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Beschlussvorlage (Zahlung von Lohnkostenzuschüssen, um ausländische Flüchtlinge besser in Arbeit vermitteln zu können,)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
361 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Zahlung von Lohnkostenzuschüssen, um ausländische Flüchtlinge
besser in Arbeit vermitteln zu können,) Beschlussvorlage (Zahlung von Lohnkostenzuschüssen, um ausländische Flüchtlinge
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.:-50- An den Ausschuss für Sport und Soziales öffentlich V 4'1f~ 7/ Amt: - 50- BeschIAusf.: - 50- Datum: 13.08.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung Betrifft: • Zahlung von Lohnkostenzuschüssen, um ausländische besser in Arbeit vermitteln zu können, Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleisungsgesetz werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16. August 2001 Flüchtlinge sollen reduziert ,,- r Beschlussentwurf: Um ausländische Flüchtlinge in Arbeit vermitteln zu können, werden Lohnkostenzuschüsse bis maximal zur Höhe des monatlichen Leistungsanspruches ( außer Krankenhilfe ) und maximal für ein Jahr gezahlt • Begründung: Wie in Beantwortung der Anfrage A 7/1104 bereits mitgeteilt, können seit Anfang dieses Jahres ausländische Flüchtlinge wieder unter bestimmten, allerding eng gefaßten und schwierigen Bedingungen, in Arbeit vermittelt werden. Diese Situation ließe sich verbessern, wenn an die Arbeitgeber, die ausländische Flüchtlinge möglichst unbefristet einstellen, Lohnkostenzuschüsse gezahlt würden. Diese Vorgehensweise wäre bei der sehr schwierigen Vermittlung von ausländischen Flüchtlingen sehr hilfreich, weil dadurch die Anstellung der betreffenden Personen für Arbeitgeber interessanter und die Bereitschaft Probleme bei Einarbeitung, Verständigung und Beschäftigung in Kauf zu nehmen, größer wäre. Insgesamt ließen sich durch eine derartige Vorgehensweise in jedem Einzelfall die Kosten reduzieren. Bei einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis wären ambulante und stationäre Krankenbehandlungskosten von der Krankenkasse zu zahlen und nicht aus der Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus ließen sich weitere Einsparungen dadurch erzielen, dass die Lohnkostenzuschüsse je nach Qualifikation und Sprachkenntnissen der Betroffenen nicht immer bis zur Höhe der monatlichen Leistungen und auch nicht immer für ein Jahr gezahtt würden. Wichtlg ist auch, dass je nach Dauer des ArbeitsverhältnisP:\RAT\SOO O\VLOHNKOZ.WPD r - 2 - ses Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitsamt, einschließlich cherung, erworben würden. Krankenversi- Dieses Verfahren wird bei Sozialhilfeempfängern seit Jahren im Programm" Arbeit statt Sozialhilfe mit Erfolg angewandt und sollte deshalb auch für den o.a. Persokreis zur Anwendung kommen. Einerseits ließen sich dadurch Kosten senken, andererseits würde dadurch auch das Selbstwertgefühl der Betroffenen wesentlich verbessert, was gerade bei längerem Aufenthalt in Übergangsheimen sehr wichtig wäre und die schwierige Geamtsituation erträglicher machen würde. U • In Vertretung • P:\RAT\500 O\VLOHNKOZ.WPD