Daten
Kommune
Erftstadt
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30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
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STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erflstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
SPDr.tI CDUFraktion
~ Fraktion
o
0
iii an die zuständigen
F.D.P.Fraktion
o
Fraktion
BÜNDNIS 90 I
DIE GRUNFJ>I •
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StV
A/10.
Ausschüsse weiter.
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A 7/1572
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Amt:
- 50-
BeschIAusf.: - 50-
•
Datum: 25.10.2001
Betreff:
Antrag
bzgl. Wiedereingliederung
Finanzielle
von Sozialhilfeempfängern
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25. Oktober 2001
Zur Beschlussfassung
•
k
-
zugeleitet an den
Ausschuss für Sport und Soziales
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits seit vielen Jahren engagiert sich der Erftkreis im Bereich" Arbeit statt Sozialhilfe". Bis Ende 1997 wurden alle sich daraus ergebenden Arbeiten mit Unterstützung der örtlichen Sozialämter zentral beim Sozialamt des Erftkreises von einem
Sachgebietsleiter und je nach Bedarf zwei bis drei Sachbearbeiterinnenl Sachbearbeitern wahrgenommen. Darüber hinaus war von Anfang 1994 bis Anfang 1996 eine
Projektgruppe" Arbeit statt Sozialhilfe" mit drei bis vier Personen im Einsatz, die sich
insbesondere mit der Erfassung und Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in den
ersten Arbeitsmarkt befaßte.
Aufgrund der stet: erkennbar zuspitzenden Situation auf dem Arbeitsmarkt und der
damit korrespondierenden Explosion der Sozialhilfekosten wurde die Projektgruppe
" Arbeit statt Sozialhilfe" des Erftkreises personell wesentlich verstärkt, um arbeitsfähige Sozialhilfeempfängerinnen
in Arbeit zu vermitteln und damit neben der Verbesserung der finanziellen Situation dieser Personen auch eine spürbare Senkung
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;:;
ü\A1572.WPD
-2der Sozialhilfekosten zu erreichen, was auch gelungen ist. Seit Anfang 1998 sind
auch in den Kommunen des Erftkreises Mitarbeiterinnen des Erftkreises erfolgreich
damit beschäftigt, Sozialhilfeempfägerlnnen
in Arbeit zu vermitteln. Insgesamt werden dadurch alle Möglichkeiten wie
- verbesserte Zusammenarbeit
mit dem Arbeitsamt - Kooperationsvertrag
-,
- Nutzung von Landes- und Kreisprogrammen,
- Nutzung von ESF ( Europäischer
Qualifizierung sowie Vermittlung
•
Sozialfonds ) - Programmen zur Ausbildung und
optimal und erfolgreich mit Unterstützung der örtlichen Sozialhilfesachbearbeiterlnnen genutzt bzw. umgesetzt.
Der Erftkreis setzt für " Arbeit statt Sozialhilfe" zur Zeit rund 20 Mitarbeiterinnen ein,
die über die Kreisumlage bezahlt werden müssen und es erreichen, die vermitteibaren Soziaslhilfeempfänger in Arbeit zu vermitteln, was auch in der Stellungnahme der
Verwaltung zum Antrag bzgl. Erstellung eines jährlichen Sachstandsberichtes zum
Thema" Arbeit statt Sozialhilfe" ( A7/1356 ) entsprechend ausgeführt ist.
Aus Gesprächen mit Kreisen,Städten und Gemeinden, die mit der Firma Maatwerk
zusammenarbeiten bzw. zusammenarbeiteten, ist bekannt, dass diese Firma keine
schwer vermittelbaren Personen vermittelt. Da in Erftstadt dank der oben beschriebenen "Arbeit statt Sozialhilfe" überwiegend nur noch dieser Personenkreis zur Vermittlung ansteht, besteht für eine Zusammenarbeit mit der genannten Firma kein Bedarf.
