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Kommune
Erftstadt
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30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 51-BI.
V
71
A'f 5'0
Amt: -51An den
BeschIAusf.: -51-
Jugendhilfeausschuss
Datum: 14.08.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Einrichtung eines Jugendtreffs in Kierdorf
Finanzielle
Auswirkungen:
Mittel sollen in 2001 aus dem Budget des Jugel1damtesgedeckt werden.
Ab 2002 sind zusätzlich ca. 6.500,- DM im Teilbudget Jugendarbeit zur
Verfügung zu stellen.
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UnterschriftdesBudgelveranlwortlichen
Erftstadt,den 15. August 2001
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Beschlussentwurf:
•
Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Planung der Verwaltung des Jugendamtes zur
Einrichtung eines Jugendtreffs in der ehemaligen Post in Kierdorf in Kooperation mit
der dortigen katholischen und evangelischen Kirchengemeinde .
Begründung:
In Kierdorf gibt es einen Bedarf an offener Jugendarbeit. Seit geraumer Zeit steht die
alte Post leer. Die Idee, diese für Zwecke der Jugendarbeit zu nutzen, ging von der
Katholrthen Kirchengemeinde aus. In einem gemeinsamen Gespräch am 20. 6. 2001
zwischen Vertretern der katholischen
Kirchengemeinde,
des evangelischen
Gemeindeamtes Köln Süd-West, von Mobile und des Jugendamtes wurde eine
gemeinsame Kooperation vereinbart, auch wenn die evangelische Kirche zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht erkennen kann, wie sie selbst die Räumlichkeiten in Kierdorf
nutzen könnte. Sie möchte sich aber dennoch im Interesse von Diakonie, Ökumene
und Öffentlichkeitsarbeit an diesem Gemeinschaftsprojekt beteiligen.
Die Räumlichkeiten sind ca. 80 qm groß. Sie befinden sich in städtischem Besitz und
sollen von der Vermieterin, der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft zur Nutzung
in einen Jugendtreff umgebaut werden.
Nötig ist der Einbau eines weiteren wes mit den entsprechenden Sanitärarbeiten und
einer Küchenecke mit den notwendigen Fliesenarbeiten. Diese einmaligen Kosten in
Höhe von ca. 17.300,- DM trägt das JugendamI.
An Betriebskosten fallen monatlich ca. 1.000,- DM an. (640,- DM Miete plus
-zNebenkosten). Diese Nebenkosten teilen sich die katholischen Kirche mit 300,- DM,
die evangelische Kirche mit 150,- DM und das Jugendamt mit 550,- DM.
Mit Beginn des Projektes soll anfangs montags in den Räumen ein offener Treff über
den Leiter des Jugendzentrums durchgführt werden. Eine Erweiterung um einen
anderenTag in Abstimmung mit den Jugendlichen ist angedacht. Die katholische Kirche
INird die Räumlichkeiten zu noch festzulegenden Zeiten für Jugendarbeit nutzen.
Des Weiteren stehen die Räume ~inen
und Verbänden für Jugendarbeit zur
Verfügung.
Angedacht ist auch eine Nutzung als Außensprechstunde für die Jugendgerichtshilfe
und den Allgeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes.
I.V.
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Anlage
Istplan
Jugendcafeplan
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--·EAnlage
zur V 7/1481
Zuschussrichtlinien
für Altentage
In obiger Angelegenheit
wurden die 58 Veranstalter von Altentagen schriftlich gebeten, einen
Vorschlag zur künftigen Abrechnung der Zuschüsse für diese Veranstaltungen
zumachen.
Die Vorschläge aus der Vorlage waren mitgeteilt worden, es konnten aber auch eigene
Vorschläge gemacht werden.
Die Umfrage brachte
Lfd.Nr.
I
•
2
3
4
folgendes Ergebnis:
Abrechnu n usmöul ichkei t
Die Ortvorsteher erhalten Pauschalen nach der durchschnittliehen Zahl der Teilnehmerfnnen
über 63 Jahren und
verteilen diese Pauschalen an die Veranstalter in den
einzelnen Ortsteilen .
Es werden Pauschalen an die einzelnen Veranstalter auf
der Grundlage des Zuschussdurchschnitts
der Jahre 1999
und 2000 gezahlt.
Zuschüsse werden lediglich für eine Hauptveranstaltung
pro Jahr gewährt, der Zuschussbetrag
pro Teilnehmerln
wird erhöht.
Die Abrechnung erfolgt weiterhin wie bisher, jedoch unter
der Voraussetzung,
dass Einzelauszahlungen
unter 50 €
nicht erfolgen und mehrere kleinere Veranstaltungen
erst
dann abgerechnet worden, wenn dieser Mindestbetrag im
Haushaltsiahr erreicht ist.
Zahl d. Zustimmungen
I
8
8
12
Ein Veranstalter stimmte der Möglichkeit zu, dass nur noch die Veranstalter Zuschüsse
ten, die diese auch während der letzten beiden Jahre nach den Richtlinien erhielten.
•
Außerdem warcn zwei Veranstalter damit einverstanden,
einer Veranstaltung geleistet wcrdcn können.
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dass keine Abschlagszahlungen
erhal-
vor
In Vertretung
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