Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
566 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
öffentlich
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
V 7/
Az.: 51 JHP
Amt:
An den
-1S5{,
- 51 -
BeschIAusf.:
Jugendhilfeausschuss
- 51 -
Datum: 01.10.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
•
I Betrifft:
I
Projekt "Jugend-JHA"
Finanzielle
Auswirkungen:
181
Unterschrift des BUdgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16. Oktober 2001
•
Keine /""
r;};A-Yt
Beschlussenlwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Durchführung des Projektes "JugendJHA" für das Jahr 2002 (4 Sitzungen).
Begründung:
Gern. § 8 KJHG sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu
beteiligen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung (§ 80 KJHG) den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln.
Die bisherigen direkten Beteiligungsverfahren waren nicht sehr erfolgreich (Kinderbüro, Schüler/innen-Vertretung im JHA, Kinder- und Jugendsprechstunden, Jugendgemeinderat). Der "Jugend-JHA" kann ggf. einen Beitrag zu mehr Kinder- und
Jugendbeteiligung leisten.
Ca. 14 bis 21 Jugendliche (ungefähr gleiche Anzahl weiblich/männlich) im Alter von
14/15 Jahren aus den drei weiterführenden Schulen in Liblar sollen JHA-Sitzungen
unter Leitung des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses (oder Stellvertreter)
etwa eine Woche vor den regulären Sitzungen durchführen. Zur Mitarbeit konnten
die drei weiterführenden Schulen in Liblar gewonnen werden.
P;\SZ\VORLAGEN\V5120011.274
- 2 -
Die Entscheidungen des "Jugend-JHA" werden im Anschluss an die reguläre JHASitzung mit deren Beschlüssen verglichen.
Durch den "Jugend-JHA" kann ein Beitrag zur politischen Bildung geleistet werden
und ein Interesse für die Kommunalpolitik geweckt werden. Nach Markus Schnapka, Leiter des Landesjugendamtes Rheinland, ist der JHA gemäß KJHG "". mehr
als ein besonders zusammengesetzter Fachausschuss. Kinder, Jugendliche und
Eltem sollen diesen Ausschuss als ihren Ausschuss begreifen. In diesem Sinne
muss mehr Kinder- und Jugendpolitik und manchmal vielleicht weniger Jugendhilfeträgerpolitik passieren. "
•
Ein prophylaktischer Antrag auf Förderung des Projektes aus Landesjugendplanmitteln wurde gestellt. Bei entsprechender Mittelausstattung wird das befristete
Projekt evaluiert .
Denkbar ist auch, dass Kommunalpolitikerfinnen
nen Mitglieder der "Jugend-JHA" übernehmen.
die Patenschaft über die einzel-
Weitere Informationen zum Projekt "Jugend-JHA" sind der Anlage zu entnehmen.
Vertretung
•
Anlage
P:\SZ\VORLAGEN\V5120011.274
09.09.2001
51 JHP
Anlage,l1
Info für die Lehrer/innen
zum Projekt Jugend-JHA
(Jugendhilfeausschuß)
'Vl/A~6
>i ~
BlaH
Grundlage:
Information durch den Beigeordneten Herrn Emer in der
Stadtschulleiterkonferenz am 24.09.2001
Wer:
Ca. 15 bis 21 Jugendliche (ungefähr gleiche Anzahl weibl.lmännl.) im Alter von
14115 Jahren aus den drei weiterführenden Schulen in Liblar führen JHASitzungen (Simulation) durch.
Wie:
Vorschlag:
I. Original-Vorlagen (überlegenswert ist eine Versendung per e-mail)
werden in den jeweiligen Klassen verteilt und im Politikunterricht
behandelt .
2. Die Schülerlinnen wählen eine Fraktion (Vorschlag) und diskutieren die
einzelnen Vorlagen (Hier sollten nur Jugendliche aus Liblar mitmachen).
3. Die "Fraktionen" der unterschiedlichen Schulen entscheiden über die
Vorlagen im J ugend-JHA und fällen Beschlüsse.
Hauptfrage ist: Gibt es Unterscbeidungen zwischen den Beschlüssen der
Jugendlichen und den "echten" JHA-Beschlüssen
•
Etwa eine Woche vor der regulären JHA-Sitzung findet der Jugend-Jll A statt. Ein
Vergleich mit den "echten" Entscheidungen des JHA wird hergestellt und regt zu
weiteren Diskussionen an. Der IHA-Vorsitzende (bzw. Stellvertreter/in) soll die
Sitzung des Jugend-JHA leiten. Im lugend-JHA gilt die Geschäftsordnung des
JHA (Rederecht, Unterbrechungen, etc.)
•
Warum:
"Der JHA ist gemäß KJHG mehr als ein besonders zusammengesetzter
Fachausschuss. Kinder. Jugendliche und Eltern sollen diesen Ausschuss als ihren
Ausschuss begreifen. In diesem Sinne muss mehr Kinder- und Jugendpolitik und
manchmal vielleicht weniger Jugendhilfeträgerpolitik passieren" (Markus
Schnapka, Leiter Landesjugendamt Rheinland). Der Jugend-JHA kann ggfs. einen
Beitrag zu mehr Kinder- und Jugendbeteiligung leisten. Er ist zunächst ein
Experiment. Bisherige direkte Beteiligungen waren nicht erfolgreich (Kinderbüro,
Schüler/innenvertretung im IHA, Kinder- und Jugendsprechstunden,
Jugendgemeinderat). Der Jugend-JHA kann zur politischen Bildung beitragen.
Gffs. kann ein Interesse für die Kommunalpolitik geweckt werden.
Wann:
Vorbereitungsphase:
Durchftihrungsphase:
Auswertungsphase:
bis Ende 2001 (ggfs. Seminar)
4 Sitzungen 2002
Ende 2002 (ggfs. Seminar)
Info:
Peter Tourne
Jugendamt
M.A.
Erftstadt
02235/409236
zu
I