Daten
Kommune
Erftstadt
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30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:
öffentlich
V 7/
Amt:
An den
/I~
-65-
BeschIAusf.:
Rat
ss:
-65-/-70-
Datum: 17.05.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Werksausschuss
Betrifft:
Straßen
6. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2002;
-EURO-UMSTELLUNG-Verzeichnis der durch die Stadt zu reinigenden Straßen (Fahrbahnen)Finanzielle
Auswirkungen:
0
Keine
Mittel stehen zur Verfügung: Gebührenhaushalt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
•
4;A
.~
Erflstadt, den
Beschlussentwurf:
Die als Anlage 1 beigefügte 6. Änderung der Straßenreinig:mgssatzung
wird beschlossen.
Begründung:
Zu Artikell
Durch die zum 01.01.2002 durchzuführende Währungsumstellung
der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt erforderlict.,
der Stadt Erftstadt
isl eine Änderung von § 6
Mit der EURO-Umste\\ung des Ordnungswidrig\\eitengesetz (OWiG), die zurzeit noch nicht
vorliegt, wird bei der vorgesehenen Formulierung die Slraßenreinigungssatzüng der Stadt
Erftstadt automatisch umgestellt.
Zu Artikel II
In der Anlage zur Satzung werden die zu reinigenden Straßen und Plätze aufgeführt. Mit der
Vorlage erfolgt eine Anpassung auf den aktuellen Stand.
,
~
~
F: \DATEN\ 70\675\
VORLAGEN\V0799999. WPD
Anlage
/1
V7/1Ltis-1
11
-1-
BlaH
- '" -
Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Erftstadt
in der Fassung der 6_Änderungssatzung vom _
.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW.
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2000 (GV. NW. S. 245) in Verbindung
mit den §§ 3 und 4 des Gesetztes über die Reinigung öffentlicher Straßen des Landes
Nordrhein Westfalen (StrReinG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1975
(GV NW S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.1979 (GV NW S. 914) sowie des
§ 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.
Februar 1987 (BGBI. I, S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.8.1998 (BGBI.I. S.
2432) in der Sitzung am
folgende 6. Änderungssatzung beschlossen:
Artikell
•
§ 6 erhält folgende Fassung:
Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die §§ 2 und 3 dieser Satzung
können mit einer Geldbuße nach dem im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der
jeweils gültigen Fassung festgeschriebenen Höchstsumme geahndet werden, soweit nicht
andere gesetzliche Bestimmungen hierfür eine höhere Geldbuße vorsehen. Für das
Verfahren gelten ebenfalls die Vorschriften des OWiG. Zuständige Verwaltungsbehörde im
Sinne von § 36 Satz 1 Nr. 1 OWiG ist der Bürgermeister.
Artikelll
Das Straßenverzeichnis r,ach § 2 Abs. 1 wird bezüglich der nachfolgend aufgeführten Straßen
geändert bzw. ergänzi: .
•
Straßennarn.e
Einschränkung
Bemerkung
Gruppe 1- Straßen, die dem Anliegerverkehr dienen
Georgstraße
außer abzweigende Wohnwege u.
Garagenvorplätze
Einschränkung
Kocherbachweg
bis Wiesenstraße
Einschränkung
Gruppe II - Straßen. die dem inner- bzw. überörtlichen Verkehr dienen
Pater-Kentenich-Platz
zwischen Haus-Nr. 60 und 68
Artikellli
Die 6. Änderungssatzung
tritt am 01.01.2002 in Kraft.
früher Parkplatz 'Gymnicher
Hauptstraße"
zu
-2Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 6. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt
wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Erftstadt, den
•
•
BÖSCHE
Bürgermeister
.