Daten
Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
06.12.12, 19:07
Aktualisiert
06.12.12, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 06.12.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 23. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim
am 30.10.2012
Vorlage Nr.:
TOP 15
343/2012
Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass weder eine Einbeziehung der Kosten für die Pflege des
Straßenbegleitgrüns in die Straßenreinigungsgebühr noch eine Übertragung der Pflege des Straßenbegleitgrüns auf die
Anlieger rechtlich möglich ist.
Der Haupt – und Finanzausschuss beschließt:
1.)
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Klarstellung in der Straßenreinigungs- und -Gebührensatzung vorzubereiten, dass die Reinigung des Straßenbegleitgrüns Teil der Straßenreinigung ist.
2.)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Reinigung des Straßenbegleitgrüns, soweit diese nicht auf
die Anlieger übertragen wurde, in die Gebührenkalkulationen ab dem Jahr 2013 mit aufzunehmen.
3.)
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Straßenreinigungs- und -Gebührensatzung vorzubereiten,
derzufolge,
a)
das zwischen Gehweg und Fahrbahn liegende Straßenbegleitgrün der Fahrbahn zugeordnet wird.
alternativ:
b)
das in den Gehwegen liegende Straßenbegleitgrün aus der Übertragung der Reinigungspflicht auf die
Anlieger herausgenommen wird, so dass auch hier die Kosten für die städtische Reinigung in die Gebühr einbezogen werden können.
4.) Eine komplette Übertragung der Reinigungspflicht für das Straßenbegleitgrün – insbesondere für in Fahrbahnen liegende Beete – soll nicht erfolgen.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass weder eine Einbeziehung der Kosten für die Pflege des
Straßenbegleitgrüns in die Straßenreinigungsgebühr noch eine Übertragung der Pflege des Straßenbegleitgrüns auf die
Anlieger rechtlich möglich ist.
Beratungsergebnis:
Abgesetzt
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2012
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