnungssuchende,
Wohnraum
Mieter von Sozialwohnungen,
Eigentümer
von Mietwohnungen
bzw,
LEISTUNGSUMFANG
I. Fehlbelegerabgaben:
- ca. 285 geprüfte Wohnungen,
- ca. 25 Festsetzungsbescheide;
2. ca.
5 Fälle Zweckentfremdung
von Wohnraum;
3. ca. 350 Wohnberechtigungsscheine,
davon ca. 50 % gebührenfrei
Innen,
4. ca. \0 Fälle Mietpreisüberhöhung,
5. ca. 150 Fälle Wohnungsbindung ( Rückzahlungen, Freistellungen,
versteigerungen
an Sozialhilfeempfänger-
Auskünfte fur Zwangs-
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
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I. Bei Fehlbelegerabgaben:
- Zahl der geprüften Wohnungen,
- Zahl der Festsetzungsbescheide
2. Bei Zweckentfremdung von Wohnraum:
- Zahl der Entscheidungen,
3. Bei Wohnberechtigungsscheinen :
- Zahl der Wohnberechtigungsscheine insgesamt und Zahl der gebührenpflichtigen Bescheide
•
Mittel der OualjliiWsiQhQrung:
- Gewährleistung der Rechtmäßigkeit, gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel
( Widersprüche, Klagen ),
- Entwicklung der Einnahmen,
- Kundenzufriedenheit
Kennzahl fur die Controllingberichte'
Für Steuerungszwecke ungeeignet, da die Zahl der zu prüfenden Wohnungen
vorgegeben wird und Fallzahlen ( Zweckentfremdung,
Mietpreisüberhöhung,
rechtigungsscheine ) nicht zu beeinflussen sind.
vom Land
Wohnbe-
ERLÄUTERUNGEN
Der Kostenersatz fur die Bearbeitung der Fehlbelegungsabgabe ist von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich und von der vorgeschriebenen Zahl der nach Jahrgangsstufen zu prüfenden Wohnungen abhängig.
ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN
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Keine
Erftstadt, den 26.07.2001
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I
IVI/41f
Anlage
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STADT
ERFTSTADT
Budget 508
Der Bürgermeister
PRODUKT
Nr.:04.50.61.02
I
Leistungsvereinbarung
Mietspiegel
Produkt:
PGrp:Grundstückswertermittlung
Pverantwortung:
50
I Gremium
KURZBESCHREIBUNG
•
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des
HhJ 2002
I Pber.:Grundstückswertermittlung
Rates:Ausschuss fur Sport und Soziales
DES PRODUKTES
Erarbeitung, Herstellung und Abgabe eines Mietspiegels gegen Gebühr
ZIELE für den Zeitraum der Leislungsvereinbarung
Vermieter, Mieter und Behörden sollen den Mietspiegel zur Feststellung der ortsüblichen Miete
erwerben können, damit überhöhte Mieten möglichst vermieden werden, bzw. überhöhte Mietfestsetzungen ggf. verfolgt und geahndet werden können.
ZIELGRUPPE
Vermieter, Mieter, Behörden
LEISTUNGSUMFANG
ca. 500 Anfragen nach Mietspiegeln der Stadt Erftstadt,
und Abgabe von ca.85 Mietspiegeln gegen Gebühr
•
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kril~!:i~nmil d~n~1ldi~Zi"l"rr"i~hl!Dgg"m"ss~!l~v.rd~nSQII;
Zahl der abgerechneten Mietspiegel,
Zahl der Anfragen und Auskünfte
Millel der Oualjtälssichnung'
entfallt
K.nnzahl flir die CQntrollingberichtc;
Für Steuerungszwecke ungeeignet, da die Zahl der zu prüfenden Wohnungen
vorgegeben wird und Fallzahlen ( Zweckentfremdung,
Mietpreisüberhöhung,
rechtigungsscheine ) nicht zu beeinflussen sind.
IERLÄUTERUNGEN
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vom Land
Wohnbe-
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