•
In yertretung
~. Erner)
"
P:\500\RAT\500
ü\A1572.WPD
50374 Erftstadt, den 25.9.2001
Richardstr. 14
02235 ..77606
Dr. Wolf ..Rüdiger Zoll
Stadtverordneter
8M
10
An den Bürgermeister
Herrn Emst ..Dieter Bösche
Rathaus
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Antrag
•
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Frage der Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfängem hat in den letzten Monaten bundesweit
neue Aktualität erlangt. Auch im städtischen Haushalt von Erftstadt spielen die in diesem Bereich
entstehenden Kosten eine wichtige Rolle.
Die Versuche zur Wiedereingliederung werden bei uns durch eine vom Erftkreis finanzierte Person
koordiniert. Hier sind auch in der Vergangenheit Erfolge erzielt worden.
Wie jetzt von der Stadt Mainz zu erfahren ist, sind dort sehr gute Erfolge durch eine Zusammenarbeit
mit der Organisation ,Maatwerk' erzielt worden. ,Maatwerk' hat auf privater Basis eine
Arbeitsvermittlung aufgebaut und bietet Kommunen Zusammenarbeit an.
.
Deshalb wird hier beantragt zu prüfen, ob auch unsererseits eine Zusammenarbeit mit dieser
Organisation möglich und sinnvoll ist. Bei der Kontaktherstellung könnte der Antragsteller behilflich
sein .
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Mit freundlichem Gruß
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Anlage zum Antrag A 7/1572
Antrag bzgl. Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfangern
Zusammenarbeit mit der Firma Maatwerk
in Arbeit;
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die alternativ zu den Angeboten der Firma Maatwerk
dargestellte Option zusätzlicher Vermittlungsbemühungen mit eigenem Personal unter den
aufgezeigten Voraussetzungen wahrzunehmen und entsprechend durchzuführen,
Begründung:
•
In der Sitzung des Ausschusses für Sport und Soziales vom 30.01.2002 gaben Vertreter der
Firma Maatwerk einen Überblick über Methode und Arbeitsweise der Vermittlungstätigkeiten. Ergänzend wurden Dokumentationen über durchgeführte Projekte (Hamburg und
Eschweiler) bereitgestellt, welche den Fraktionen zwischenzeitlich zugestellt wurden.
In einem Gespräch zwischen Vertretern der Fa. Maatwerk sowie Beigeordnetem Erner und
StOAR Strömer wurden Fragen einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit erörtert.
Daraufhin wurden von der Fa. Maatwerk unterschiedlich konzipierte Vertragsentwürfe bzgl.
einer möglichen Zusammenarbeit mit der Stadt Erftstadt vorgelegt.
Kurze Darstellung der ErOstädter Vertragsentwür(e
•
Die verschiedenen Verträge sehen vor, dass Maatwerk im Auftrage der Stadt Erftstadt
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt betreut und in Arbeit vermittelt. Zu diesem Zweck
sind Maatwerk Personen aus dem Bestand der Sozialhilfeempfänger zu benennen. Daneben
sind im Verlaufe des Projektes weitere Hilfeempfänger/-innen nachzumeiden, sofern
Personen aus dem Vermittlungsbestand ausscheiden bzw. von Maatwerk als nicht
vermittelbar deklariert werden. Neben pauschalen Gebühren in unterschiedlicher Höhe für
Aufnahme, Diagnose, Betreuung und Fallmanagement bzw. für die Erstellung sog.
Integrationspläne sind für den Fall erfolgreicher Vermittlungen Prämien in gestaffelter Höhe
zu entrichten. Diesen Kosten aus pauschaler Gebühr für die zugeführten Personen und den
Vermittlungsprovisionen stehen eingesparte Sozialhilfemittel gegenüber. Weitere
Einzelheiten und die Angabe der jeweiligen, im Vertragsentwurf vorgesehenen Kosten sind
der Übersicht in beigefügter Anlage 1 zu entnehmen.
