Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
•
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag ~I des
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Fraktion
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F.D.P.Fraktion
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über die-Situation an den gedeckten'Erftstädter-
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..Der ~ntrag.berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
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Unterschrift des Budgetverantwortlichen
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Der Aiitragwird zur Beschlussfassunqzugeleitet
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(bzgl. der schulischen
Sportstätten)
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In den Begründungen zu den Wirtschaftsplänen 2000 und 2001 des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft hatte ich ausführlich dargestellt. dass zur Erhaltung der Bausub.stanz, der städtischen Hochbauten erhebliche Mitte{'tlereitgestellt werden müssen.
~~q:"eit're,i~hei'-.qi,eGeldernicht aus. um Einrichtungen p'räventiv zu emeuem. Es können
lediglich' defekte' Bauteile ersetzt werden.
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Jeweils zu den Haushaltsplanberatungen wird durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft eii1E~_l5og.
Prioritäteriliste erstellt. ill der die Sanierungsmaßnahmen an städtischen
Gebäuden, gewichtet nach den Krite,rien "dringend ertorderllch.: "erforderlich" und
"wünschenswert" aufqeführt sind. Dort sind auch die an den gedeckten Sporthallen
erforderlichen, Maßnahmen aufgelistet.
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Es bietet sich an, einen Auszug aus dieser Liste, betreffend die Sportstätten, für die
Haushaltsplanberatungen im Fachausschuss zur Verfügung zu stellen. Für die städtischen Schulen, denen die Sporthallen überwiegend zugeordnet sind, wurde dieses
Verfahren bereits praktiziert. Dem Jugendhilfeausschuss werden für die Haushaltsplanberatungen 2002 entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt.
•
In der Prioritätenliste sind nur die kurz- bis mittelfristig anstehenden Maßnahmen erfasst.
Die Erfassung auch der langfristig wünschenswerten Sanierungsmaßnahmen macht
eine intensive Begehung aller Sportstätten und eine Kalkulation der durchzuführenden
Maßnahmen erforderlich. Die Kosten für diese Erfassung werden sich auf ca.
10.000,00 DM belaufen. Von einer solchen Maßnahme rate ich ab. Wenn die jetzt zu
erfassenden Maßnahmen tatsächlich zur Durchführung anstehen, werden die erhobenen
Daten längst überholt und damit wertlos sein. Für den vom Antragsteller gewünschten
Zweck ist die o.a. Prioritätenliste, die jährlich fortgeschrieben wird, ausreichend •
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