Daten
Kommune
Erftstadt
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393 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 51 13-00
öffentlich
71
V
Amt:
An den
/I'11f
- 51 -
BeschIAusf.:
- 51 -
Datum: 14.08.2001
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
•
Inanspruchnahme des Notprogramms zur Bereitstellung von Kinder-gartenplätzen im KG-Jahr 2001/2002 für Liblar, Lechenich und Erp
Finanzielle
Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel werden aus dem Budget des Jugendamtes einschließlich dem
Personalkostenbudget erwirtschaftet.
I Hhst.
Hhj,: 2001
Unterschrittdes Budgetverantwortlichen
Erftstadt,den 14. August 2001
verschiedene
I Budget: 51
(}/rnA
Beschlußentwurf:
Der Sachstand der Umsetzung des Notprogramms zur Bereitstellung von Kindergartenplätzen im KG-Jahr 2001/2002 wird zur Kenntnis genommen.
•
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt, zum Stichtag 01.09.2001 über den Sachstand zu berichten. Das neue Kindergartenjahr beginnt
zum 20.08.2001, so dass erfahrungsgemäß noch mit Veränderungen der Inanspruchnahme zu rechen ist. Aus diesem Grunde ist ggf. in der Sitzung am 30.08.01 eine Aktualisierung erforderlich.
1. Kindergartenbezirk
E.-Liblar
1.1
In der städt. Kindertagesstätte E.-Liblar Willy-Brandt-Str. wurden bereits jetzt von den
10 vorgesehenen Platzzahlüberschreitungen
7 Plätze belegt. In der Regel handelt es
sich um Familen, die eine Über-Mittag-Betreung benötigen.
P:\VSI0020.076
- 2 -
/t.2.
Für die städt. Kindertagesstätte E.-Liblar Theodor-Heuss-Str. ist die geplante Überbelegung mit 5 Plätzen voll ausgeschöpft. Hierdurch konnten einige der auf der Warteliste befindlichen Geschwisterkinder und Kinder berufstätiger Eltern versorgt werden.
1.3
Im Mehrzweckraum der städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen ist im Rahmen des Notprogramms tägl. v. 8.30 bis 12.30 Uhr die Betreuung von 15 Kindern aus E.-Liblar
vorgesehen. 12 Plätze sind bereits belegt.
7 Erziehungsberechtigte nehmen die angebotene Beförderung der Kinder von Liblar
nach Köttingen in Anspruch.
2. Kindergartenbezirk
•
E.-Lechenich
2.1
In der städt, Kindertagesstätte E.-Lechenich-Süd sind 7 Plätze zur Überbelegung vorgesehen. 6 Plätze wurden sofort belegt. Der 7 Platz wird zur Zeit noch freigehalten, da
die Entscheidung eines Widerspruchverfahrens
zur Einschulung eines behinderten
Schulkindes aussteht.
2.2
In der städt. Kindertagesstätte E.-Lechenich-Nord wurden von den 7 vorgesehenen
Platzzahlüberschreitungen
5 Plätze vergeben. Familien mit Vorschulkindern werden
im Frühherbst zuziehen.
•
2.3
9 Kinder aus E.-Lechenich konnten in der städt. Kindertagesstätte E.-Dirmerzheim für
eine Aufnahme berücksichtigt werden. 6 Erziehungsberechtigte nehmen die angebotenene Beförderung der Kinder von Lechenich nach Dirmerzheim in Anspruch.
Die Einrichtung verfügt noch über einen freien Platz. Es liegen diesbezüglich 2 Dringlichkeitsanträge zur Entscheidung vor .
3. Ortsteil E.-Erp
5 Eltern von Kindergartenkindern haben alternativ Plätze in der städt. Kindertagesstätte E.-Friesheim angenommen. Bedarf für eine Beförderung besteht seitens der Eltern
nicht. Die Einrichtung verfügt zu Beginn dieses Kindergartenjahres noch über 10 freie
Plätze.
4. Kindergartenbezirk
E.-Herrig
Die Überbelegung der städt, Kindertagesstätte
folgt.
Herrig mit 5 Geschwisterkindern
P:\VSl0020.0?6
.
ist er-
- 3 -
Die Anzahl der zu tranportierenden Kinder ist zur Zeit erheblich niedriger als ursprünglich angenommen. Es wurde hierzu beschränkt ausgeschrieben unter der Maßgabe,
dass jeder Sitzplatz mit einen Gurt versehen ist. Von acht angeschriebenen Busunternehmen gingen zwei Angebote bis zum 10.08.01 ein.
Die Kinder werden nunmehr mit einem größeren TAXI/PKW gefahren. Hierdurch entfällt die Busbegleitung durch eine Erzieherin. Wie bereits bei der Beförderung der behinderten Kinder wird dies vom Taxifahrer übernommen.
Diese Lösung führt insgesamt zu einer erheblichen Kostenreduzierung.
Für die Busbefördrung waren in 2001 nach erster Kalkulation 43.200,00 DM
angesetzt. Es zeichnet sich ab, dass voraussichtlich nur 13.000,00 DM benötigt werden.
•
Nach wie vor ist der Druck hinsichtlich einer Kindergartenversorung in verschiedenen
Bezirken sehr groß, es bestehen weiterhin Wartelisten. Der hineinwachsende
Jahrgang kann nicht, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, orstnahe Berücksichtigung
finden.
If'llVertretung
•
P:\VS10020.076