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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2002: Teilbudgets 501, 503, 504, 50S, 506, 507, 508)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,3 MB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23

Inhalt der Datei

STADTERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: - 50- V 71 An den Amt: öffentlich Rat A47{, - 50- BeschIAusf.: - 50 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Datum: 27.07.2001 zur Vorberatung über den Ausschuss für Sport und Soziales Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Haushaltsplanberatungen 2002: Teilbudgets 501, 503, 504, 50S, 506, 507, 508 • Zuständiges Fachamt: Bezeichnung der Teilbudgets: Sozialamt - Allgemeine Sozialverwaltung, - Finanzierungsbeteiligung slungen des Erftkreises, an den Sozialhilfelei- - Durchführung des Asylbewerberleistungsgeset zes, - Förderung der Wohlfahrtspflege, - Gesundheitsverwaltung, • - Soziale Einrichtungen für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge, - Wohnungsbauförderung und Wohnungshilfe in gleicher Reihenfolge wie Teilbudgetziffern. Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügten Leistungsvereinbarungen schlossen und Richtlinien werden be- Begründung: Die Leistungsvereinbarungen In Vertretung ( Erner) P:\RAT\SOO . O\VORL2002.WPD wurden entsprechend V 7/1340 erstellt. zu Anlage /I Vl/ !lvl~ Blatt STADT ERFTSTADT Budget 501 Der Bürgermeister PRODUKT Nr.: 04.50.01.01 I Leistungsvereinbarung Produkt: Hilfe bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürfrtigkeit • 50 HhJ 2002 Hilfe bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit PGrp: Pvcrantwortung: -"1- 1 Gremium des Rates: KURZBESCHREIBUNG Pber.:soziale Hilfen Ausschuss fur Sport und Soziales DES PRODUKTES Gewährung von persönlicher und finanzieller Hilfe bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Sicherstellung des gesetzlichen Leistungsanspruches nach dem Bundessozialhilfegesetz ZIELGRUPPE Kranke, Behinderte, Pflegebedürftige LEISTUNGSUMFANG • 50 Fälle Hilfe bei Krankheit, 40 Fälle Hilfe fur Behinderte ( Blinde, hochgradig Sehschwache, Gehörlose ), 150 Fälle Hilfe fur Pflegebedürftige, 650 Fälle Schwerbehindertenangelegenheiten QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien mit denen die ljclerrcichung gemessen werden soll' Entwicklung der Fallzahlen, Interkommunaler Vergleich, Personaleinsatz, Kundenzufriedenheit, Fehler bei der Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen sollen möglichst vermieden werden. Mittel der Oualitat"icherung; Gewährleistung der Rechtmässigkeit gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel ( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen, ausreichende Personalausstattung, angemessenen Aufgabenverteilung, ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen Kennzahl für die Controilingbcrichte· Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflußbar sind. Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen betrachtet werden. ERLÄUTERUNGEN • Für die Hilfen aufgewandte finanzielle Mittel werden mit Ausnahme der Mittel fur häusliche Pflege, die zurHälfte von der Stadt zu tragen und im Teilbudget 503 veranschlagt sind, vom Erftkreis als örtlichem Träger und vom Landschaftsverband Rheinland als überörtlichem Träger der Sozialhilfe gezahlt bzw. erstattet. Die Stadt Erftstadt trägt die Personal- und Sachkosten. Budgetierte Ausgaben im UA 400 sind Sachkosten fur die Produkte der Teilbudgets 501,503, 504, 50S, 506. In den Teilbudgets 503, 504, 505 und 506 dürfen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Sachkosten bereitgestellt und bewirtschaftet werden. Personalkosten sind nicht budgetiert. ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN keine • I Erftstadt, den 26.07.2001 - /-rc=._oc....