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Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Notprogramms zur Bereitstellung von Kindergartenplätzen im KG-Jahr 2001/2002 für Liblar, Lechenich und Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
393 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Notprogramms zur Bereitstellung von Kindergartenplätzen im KG-Jahr 2001/2002 für Liblar, Lechenich und Erp) Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Notprogramms zur Bereitstellung von Kindergartenplätzen im KG-Jahr 2001/2002 für Liblar, Lechenich und Erp) Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Notprogramms zur Bereitstellung von Kindergartenplätzen im KG-Jahr 2001/2002 für Liblar, Lechenich und Erp)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51 13-00 öffentlich 71 V Amt: An den /I'11f - 51 - BeschIAusf.: - 51 - Datum: 14.08.2001 Jugendhilfeausschuss Betrifft: • Inanspruchnahme des Notprogramms zur Bereitstellung von Kinder-gartenplätzen im KG-Jahr 2001/2002 für Liblar, Lechenich und Erp Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel werden aus dem Budget des Jugendamtes einschließlich dem Personalkostenbudget erwirtschaftet. I Hhst. Hhj,: 2001 Unterschrittdes Budgetverantwortlichen Erftstadt,den 14. August 2001 verschiedene I Budget: 51 (}/rnA Beschlußentwurf: Der Sachstand der Umsetzung des Notprogramms zur Bereitstellung von Kindergartenplätzen im KG-Jahr 2001/2002 wird zur Kenntnis genommen. • Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt, zum Stichtag 01.09.2001 über den Sachstand zu berichten. Das neue Kindergartenjahr beginnt zum 20.08.2001, so dass erfahrungsgemäß noch mit Veränderungen der Inanspruchnahme zu rechen ist. Aus diesem Grunde ist ggf. in der Sitzung am 30.08.01 eine Aktualisierung erforderlich. 1. Kindergartenbezirk E.-Liblar 1.1 In der städt. Kindertagesstätte E.-Liblar Willy-Brandt-Str. wurden bereits jetzt von den 10 vorgesehenen Platzzahlüberschreitungen 7 Plätze belegt. In der Regel handelt es sich um Familen, die eine Über-Mittag-Betreung benötigen. P:\VSI0020.076 - 2 - /t.2. Für die städt. Kindertagesstätte E.-Liblar Theodor-Heuss-Str. ist die geplante Überbelegung mit 5 Plätzen voll ausgeschöpft. Hierdurch konnten einige der auf der Warteliste befindlichen Geschwisterkinder und Kinder berufstätiger Eltern versorgt werden. 1.3 Im Mehrzweckraum der städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen ist im Rahmen des Notprogramms tägl. v. 8.30 bis 12.30 Uhr die Betreuung von 15 Kindern aus E.-Liblar vorgesehen. 12 Plätze sind bereits belegt. 7 Erziehungsberechtigte nehmen die angebotene Beförderung der Kinder von Liblar nach Köttingen in Anspruch. 2. Kindergartenbezirk • E.-Lechenich 2.1 In der städt, Kindertagesstätte E.-Lechenich-Süd sind 7 Plätze zur Überbelegung vorgesehen. 6 Plätze wurden sofort belegt. Der 7 Platz wird zur Zeit noch freigehalten, da die Entscheidung eines Widerspruchverfahrens zur Einschulung eines behinderten Schulkindes aussteht. 2.2 In der städt. Kindertagesstätte E.-Lechenich-Nord wurden von den 7 vorgesehenen Platzzahlüberschreitungen 5 Plätze vergeben. Familien mit Vorschulkindern werden im Frühherbst zuziehen. • 2.3 9 Kinder aus E.-Lechenich konnten in der städt. Kindertagesstätte E.-Dirmerzheim für eine Aufnahme berücksichtigt werden. 6 Erziehungsberechtigte nehmen die angebotenene Beförderung der Kinder von Lechenich nach Dirmerzheim in Anspruch. Die Einrichtung verfügt noch über einen freien Platz. Es liegen diesbezüglich 2 Dringlichkeitsanträge zur Entscheidung vor . 3. Ortsteil E.-Erp 5 Eltern von Kindergartenkindern haben alternativ Plätze in der städt. Kindertagesstätte E.-Friesheim angenommen. Bedarf für eine Beförderung besteht seitens der Eltern nicht. Die Einrichtung verfügt zu Beginn dieses Kindergartenjahres noch über 10 freie Plätze. 4. Kindergartenbezirk E.-Herrig Die Überbelegung der städt, Kindertagesstätte folgt. Herrig mit 5 Geschwisterkindern P:\VSl0020.0?6 . ist er- - 3 - Die Anzahl der zu tranportierenden Kinder ist zur Zeit erheblich niedriger als ursprünglich angenommen. Es wurde hierzu beschränkt ausgeschrieben unter der Maßgabe, dass jeder Sitzplatz mit einen Gurt versehen ist. Von acht angeschriebenen Busunternehmen gingen zwei Angebote bis zum 10.08.01 ein. Die Kinder werden nunmehr mit einem größeren TAXI/PKW gefahren. Hierdurch entfällt die Busbegleitung durch eine Erzieherin. Wie bereits bei der Beförderung der behinderten Kinder wird dies vom Taxifahrer übernommen. Diese Lösung führt insgesamt zu einer erheblichen Kostenreduzierung. Für die Busbefördrung waren in 2001 nach erster Kalkulation 43.200,00 DM angesetzt. Es zeichnet sich ab, dass voraussichtlich nur 13.000,00 DM benötigt werden. • Nach wie vor ist der Druck hinsichtlich einer Kindergartenversorung in verschiedenen Bezirken sehr groß, es bestehen weiterhin Wartelisten. Der hineinwachsende Jahrgang kann nicht, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, orstnahe Berücksichtigung finden. If'llVertretung • P:\VS10020.076