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Beschlussvorlage (Projekt "Jugend-JHA")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
566 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Projekt "Jugend-JHA") Beschlussvorlage (Projekt "Jugend-JHA") Beschlussvorlage (Projekt "Jugend-JHA")

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Inhalt der Datei

STADT öffentlich ERFTSTADT Der Bürgermeister V 7/ Az.: 51 JHP Amt: An den -1S5{, - 51 - BeschIAusf.: Jugendhilfeausschuss - 51 - Datum: 01.10.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Unterausschuss Jugendhilfeplanung • I Betrifft: I Projekt "Jugend-JHA" Finanzielle Auswirkungen: 181 Unterschrift des BUdgetverantwortlichen Erftstadt, den 16. Oktober 2001 • Keine /"" r;};A-Yt Beschlussenlwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Durchführung des Projektes "JugendJHA" für das Jahr 2002 (4 Sitzungen). Begründung: Gern. § 8 KJHG sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung (§ 80 KJHG) den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Die bisherigen direkten Beteiligungsverfahren waren nicht sehr erfolgreich (Kinderbüro, Schüler/innen-Vertretung im JHA, Kinder- und Jugendsprechstunden, Jugendgemeinderat). Der "Jugend-JHA" kann ggf. einen Beitrag zu mehr Kinder- und Jugendbeteiligung leisten. Ca. 14 bis 21 Jugendliche (ungefähr gleiche Anzahl weiblich/männlich) im Alter von 14/15 Jahren aus den drei weiterführenden Schulen in Liblar sollen JHA-Sitzungen unter Leitung des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses (oder Stellvertreter) etwa eine Woche vor den regulären Sitzungen durchführen. Zur Mitarbeit konnten die drei weiterführenden Schulen in Liblar gewonnen werden. P;\SZ\VORLAGEN\V5120011.274 - 2 - Die Entscheidungen des "Jugend-JHA" werden im Anschluss an die reguläre JHASitzung mit deren Beschlüssen verglichen. Durch den "Jugend-JHA" kann ein Beitrag zur politischen Bildung geleistet werden und ein Interesse für die Kommunalpolitik geweckt werden. Nach Markus Schnapka, Leiter des Landesjugendamtes Rheinland, ist der JHA gemäß KJHG "". mehr als ein besonders zusammengesetzter Fachausschuss. Kinder, Jugendliche und Eltem sollen diesen Ausschuss als ihren Ausschuss begreifen. In diesem Sinne muss mehr Kinder- und Jugendpolitik und manchmal vielleicht weniger Jugendhilfeträgerpolitik passieren. " • Ein prophylaktischer Antrag auf Förderung des Projektes aus Landesjugendplanmitteln wurde gestellt. Bei entsprechender Mittelausstattung wird das befristete Projekt evaluiert . Denkbar ist auch, dass Kommunalpolitikerfinnen nen Mitglieder der "Jugend-JHA" übernehmen. die Patenschaft über die einzel- Weitere Informationen zum Projekt "Jugend-JHA" sind der Anlage zu entnehmen. Vertretung • Anlage P:\SZ\VORLAGEN\V5120011.274 09.09.2001 51 JHP Anlage,l1 Info für die Lehrer/innen zum Projekt Jugend-JHA (Jugendhilfeausschuß) 'Vl/A~6 >i ~ BlaH Grundlage: Information durch den Beigeordneten Herrn Emer in der Stadtschulleiterkonferenz am 24.09.2001 Wer: Ca. 15 bis 21 Jugendliche (ungefähr gleiche Anzahl weibl.lmännl.) im Alter von 14115 Jahren aus den drei weiterführenden Schulen in Liblar führen JHASitzungen (Simulation) durch. Wie: Vorschlag: I. Original-Vorlagen (überlegenswert ist eine Versendung per e-mail) werden in den jeweiligen Klassen verteilt und im Politikunterricht behandelt . 2. Die Schülerlinnen wählen eine Fraktion (Vorschlag) und diskutieren die einzelnen Vorlagen (Hier sollten nur Jugendliche aus Liblar mitmachen). 3. Die "Fraktionen" der unterschiedlichen Schulen entscheiden über die Vorlagen im J ugend-JHA und fällen Beschlüsse. Hauptfrage ist: Gibt es Unterscbeidungen zwischen den Beschlüssen der Jugendlichen und den "echten" JHA-Beschlüssen • Etwa eine Woche vor der regulären JHA-Sitzung findet der Jugend-Jll A statt. Ein Vergleich mit den "echten" Entscheidungen des JHA wird hergestellt und regt zu weiteren Diskussionen an. Der IHA-Vorsitzende (bzw. Stellvertreter/in) soll die Sitzung des Jugend-JHA leiten. Im lugend-JHA gilt die Geschäftsordnung des JHA (Rederecht, Unterbrechungen, etc.) • Warum: "Der JHA ist gemäß KJHG mehr als ein besonders zusammengesetzter Fachausschuss. Kinder. Jugendliche und Eltern sollen diesen Ausschuss als ihren Ausschuss begreifen. In diesem Sinne muss mehr Kinder- und Jugendpolitik und manchmal vielleicht weniger Jugendhilfeträgerpolitik passieren" (Markus Schnapka, Leiter Landesjugendamt Rheinland). Der Jugend-JHA kann ggfs. einen Beitrag zu mehr Kinder- und Jugendbeteiligung leisten. Er ist zunächst ein Experiment. Bisherige direkte Beteiligungen waren nicht erfolgreich (Kinderbüro, Schüler/innenvertretung im IHA, Kinder- und Jugendsprechstunden, Jugendgemeinderat). Der Jugend-JHA kann zur politischen Bildung beitragen. Gffs. kann ein Interesse für die Kommunalpolitik geweckt werden. Wann: Vorbereitungsphase: Durchftihrungsphase: Auswertungsphase: bis Ende 2001 (ggfs. Seminar) 4 Sitzungen 2002 Ende 2002 (ggfs. Seminar) Info: Peter Tourne Jugendamt M.A. Erftstadt 02235/409236 zu I