-. ~ I Anlege). zu IV1/4ltUl BIo" STADT -/1- ERFTSTADT Budget 501 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2002 PRODUKT Nr.: 04.50.01.02 Produkt:Hilfe bei Einkommensdefiziten und Geldproblemen, Entschädigungen 1'0'1': Hilfe bei Einkommensdefiziten und Geldproblemen, Entschädigungen Pverantwortung: SO • Gremium I KURZBESCHREIBUNG PBcr.:soziale Hilfen des Rates: Ausschuss fur Sport und Soziales DES PRODUKTES - Sicherung des Grundbedarfs des täglichen Lebens z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Heizung, Hausrat, Körperpflege, persönliche Bedürfnisse u.a. durch laufende und einmalige Leistungen, Hilfen bei häuslichen Verrichtungen, Übernahme von Bestattungskosten und Durchfuhrung von Schuldnerberatung, - Vergünstigungen fur Einkommensschwache mittels Erftstadt-Card, - Befreiung von der Rundfunk-und Fernsehgebührenpflicht, - Wohngeld als Mietzuschuß fur Mieter von Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern und als Lastenzuschuß fur Eigentümer von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen, - Beratung von Personen, die keinen Anspruch auf o.a. Leistungen, möglicherweise aber Ansprüche auf Leistungen anderer Sozialleistungsträger haben. ZI ELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung • I Sicherstellung des Leistungsanspruchs nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Beschlüssen ZIELGRUPPE Einkommensschwache Personen LEISTUNGSUMFANG Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHG einschl. besonderer Mietzuschuss, Fälle Erftstadt-Card, Fälle Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht, Fälle Befreiung von den Telefongrundgebühren, Fälle Tabellenwohngeld als Mietzuschuß, 1SOFälle Tabellenwohngeld als Lastenzuschuß 900 320 1.500 600 850 QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien. mit denen dje Zjelerrejchung gemessen werden soll: Entwicklung der Fallzahlen, Ausgaben- und Einnahmenentwicklung, Interkommunaler Vergleich, Kundenzufriedenheit, Fehlerquote bei internen Prüfungen, Prüfungen durch RPA und GPA, Fehler bei der Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen sollen möglichst vermieden werden. Mittel der QunlitfilSgicherung: • Gewährleistung der Rechtmäßigkeit, gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel ( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen, ausreichende Personalausstattung, angemessenen Aufgabenverteilung, ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen, Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen Kennzahl für die Controllingberichte' Fiir Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflußbar sind. Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen betrachtet werden. ERLÄUTERUNGEN • Die Ausgaben fur die Erftstadt-Card gehen zu Lasten des städtischen Haushalts. Personal- und Sachkosten fur alle aufgefuhrten Hilfearten sind ganz von der Stadt Erftstadt zu tragen; die gewährten Hilfen zum Lebensunterhalt nach BSHG sind jeweils zur Hälfte vom Erftkreis und der Stadt Erftstadt zu tragen, ob ein Härteausgleich an die Stadt Bergheim zu zahlen sein wird, beschließt der Kreistag; Tabellenwohngeld wird durch die Landeskasse ausgezahlt; besonderer Mietzuschuss fur Sozialhilfeernpfänger wird von der Stadtkasse mit der Sozialhilfe ausgezahlt und vom Land in voller Höhe erstattet. Für den Bereich der" Arbeit statt Sozialhilfe" ist eine Mitarbeiterin des Erftkreises in den Räumen des Sozialamtes der Stadt Erftstadt eingesetzt, Personal- und EDV -Kosten trägt der Kreis. Gegenüber dieser Mitarbeiterin des Erftkreises besteht seitens der Stadt keine Weisungsbefugms. ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN keine I Erftstadt den 25,07,200< /- : _ I Anlege 3 zu IV1!;1ltlt] Blan STADT /1 ' ERFTSTADT Budget 501 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2002 PRODUKT I Produkt: Hilfe bei Wohnproblemen PGrp: Hilfe bei Wohnproblemen I soziale Hilfen 50 I Gremium des Rates: Ausschuss fur Sport und Soziales Nr.: 04.50.61.03 Pber.: Pverantwortung: KURZBESCHREIBUNG • DES PRODUKTES Sicherung der Wohnung und des Energiebedarfs ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Angemessenen Wohnraum und den im Haushalt notwendigen Energiebedarfwie Gas, Heizung zu erhalten bzw. zur Verfugung zu stellen. Strom, Wasser, ZIELGRUPPE Sozialhilfeempfangerinnen und sonstige Personen mit geringem Einkommen LEISTUNGSUMFANG • ca. 300 Anträge auf Übernahme von Zahlungsrückständen aus Sozialhilfemitteln fur Miete, Strom, Gas und Wasser QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Krilerien mit denen die Zi~haI~i~byng gemessen werden soll: - Entwicklung der Fallzahlen, - Preisentwicklung, - Interkommunaler Vergleich, - Kundenzufriedenheit, - Fehler bei der Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen sollen möglichst vermieden werden. Mine! der Qualitfilssjchcrung: - Gewährleistung der Rechtmäßigkeit, gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel ( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen, - ausreichende Personalausstattung, - angemessenen Aufgabenverteilung, ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen, - Vermeidung langfristziger Arbeitsüberlastungen Kennzahl für die Controlljngberichte' Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflußbar sind. Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen betrachtet werden. ERLÄUTERUNGEN Die Personal- und Sachkosten sind ganz von der Stadt Erftstadt zu tragen, die gewährten Hilfen sind jeweils zur Hälfte vom Erftkreis und der Stadt Erftstadt zu tragen. ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN •I • keine Erftstadt, den 25.07,200 I _ /=- I Anlege 4 zu VJ/4ylC Blalt STADT ~A- ERFTSOADT Budget 501 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2002 PRODUKT Nr.: 04.50.01.03 I Produkt: Hilfe bei Erwerbslosigkeit I Pber.: PGrp: Hilfe bei Erwerbslosigkeit Pverantwortung: 50 1 Gremium des Rates: Ausschuss KURZBESCHREIBUNG • soziale Hilfen fur Sport und Soziales DES PRODUKTES Vermittlung von arbeitslosen, arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern/ -ernpfängerinnen in den I. und 2. Arbeitsmarkt sowie Möglichkeiten zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung ca. 50 Hilfeempfängerlnnen in Arbeit bzw. Qualifizierungsmaßnahmen vermitteln ZIELGRUPPE arbeitslose, arbeitsfähige Soziahilfeempfängerlnnen LEISTUNGSUMFANG Erfassung, • Beratung, Vermittlung QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien mit denen die Zi~I~m:i!(hyng gg]]e~~en wcrd~D sQII' - Zahl der in Hilfeempfängerlnnen, die in Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt werden und damit ganz oder teilweise unabhängig von Sozialhilfe leben können, - Zahl der Hilfeempfängerlnnen, die das Arbeitsverhältnis bzw. die Qualifizierungmaßnahme nicht beginnen, nicht fortsetzen bzw. gekündigt werden und sozialhilfebedürftig bleiben bzw. es wieder werden Mittel der Oualitatssichcrung" Gewährleistung der Rechtmäßigkeit, gemessen anhand der Zahl erfolgreicher ( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zur Zahl der Vermittlungen Rechtsmittel Kcn!lZ!!hl(Ilr die Comrolljngberichte: Fiir Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflußbar sind. Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen betrachtet werden. ERLÄUTERUNGEN Für den Bereich der" Arbeit statt Sozialhilfe" ist eine Mitarbeiterin des Erftkreises in den Räumen des Sozialamtes der Stadt Erftstadt eingesetzt, PersonaJ- und EOY-Kosten trägt der Kreis. Gegenüber dieser Mitarbeiterin des Erftkreises besteht seitens der Stadt keine Weisungsbefugrus, ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN keine • • I Erftstadt, den 25.07.2001 ~ ,4:2--' --- I Anloge S- zu ITl/1 IZ( ] L Blot! STADT -"1- ERFTSTADT Budget 503 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2002 PRODUKT Nr.: 04.50.03.01 Pgrp: Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen des Kreises Kostenanteil an den Kosten der SH in Erftstadt; Erstattung an den Erftkreis Sozialhilfe nach dem BSHG Pvcrnntwortung: • Produkt: 50 T PBer.:Soziale Hilfen Gremiumdes Rates: Ausschuss fur Sport und Soziales KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES Delegierte und in den Teilbudgets 50 I ( Saehkosten fur soziale Hilfen) aufgeführte Sozialhilfeaufgeben nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung siehe Teilbudgets SOl I I ZIELGRUPPE ,''''' Tcillmdg'" "I • LEISTUNGSUMFANG siehe Teilbudgets 501 QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien, mil denen die Zielerreichung gemessen werden soll: siehe Teilbudgets 50 I Mittel der Qualitätssicherung. siehe Teilbudgets SOl Kennzahl für die Controllingberichte: siehe Teilbudgets SOl ERLÄUTERUNGEN Ab 01.01.2001 sind die Kosten der Sozialhilfe teilweise von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens selbst zu tragen bzw. an die Kreise zu erstatten (Zweites Gesetz zur M.R.c!.t~nisierungvon Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen ). Der prozent~IErftkreis ist 50 %; ob und zu welchen Bedingungen es einen Härteausgleich gibt, wird der Kreistag noch beschließen. • • ,... ~. »1 III '" m ::E Cl> o :x: m z C m ::E m -I m ;0 m < m ;0 m z III » ;0 c z o m z Anlage t. zu IVl/I/'Itt I Blon STADT -'1~ ERFTSTADT Budget 504 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2002 PRODUKT Nr.: 04.50.04.01 Pgrp: Produkt: I Flüchtlingshilfen Pvcrantwortung: 50 Pber.: Soziale Hilfen Gremiumdes Rates: Ausschuss für Sport und Soziales KURZBESCHREIBUNG • Flüchtlingshilfen: Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt DES PRODUKTES I Hilfen zum Lebensunterhalt, bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Gewährleistung des Anspruches nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fur ca. 200 Personen ZIELGRUPPE Vom Land zugewiesene ausländische Flüchtlinge, die den Lebensunterhalt und die Krankenversorgung nicht aus eigenen Mitteln und Möglichkeiten sicherstellen können. LEISTUNGSUMFANG • ca. 200 Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ca. l l S Personen werden Erstattungen des Landes erwartet. und fur QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien mit denen die Zjelerreichung gemessen worden soll: - Entwicklung der Fallzahlen, - Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, - Kundenzufriedenheit, - Anzahl der begründeten Beschwerden über die Lebensumstände und den Leistungsumfang Mittel der Qualitä\Ssicherung' - Gewährleistung der Rechtmäßigkeit. gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel ( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen, - ausreichende Personalausstattung, - angemessenen Aufgabenverteilung, ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen, - Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen Kennzahl für dje Con!rolljngbcrichtc' - Zahl der Personen im Leistungsbezug. - Zahl der mit dem Land abzurechnenden Personen, - mit der Aufgabe befasste Bedienstete ERLÄUTERUNGEN Im Gegensatz zur Sozialhilfe sind die finanziellen Aufwendungen hier im vollen Umfang von der Stadt zu tragen. Das Land erstattet für Asylbewerber pro Person und Jahr einen Betrag i.H.v. 3.957 E. Für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge und geduldete ausländische Flüchtlinge (z.ZI. 101 Personen ) gibt es keine Erstattung. Die Ausgaben sind abhängig von der Zahl der Personen im Leistungsbezug und der Art der Leistung, die Einnahmen richten sich nach der Zahl der Personen, fur die wir Erstattungen des Landes erhalten. • Mehrkosten - bei der Krankenhilfe, - durch Leistungen nach § 2 AsylbLG ( entsprechend BSHG ), so weit sie höher als einkalkuliert sind und Mindereinnahmen - durch Abnahme der Zahl der abrechenbaren Personen, können dazu fuhren, dass in diesem Teilbudget überplanmäßig Mittel bereitgestellt werden müssen. ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN Keine • I Erftstadt, den 26.07.2001 _ 4=----- I zu AnloQer V7-!!llti t 61al! STADT ERFTSTADT Budget 505 Der Bürgermeister PRODUKT Nr.:04.50.05.01 Leistungsvereinbarung Pverantwortung: 50 HhJ 2002 I Produkt:Förderung der Wohlfahrtspflege 1 PGrp:soziale Förderung 1Gremiumdes KURZBESCHREIBUNG • '1 - Pbcr.: Rates: soziale Förderung Ausschuss fur Sport und Soziales DES PRODUKTES Gesellschaftliche Integration alter, behinderter, pflegebedürftiger Menschen; Erhaltung des Beratungsangebots in unterschiedlichen Lebenssituationen in Zusammenarbeit mit freien Trägern, Kirchen usw. - Gewährung von Zuschüssen - ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Erhaltung der Selbständigkeit und Mündigkeit, um so die Würde im Alter zu erhalten; Sicherung des Beratungs- und Leistungsangebots in schwierigen Lebenssituationen ZIELGRUPPE Ältere, behinderte, pflegebedürftige sowie sonstige Rat und Hilfe suchende Menschen LEISTUNGSUMFANG • 1- Förderung von ca. 170 Altentagen durch 45 Veranstalter gemäß Richtlinie, - Zuschüsse an 10 Altentagesstätten und 5 Altenc1ubs gemäß Richtlinie, - Zuschuss fur die Schuldnerberatungsstelle des ASB - ca. 50 Haushalte, deren Schuldnerberatungskosten nicht nach dem BSHG übernommen werden können, - Zuschüsse an weitere Träger zur Sicherung fachkundiger Beratung und Leistung QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien mjt denen Ziclcrrcichung gemessen worden soll: Zahl und Höhe der Bewilligungen sowie Prüfung der Auszahlung von durch Ratsbeschluss festgelegten Zuschüssen MiuelderQunlilntssichcI1lOg: Antrags- und Auszahlungskontrolle gemäß Richtlinien KennzahlfilrdieControUingberjchte: Für Steuerungszwecke ungeeignet. da die Zuschüsse gemäß Ratsbeschluß ausgezahlt werden. und Richtlinien I !ERLÄUTERUNGEN I Keine ! ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN Keine I • • Erftstadt, den 26.07.2001 ;t._.._~ __ i Anl~ge T Stadt Erftstadt Der Bürgermeister AZ.; 5039-00 Schi Ii c~;'. Vl/4ItU BlaH - 2 - Erftstadt, den 26.07,2001 Zuschußrichtlinien für Altentage Für die Durchführung von Altentagen zahlt die Stadt Erftstadt bei der 1. Veranstaltung oder Hauptveranstaltung pro Teilnehmer 1,75 € und für jede weitere Veranstaltung pro Teilnehmer 0,70 €. Die Teilnehmer, für die ein Zuschuß gewährt werden soll, müssen mindestens 63 Jahre alt sein. Ausnahmen hiervon bilden die jüngeren Ehegatten oder Begleitpersonen pflegebedürftiger Teilnehmer sowie Schwerbeschädigte, deren Behinderung 80 % und mehr beträgt. • Die Hauptveranstaltung ist zu Beginn des Jahres anzumelden . Die Träger von Altenveranstaltungen erhalten einen Zuschuß bis zu 55,00 € zu den Kosten, die mit einer Nutzung nicht städtischer und nicht eigener Räume verbunden sind. Die Teilnehmerzahl ist nachzuweisen. Als Grundlage zur Abrechnung dient eine Teilnehmerliste, enthaltend Name, Geburtsdatum des Teilnehmers und eine Bestätigung des Veranstalters für die Richtigkeit der Angaben, Auf Antrag kann dem Veranstalter ein Abschlag bis zu 75 % des zu erwartenden Zuschußbetrages gezahlt werden. Der Antrag muß unter Angabe der voraussichtlichen Teilnehmerzahl spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich eingereicht werden. • Wegen des Jahresabschlusses sind die Zuschüsse für die im Laufe des Jahres durchgeführten Altentage bis zum 30.11.d.Jahres zu beantragen. Die in der ersten Hälfte des Monats Dezember veranstalteten Altentage sind bis zum 15.12.d. Jahres (Eingang bei der Stadt), die danach stattfindenden Altentage sind bis zum 30.12.d.Jahres abzurechnen . Sollten diese Termine aus zeitlichen (z.B, für die nach dem 3D.12.d.Jahres stattfindenen Altentage) oder aus sonstigen Gründen nicht einzuhalten sein, können später eingehende Anträge im nächsten Haushaltsjahr berücksichtigt werden. Voraussetzung ist allerdings, daß die fragliche Veranstaltung im Dezember stattgefunden hat und im nächsten Haushaltsjahr dafür Mittel bereitgestellt werden. Diese Richtlinien gelten für das jeweilige Haushaltsjahr im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel und bis neue Richtlinien beschlossen werden. Im Auftrag t:,T (Strömer) Anlage 1 Stadt Erftstadt Der Bürgermeister AZ ; SO39-00 SchI. .zu V7-//J'rtt Blatt -3 - Erftstadt, den 26.07.2001 Förderungsplan und Richtlinien für Altentagesstätten und Altenclubs im Bereich der Stadt Erftstadt 1. Begriffsbestimmung 1.1 Altentagesstätten Altentagesstätten sind Einrichtungen, die Räume für Zwecke der Altenhilfe haben und mindestens an 5 Tagen in der Woche für alle Bürger geöffnet sind. Die Öffnungszeiten sollten überwiegend nachmittags sein. Während dieser Zeit ist eine ständige Betreuung zu gewährleisten. • 1.2 Altenclubs Altenclubs sind Einrichtungen, die über entsprechende Räume für die Altenhilfe verfügen und bei einer begrenzten Öffnungszeit für alle Bürger geöffnet sind. 1.3 Altentagesstätten und Altenclubs sollen den Bedürfnissen des alten Menschen nach Begegnung, Bildung, Unterhaltung, Information, Sport und anderer Freizeitgestaltung dienen. Sie sollen den alten Menschen in seinem Bestreben unterstützen, möglichst lange selbständig am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. 2. Förderung Die Stadt Erftstadt ist bereit, die Errichtung, Ersteinrichtung, Ersatzbeschaffung und Unterhaltung von Altentagesstätten und Altenclubs durch Zuschüsse zu fördern. Ziel der Fördenung ist es, daß zumindest in jedem Stadtbezirk ein Altenciub vorhanden ist. • Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der alljährlich im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel gewährt . 3. Verfahren 3.11 Zuschüsse für die Errichtung und Ersteinrichtung neuer Altentagesstätten und Altenclubs sind bis zum 30.05 eines Jahres für das kommende Haushaltsjahr zu beantragen. Dem Antrag sind entsprechende Unterlagen beizufügen. und Zuschüsse Bei mehreren Anträgen entscheidet der Sozialausschuß über die Priorität, wobei Neueinrichtungen von Altentagesstätten und Altenclubs in Stadtbezirken, die noch keine derartige Einrichtung aufweisen, vorrangig bezuschußt werden. Die Antragsberechtigten sollen sich sinnvoll abstimmen, um Fehlplanungen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. 