Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
295 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 66 19-3755/01
öffentlich
V 7/
Amt:
An den
4ltff
- 65-
BeschIAusf.:
Werksausschuss
Straßen
- 65 -
Datum: 14.08.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Vergabe von Ingenieurleistungen bzgl. der geplanten Erneuerung des
Niederweges in Erftstadt-Friesheim
Bezug.
Antrag A 07/0692 bzgl. Neugestaltung der Straße "Niederweg" in Erft
stadt-Friesheim
Finanzielle
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan
72.016,94 DM = 36.821,69 €
Auswirkungen:
2002 des Eigenbetriebes
Straßen in Höhe von
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt. den 16. August 2001
~~
Beschlussentwurf:
•
Das Ingenieurbüro Lorenz GmbH, Schonscheider Weg 40 - 42, 53902 Bad Münstereifei, erhält einen Teilauftrag in Höhe von 8.705,63 DM/4.451, 12 € für eine Vorplanung
und Kostenermittlung zur Straßenerneuerung des Niederweges in Erftstadt-Friesheim. Sobald die wirtschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Umsetzung der Maßnahme gegeben sind, werden die weiteren notwendigen Teilleistungen gem. § 55 HOAI in Höhe von 63.311,35 DM/32.370,57 € an das Büro Lorenz
vergeben.
Begründung:
Der Niederweg in Erftstadt-Friesheim ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand
und muss daher in absehbarer Zeit erneuert werden. In einer ersten Anwohnerversammlung am 03.07.2001 wurde von den Anwesenden eine Aufschlüsselung der
Anliegerbeiträge gefordert. Hierzu ist jedoch eine genauere Kostenschätzung und
somit auch eine Vorplanung erforderlich.
Das Ingenieurbüro Lorenz hat in der Vergangenheit schon einige Maßnahmen für die
Stadt Erftstadt zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt, wobei die veranschlagten Kosten weitestgehend eingehalten wurden.
Ich habe daher Herrn Lorenz gebeten, auf der Grundlage eines Vorentwurfs ein Angebot für die Ingenieurleistungen, bezogen auf die HOAI, einzureichen.
P:\SZ\VQRLAG8N\V6500011.226
- 2 -
Das Angebot wurde von mir geprüft. Es entspricht der HOAI und ist angemessen.
Entsprechend dem Ablauf der Maßnahme sollen zunächst nur die Teilleistungen bis
zur Vorplanung an das Ingenieurbüro vergeben werden, damit eine Kostenermittlung
bzw. die Errechnung von Anliegerbeiträgen ermöglicht werden kann. Sobald die Planung festgestellt und die Finanzierung gesichert ist, können die folgenden Teilleistungen entsprechend der HOAI an das Ingenieurbüro Lorenz vergeben werden.
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P:\SZ\VORLAGEN\V6500011.226