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Beschlussvorlage (6. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2002; -EURO-UMSTELLUNG- Verzeichnis der durch die Stadt zu reinigenden Straßen (Fahrbahnen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
362 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (6. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2002;
-EURO-UMSTELLUNG- Verzeichnis der durch die Stadt zu reinigenden Straßen (Fahrbahnen) Beschlussvorlage (6. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2002;
-EURO-UMSTELLUNG- Verzeichnis der durch die Stadt zu reinigenden Straßen (Fahrbahnen) Beschlussvorlage (6. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2002;
-EURO-UMSTELLUNG- Verzeichnis der durch die Stadt zu reinigenden Straßen (Fahrbahnen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: öffentlich V 7/ Amt: An den /I~ -65- BeschIAusf.: Rat ss: -65-/-70- Datum: 17.05.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Werksausschuss Betrifft: Straßen 6. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2002; -EURO-UMSTELLUNG-Verzeichnis der durch die Stadt zu reinigenden Straßen (Fahrbahnen)Finanzielle Auswirkungen: 0 Keine Mittel stehen zur Verfügung: Gebührenhaushalt Unterschrift des Budgetverantwortlichen • 4;A .~ Erflstadt, den Beschlussentwurf: Die als Anlage 1 beigefügte 6. Änderung der Straßenreinig:mgssatzung wird beschlossen. Begründung: Zu Artikell Durch die zum 01.01.2002 durchzuführende Währungsumstellung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt erforderlict., der Stadt Erftstadt isl eine Änderung von § 6 Mit der EURO-Umste\\ung des Ordnungswidrig\\eitengesetz (OWiG), die zurzeit noch nicht vorliegt, wird bei der vorgesehenen Formulierung die Slraßenreinigungssatzüng der Stadt Erftstadt automatisch umgestellt. Zu Artikel II In der Anlage zur Satzung werden die zu reinigenden Straßen und Plätze aufgeführt. Mit der Vorlage erfolgt eine Anpassung auf den aktuellen Stand. , ~ ~ F: \DATEN\ 70\675\ VORLAGEN\V0799999. WPD Anlage /1 V7/1Ltis-1 11 -1- BlaH - '" - Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Erftstadt in der Fassung der 6_Änderungssatzung vom _ . Der Rat der Stadt Erftstadt hat aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2000 (GV. NW. S. 245) in Verbindung mit den §§ 3 und 4 des Gesetztes über die Reinigung öffentlicher Straßen des Landes Nordrhein Westfalen (StrReinG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1975 (GV NW S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.1979 (GV NW S. 914) sowie des § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBI. I, S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.8.1998 (BGBI.I. S. 2432) in der Sitzung am folgende 6. Änderungssatzung beschlossen: Artikell • § 6 erhält folgende Fassung: Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die §§ 2 und 3 dieser Satzung können mit einer Geldbuße nach dem im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung festgeschriebenen Höchstsumme geahndet werden, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen hierfür eine höhere Geldbuße vorsehen. Für das Verfahren gelten ebenfalls die Vorschriften des OWiG. Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Satz 1 Nr. 1 OWiG ist der Bürgermeister. Artikelll Das Straßenverzeichnis r,ach § 2 Abs. 1 wird bezüglich der nachfolgend aufgeführten Straßen geändert bzw. ergänzi: . • Straßennarn.e Einschränkung Bemerkung Gruppe 1- Straßen, die dem Anliegerverkehr dienen Georgstraße außer abzweigende Wohnwege u. Garagenvorplätze Einschränkung Kocherbachweg bis Wiesenstraße Einschränkung Gruppe II - Straßen. die dem inner- bzw. überörtlichen Verkehr dienen Pater-Kentenich-Platz zwischen Haus-Nr. 60 und 68 Artikellli Die 6. Änderungssatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. früher Parkplatz 'Gymnicher Hauptstraße" zu -2Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 6. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Erftstadt, den • • BÖSCHE Bürgermeister .