3.12 Der Zuschuß zur Errichtung und Ersleinrichlung neuer Allentagesslälten und AlIenclubs wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vom Sozialausschuß festgesetzt und beträgt bis zu 25 % der Kosten. Der Sozialausschuß kanndabei Höchstwerte festsetzen. -2 3.13 Bei der Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen können bis zu 25 % der nachgewiesenen Kosten bezuschußt werden. Der Sozialausschuß kann dabei Höchstwerte festsetzen. Die Zuschüsse sind bis zum 30.06. eines Jahres zu beantragen. 3.2 Der Zuschuß für die Betriebskosten 3.21 bei Altentagesstätten bis zu 100 %. Zur Verfügung stehende Zuschußmittel, dividiert durch den Betrag der Betriebskosten aller Altentagesstätten, multipliziert mit den Betriebskosten der Einzeltagesstätte. beträgt: Anträge auf Bezuschussung von Betriebskosten sind vom Träger der Einrichtung bis zum 01.08.d. Jahres schriftlich unter Vorlage einer spezifizierten, mit Belegen versehenen Betriebskostenaufstellung des Vorjahres einzureichen. Auf Antrag können Abschlagszahlungen in Höhe von 50 % der Vorjahresbetriebskosten gewährt werden. • 3.22 bei Altenclubs Pauschal 2,45 € je Öffnungsstunde, höchstens jedoch 475,00 € jährlich. Anträge auf Bezuschussung von Betriebskosten sind vom Träger der Einrichtung schriftlich bis zum 01.08.d. Jahres unter Angabe der jährlichen Öffnungsstunden einzureichen . 3.23 Als Betriebskosten gelten bei von der Stadt unentgeltlich vermieteten Räumen oder Gebäuden die Aufwendungen für - Heizung Strom Wasser Reinigung. Sofern der Träger eigene oder von privat angemietete Räume oder Gebäude nutzt, werden die nachgewiesenen Kosten für - tatsächlich gezahlte Miete - Haus- und Haftpflichtversicherungen zusätzlich als zuschußfähige Betriebskosten angerechnet. • 3.3 Ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach diesen Richtlinien besteht nicht. 4. Verspätet eingehende 5. Abweichungen von den Richtlinien bedürfen der Zustimmung des Sozialausschusses. 6. Die Richtlinien gelten nur für das jeweilige Haushaltsjahr im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel und bis neue Richtlinien beschlossen werden. Im Auftrag ,4=-:~-_ (Strömer) Anträge können nicht berücksichtigt werden. Anloge f? zu Vl/l1fl(, Bio" STADT ERFTSTADT PRODUKT Nr.: 04.50.06.01 Leistungsvereinbarung I Produkt:Gesundheitsförderung/ HhJ 2002 Gesundheitshilfen I Pber.:soziale Förderung PGrp:soziale Förderung Pverantwortung: 50 II Budget 506 Der Bürgermeister I GremiumdesRates:Ausschuss fur Sport und Soziales KURZBESCHREIBUNG • -1- 1 DES PRODUKTES Organisationszuschüsse an Wohlfahrtsverbände zur Erhaltung des Beratungs- und Leistungsangebotes ZIELE für den Zeitraum der Leislungsvereinbarung Die sozialen Vergünstigungen sollen mittelbar oder unmittelbar dem Bedürftigen die notwendigen Beratungen und Leistungen der Träger der freien Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfegruppen sichern. ZIELGRUPPE Kranke, behinderte, pflegebedürftige und sonstige bedürftige Menschen LEISTUNGSUMFANG • Auszahlung von Zuschüssen an Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfegruppen gemäß Ratsbeschluß QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kril~ri~nmil d~n~ndil; Zi~I~m;i,blmgg!:m!:ss~nll'~n!~1lSQIl' Sicherstellung und Überwachung der Auszahlungen Mincl dcr Quali]ä]ssichl;TUng' Auszahlungskontrolle Kennzahlfür die Conlmllingberiehll;' Für Steucrungszwecke werden, ungeeignet, da die Zuschüsse gemäß Ratsbeschluß ausgezahlt I , ERLÄUTERUNGEN Keine I ! ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN Keine I • • Erftstadt, den 26.07.2001 Ä------ I 5 IVl!l7rl Cl Anlage B1cH STADT zu -1- ERFTSTADT Budget 507 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2002 PRODUKT Nr.: 04.50.04.01. Produkt:Flüchtlingshilfen: Unterbringung und Betreuung I PGrp:Flüchtlingshilfen Pverantwortung: • 50 Pbcr.: soziale Hilfen Gremiumdes Rates:Ausschuss fur Sport und Soziales KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Vor einer rechtskräftigen Entscheidung über ein Asylgesuch ist ein Mindestmaß an Betreuung und Integration erforderlich, die bei Anerkennung als Asylberechtigte in eine nachhaltige Integrationshilfe mündet. Die persönliche Betreuung dient auch dem sozialen Frieden. ZIELGRUPPE Ausländische Flüchtlinge, die der