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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendtreffs in Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
591 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51-BI. V 71 A'f 5'0 Amt: -51An den BeschIAusf.: -51- Jugendhilfeausschuss Datum: 14.08.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Einrichtung eines Jugendtreffs in Kierdorf Finanzielle Auswirkungen: Mittel sollen in 2001 aus dem Budget des Jugel1damtesgedeckt werden. Ab 2002 sind zusätzlich ca. 6.500,- DM im Teilbudget Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. ~ UnterschriftdesBudgelveranlwortlichen Erftstadt,den 15. August 2001 ~ , Beschlussentwurf: • Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Planung der Verwaltung des Jugendamtes zur Einrichtung eines Jugendtreffs in der ehemaligen Post in Kierdorf in Kooperation mit der dortigen katholischen und evangelischen Kirchengemeinde . Begründung: In Kierdorf gibt es einen Bedarf an offener Jugendarbeit. Seit geraumer Zeit steht die alte Post leer. Die Idee, diese für Zwecke der Jugendarbeit zu nutzen, ging von der Katholrthen Kirchengemeinde aus. In einem gemeinsamen Gespräch am 20. 6. 2001 zwischen Vertretern der katholischen Kirchengemeinde, des evangelischen Gemeindeamtes Köln Süd-West, von Mobile und des Jugendamtes wurde eine gemeinsame Kooperation vereinbart, auch wenn die evangelische Kirche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erkennen kann, wie sie selbst die Räumlichkeiten in Kierdorf nutzen könnte. Sie möchte sich aber dennoch im Interesse von Diakonie, Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit an diesem Gemeinschaftsprojekt beteiligen. Die Räumlichkeiten sind ca. 80 qm groß. Sie befinden sich in städtischem Besitz und sollen von der Vermieterin, der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft zur Nutzung in einen Jugendtreff umgebaut werden. Nötig ist der Einbau eines weiteren wes mit den entsprechenden Sanitärarbeiten und einer Küchenecke mit den notwendigen Fliesenarbeiten. Diese einmaligen Kosten in Höhe von ca. 17.300,- DM trägt das JugendamI. An Betriebskosten fallen monatlich ca. 1.000,- DM an. (640,- DM Miete plus -zNebenkosten). Diese Nebenkosten teilen sich die katholischen Kirche mit 300,- DM, die evangelische Kirche mit 150,- DM und das Jugendamt mit 550,- DM. Mit Beginn des Projektes soll anfangs montags in den Räumen ein offener Treff über den Leiter des Jugendzentrums durchgführt werden. Eine Erweiterung um einen anderenTag in Abstimmung mit den Jugendlichen ist angedacht. Die katholische Kirche INird die Räumlichkeiten zu noch festzulegenden Zeiten für Jugendarbeit nutzen. Des Weiteren stehen die Räume ~inen und Verbänden für Jugendarbeit zur Verfügung. Angedacht ist auch eine Nutzung als Außensprechstunde für die Jugendgerichtshilfe und den Allgeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes. I.V. • Anlage Istplan Jugendcafeplan • ,, rt ~ 8,1 ~ .~ ± ~i= II ----- ~.JU , ~ I "'. e- .~ ~ e- - 0.- I ~ .., ~ 14 Qrn .. r .. ... -r--' 3 ft "'O~H UNlt"U·.JG I .JI· it ee . _. . . . - . . .' . £T ~~ FE. Z. ... TIl~ ~B3RU(H I I ~ =i ee ID 95 24, --I , I ~LJ :li! er >-: .usru~1J :I; BUKEN ~ ~ ~':O ~ ;.- , , 4.00 l- ; , -> ~~ 0, -, ->, ... .... U'> ~u·~' :ff1~1-~ ---+- 0 .-' .' f"oI. , :~ IT ~-l, I I ~ ... ~ ---*~---'~- • t.sr- ---+-- • rmll : 10 0 J~ -)of -1 UHfERZUIi EINBAUEN CiIls,nmZK( 13:1 qrn L T+ I*--~'--*'-"'* _ ---J* -- I .---4- DIENSTRAUM 1 , -",* ((PL LEICHTE o' aJ - --jot- !1AUER,IERK ~~ 23.1 qm a .,. ~ ~ :3 VORH. ---*- SLHALTERVOFfRAüH 11.6 qrn ,. "ZZ22L '" SCHALTERRAW1 ~ ~ ~ ~. I -::I 6E(KEt4 ]'j, 74 '" ~ - 0.- , I l'jO CD ;;: ... ~ 1 . :1 W( .. 4i· 400 HAI'I[)WA'S(H- = 0) <Xi 8 ~ r'r . It ~ .~ 1;5 _ 1~' I!A , l_'~~_ll_01 o. ~. <- ~ - ,,~ er ... ~ ~'AIV.D ~ --.. J/ tt ,~. H- ~~ t= . ~ e <t: ::".. .]~, ce '" , 1 QIo IX 0- ~- '" ~- N:~ 1:_ ...L=L 8 ::i" '" ~ . I -. .., '. ~ il'" ~ JI .:. sjol'l<- ~ ; -t~ - \ O· ~i . !'-.V '-~ u.mo"", rt/I\.. ""51"""" I.<.!~",d~. g - . . ".SAoJE. 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I • 2 3 4 folgendes Ergebnis: Abrechnu n usmöul ichkei t Die Ortvorsteher erhalten Pauschalen nach der durchschnittliehen Zahl der Teilnehmerfnnen über 63 Jahren und verteilen diese Pauschalen an die Veranstalter in den einzelnen Ortsteilen . Es werden Pauschalen an die einzelnen Veranstalter auf der Grundlage des Zuschussdurchschnitts der Jahre 1999 und 2000 gezahlt. Zuschüsse werden lediglich für eine Hauptveranstaltung pro Jahr gewährt, der Zuschussbetrag pro Teilnehmerln wird erhöht. Die Abrechnung erfolgt weiterhin wie bisher, jedoch unter der Voraussetzung, dass Einzelauszahlungen unter 50 € nicht erfolgen und mehrere kleinere Veranstaltungen erst dann abgerechnet worden, wenn dieser Mindestbetrag im Haushaltsiahr erreicht ist. Zahl d. Zustimmungen I 8 8 12 Ein Veranstalter stimmte der Möglichkeit zu, dass nur noch die Veranstalter Zuschüsse ten, die diese auch während der letzten beiden Jahre nach den Richtlinien erhielten. • Außerdem warcn zwei Veranstalter damit einverstanden, einer Veranstaltung geleistet wcrdcn können. $ dass keine Abschlagszahlungen erhal- vor In Vertretung Lrr .... ( Erner ) I MitzeichnUngtlJfl1J I I~/~i.1 I kL¥ ;J