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Beschlusstext (Erhebung von Straßenbaubeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz Nachtragssatzung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 4 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Pulheim hier: Manstedtener Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
70 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
06.12.12, 19:07
Aktualisiert
06.12.12, 19:07
Beschlusstext (Erhebung von Straßenbaubeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz
Nachtragssatzung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 4 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Pulheim
hier: Manstedtener Straße)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 06.12.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim am 30.10.2012 Vorlage Nr.: TOP 16 344/2012 Erhebung von Straßenbaubeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz Nachtragssatzung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 4 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Pulheim hier: Manstedtener Straße Empfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Annahme des folgenden Beschlussentwurfs: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Erlass der Nachtragssatzung für die Manstedtener Straße (von Ortseingang aus Richtung Manstedten bis Burgstraße) im Ortsteil Geyen gemäß beigefügter Anlage. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)