Stadt Erftstadt aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zugewiesen wurden bzw. werden. • LEISTUNGSUMFANG Unterbringung und Betreuung von 200 ausländischen Flüchtlingen in Übergangsheimen, Betreuung von 462 ausländischen Flüchtlingen in Wohnungen Leistungen· - Bereitstellung und Unterhaltung von Übergangsheimen, - Praktische Lebenshilfe wie Orientierungshilfen, Unterstützung bei Behörden, Hilfen bei Kindergarten- und Schulbesuch, Konfliktberatung. - Planung und Durchfuhrung von Veranstaltungen, Aufbau und Pflege der Kontakte zu Betreuerkreisen, Weiterwanderungs- und Rückkehrberatung, Integrationshilfe und Hilfe bei der Arbeitssuche, so weit eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien mit denen die Zielerreiehung gemessen werden soU· Zahl der ausländischen Flüchtlinge in Übergangsheimen und Wohnungen Mind QQ[ Q~~liliilssi~h~rung; - Gewährleistung der Rechtmäßigkeit, gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel ( Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen, - ausreichende Personalausstattung, - angemessenen Aufgabenverteilung, ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen, - Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen, - ausreichende finanzielle Mittel zur Unterhaltung der Übergangsheime K~nnZilhl[li[ di~ CQnl[QUingbQ[i~hl\l; Für Steuerungszwecke ungeeignet, da wir auf die Zahl der uns zugewiesenen sehen Flüchtlinge keinen Einfluß haben. ausländi- ERLÄUTERUNGEN • Die Ausgaben sind in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt zu leisten; Der Unterabschnitt 436 enthält die Einnahmen und Ausgaben für die beiden Produkte Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen sowie Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern. Änderung der Einnahmen und Ausgaben durch geänderte Fallzahlen und Verbrauchskosten. ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN Die Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2002 sind äußerst knapp kalkuliert. Da die Stadt Erftstadt keinen Einfluß auf die Zahl der vom Land zugewiesenen und unterzubringenden ausländischen Flüchtlinge und Aussiedler hat, müssen Mittel fur zusätzliche Ausgaben, so weit sie nicht durch Mehreinnahmen auszugleichen sind, überplanmäßig beantragt und bereitgestellt werden. I Erftstadt, den 26.072001 • 4~ -- I Anlege Ao IVl&~16 Blatt STADT zu ~ -" - ERFTSTADT Budget 507 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2002 PRODUKT Nr.: 04.50.11.01 Produkt: I PGrp: Aussiedlerhilfen Pverantwortung: 50 • Aussiedlerhilfen: Unterbringung und Betreuung PBer.: soziale Hilfen Gremiumdes Rates: Ausschuss fur Sport und Soziales KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern in Übergangsheimen. angemieteten Wohnungen und privaten Mietwohnungen ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Unterbringung, Betreuung und Integration der Aussiedler mit dem Ziel der selbständigen Lebensführung ZIELGRUPPE Aussiedler, die auf Grund des Landesaufnahmegesetzes aufzunehmen und unterzubringen sind. LEISTUNGSUMFANG • - Unterbringung und Betreuung von 165 Aussiedlern in Übergangsheimen, - Betreuung von 280 Aussiedlern in Wohnungen Leistungen· - Bereitstellung und Unterhaltung von Übergangsheirnen, - Praktische Lebenshilfe wie Orientierungshilfen. Unterstützung bei Behörden, Hilfen bei Kindergarten- und Schulbesuch, Konfliktberatung, - Planung und Durchfuhrung von Veranstaltungen, Aufbau und Pflege der Kontakte zu Betreuerkreisen, Imegrationshilfe und Hilfe bei der Arbeitssuche QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Ktil~[i~n mil d~n~ndi~ Zi~lm~i~hllDgg~m~~~~n lY~[d!<n ~QII· - Zahl der untergebrachten und betreuten Personen Mittel de[ Qualilälssicherung· - Gewährleistung der Rechmäßigkeit. gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel ( Widerspruche, Klagen) im Verhältnis zur Zahl der untergebrachten Personen Kennzahl flir die Conlrollingberiehtc; Für Steuerungszwecke ungeeignet, da wir auf die Zahl der uns zugewiesenen Aussiedler keinen Einfluß haben. ERLÄUTERUNGEN Die Ausgaben sind in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt zu leisten; der Unterabschnitt 436 enthält die Einnahmen und Ausgaben fur die beiden Produkte Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen sowie Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern. ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN Die Haushaltsmittel fur das Haushaltsjahr 2002 sind äußerst knapp kalkuliert. Da die Stadt Erftstadt keinen Einfluß auf die Zahl der yom Land zugewiesenen und unterzubringenden ausländischen Flüchtlinge und Aussiedler hat, müssen Mittel fur zusätzliche Ausgaben, so weit sie nicht durch Mehreinnahmen auszugleichen sind, überplanmäßig beantragt und bereitgestellt werden. • I • Erftstadt, den 26.07.2001 -T A:>--- ~ __ I ragi VI/1t(lb zu, A1 810tt STADT - -1 - ERFTSTADT Budget 508 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2002 PRODUKT Nr.: 04.50.61.01 PGrp: Wohnungswesen PVeramwonung: 50 • I Produkt: I I PBer.: Wohnungswesen Gremium des Rates: Ausschuss KURZBESCHREIBUNG Hilfen zur Erlangung Wohnungswesen fur Sport und Soziales DES PRODUKTES und Erhaltung einer angemessenen Wohnung ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung - Schaffung von Wohnraum, Wohnraumversorgung, - Vermeidung der Verringerung des Wohnungsbestandes durch Maßnahmen bei und gegen Zweckentfremdung von Wohnraum, - Überprüfung undÜberwachung von Mieten fur nicht preisgebundenen Wohnraum, - Verhinderung von Fehlbelegung bzw. Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe ZIELGRUPPE • Wohnungssuchende, Wohnraum Mieter von Sozialwohnungen, Eigentümer von Mietwohnungen bzw, LEISTUNGSUMFANG I. Fehlbelegerabgaben: - ca. 285 geprüfte Wohnungen, - ca. 25 Festsetzungsbescheide; 2. ca. 5 Fälle Zweckentfremdung von Wohnraum; 3. ca. 350 Wohnberechtigungsscheine, davon ca. 50 % gebührenfrei Innen, 4. ca. \0 Fälle Mietpreisüberhöhung, 5. ca. 150 Fälle Wohnungsbindung ( Rückzahlungen, Freistellungen, versteigerungen an Sozialhilfeempfänger- Auskünfte fur Zwangs- QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kril~riQnDlildQDQ!l dk ZiQlmQiQbl!ng gQmQ~~QD lYQWQD ~QII' I. Bei Fehlbelegerabgaben: - Zahl der geprüften Wohnungen, - Zahl der Festsetzungsbescheide 2. Bei Zweckentfremdung von Wohnraum: - Zahl der Entscheidungen, 3. Bei Wohnberechtigungsscheinen : - Zahl der Wohnberechtigungsscheine insgesamt und Zahl der gebührenpflichtigen Bescheide • Mittel der OualjliiWsiQhQrung: - Gewährleistung der Rechtmäßigkeit, gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel ( Widersprüche, Klagen ), - Entwicklung der Einnahmen, - Kundenzufriedenheit Kennzahl fur die Controllingberichte' Für Steuerungszwecke ungeeignet, da die Zahl der zu prüfenden Wohnungen vorgegeben wird und Fallzahlen ( Zweckentfremdung, Mietpreisüberhöhung, rechtigungsscheine ) nicht zu beeinflussen sind. vom Land Wohnbe- ERLÄUTERUNGEN Der Kostenersatz fur die Bearbeitung der Fehlbelegungsabgabe ist von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich und von der vorgeschriebenen Zahl der nach Jahrgangsstufen zu prüfenden Wohnungen abhängig. ABWEICHENDE I WEITERE VEREINBARUNGEN •I Keine Erftstadt, den 26.07.2001 ;4,.0--= _ _ I IVI/41f Anlage ttl zu t] Blall STADT ERFTSTADT Budget 508 Der Bürgermeister PRODUKT Nr.:04.50.61.02 I Leistungsvereinbarung Mietspiegel Produkt: PGrp:Grundstückswertermittlung Pverantwortung: 50 I Gremium KURZBESCHREIBUNG • -,f- des HhJ 2002 I Pber.:Grundstückswertermittlung Rates:Ausschuss fur Sport und Soziales DES PRODUKTES Erarbeitung, Herstellung und Abgabe eines Mietspiegels gegen Gebühr ZIELE für den Zeitraum der Leislungsvereinbarung Vermieter, Mieter und Behörden sollen den Mietspiegel zur Feststellung der ortsüblichen Miete erwerben können, damit überhöhte Mieten möglichst vermieden werden, bzw. überhöhte Mietfestsetzungen ggf. verfolgt und geahndet werden können. ZIELGRUPPE Vermieter, Mieter, Behörden LEISTUNGSUMFANG ca. 500 Anfragen nach Mietspiegeln der Stadt Erftstadt, und Abgabe von ca.85 Mietspiegeln gegen Gebühr • QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kril~!:i~nmil d~n~1ldi~Zi"l"rr"i~hl!Dgg"m"ss~!l~v.rd~nSQII; Zahl der abgerechneten Mietspiegel, Zahl der Anfragen und Auskünfte Millel der Oualjtälssichnung' entfallt K.nnzahl flir die CQntrollingberichtc; Für Steuerungszwecke ungeeignet, da die Zahl der zu prüfenden Wohnungen vorgegeben wird und Fallzahlen ( Zweckentfremdung, Mietpreisüberhöhung, rechtigungsscheine ) nicht zu beeinflussen sind. IERLÄUTERUNGEN ! keine vom Land Wohnbe- I ! • • en :;0<: V> S" 3> ;; 0r 0- " ::l N ?' 0 :-' N 0 0 l> " III :!E " m o J: m Z 0 m :!E m =i m m < m m " "z III l> " Z C G') m z