Übersicht Über potentiell vermittelbare Hil(eempfängerl-innen
in ErOstadt
Zunächst soll in nachstehender Tabelle aufgezeigt werden, wie sich aktuell der Bestand der
potentiell einer Arbeitsvermittlung zugänglichen Hilfeempfängerz-innen im Bereich der Stadt
Erftstadt darstellt. Der Übersicht liegt eine im Sozialamt durchgeführte Erhebung zu Grunde
(Stichtag 01.03.2002).
2
Klieritelaruooe
voll vermittelbare Personen
•
Bedingt vermittelbare
Personen
55
nicht vermittelbar
13
zur Zeit nicht vermittelbar
4
allein Erziehende vermittelbar
40
Gesamt
202
PrÜfung der Wirtschafilichkeit
•
Persanenzahl
90
Bemerkuncen
hierin enthalten auch teilweise
Arbeitsverweigerer bzw. vermutete
Schwarzarbeiter (Anteil insoweit
ca.20%\
auf Grund von Sprachschwierigkeiten oder gesundheitlichen Einschränkunqen
Arbeitsunfähigkeit; Drogen-,
Alkohol-, Medikamentenabhängigkeit
krankheitsbedingt; zur Zeit in einer
Maßnahme befindlich o.ä.
bedingt vermittelbar wg. zeitweise
häuslicher Bindunq
Vertragsentwllrfvolll
07.03.02 -
Die Vertragsentwürfe vom 12.12.01 und 07.03.02 betreffen die Klientel der schwer
vermittelbaren Hilfeempfänger. Gegenstand näherer Betrachtung kann hier jedoch nur der
Vertrag vom 07.03.02 sein, da der Entwurf vom 12.12.01 von einer unrealistisch hohen und
damit nicht erfüllbaren Zuführungsquote ausgeht.
Die nachfolgenden tabellarischen Übersichten geben einen Überblick über zu erwartende
Kosten sowie über eingesparte Mittel der Sozialhilfe auf Grund der Vermittlungstätigkeit
durch Maatwerk. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die durch eine Zusammenarbeit mit
der Firma Maatwerk auf Grund des vorliegenden Vertragsentwurfes ergebenden Kosten nicht
exakt bestimmen lassen (Prämienzahlungen abhängig von der Zahl erreichter Vermittlungen;
Kosten für anzumietende Büroräume und Einrichtung ungewiss; zusätzlich entstehende
Personalkosten vorab nicht genau zu bestimmen usw.):
I. Proiektkosten (inkl, Mehrwertsteuer)
.
..
in€
Pauschale für Aufnahme, Diagnose etc., berechnet für 75
Hilfeempfänger/-innen (unabhängig von tatsächlich gemeldeter
Personenzahl)
65.250,00
Prämienzahlungen an Maatwerk für unterstellte 10 Vermittlungen in
den ersten Arbeitsmarkt: 10 x 4.379 € (durchschnittliche Prämie)
43.790,00
Bürokosten: Mietkosten 18.000 € (rntl. Miete in Höhe von 1.000 €
unterstellt) sowie ca. 10.000 € für Einrichtung
28.000,00
Personalkosten für eine(n) zusätzliche(n) MAlMAin für ca. 2 Jahre
inkl, notwendiger Nacharbeiten nach Projektende): 2 x 40.000 €
Gesamte Proiektkosten demnach (gerundet) ca.
80.000,00
217.000,00
A< zä
iiAS9-2
riege
3
•
•
2.,;
Blatt
Den vorstehend errechneten Kosten sind die zu erwartenden Einsparungen im Rahmen der
Sozialhilfegewährung gegenüber zu stellen. Entscheidende Bedeutung kommt hier der
Prognose hinsichtlich der Zahl der von Maatwerk erfolgreich vermittelten Hilfeempf<inger/innen zu. Legt man fur ein Erftstadt-Projekt eine Zuftihrungsrate von 75 Personen zu Grunde,
so dürfte (unter Beachtung der Ergebnisse der Projekte aus Hamburg und Eschweiler) die im
folgenden angenommene dauerhafte Vermittlung von insgesamt 10 Personen durchaus als
optimistisch gewertet werden. Zu beachten ist hierbei, dass sich die zu vermittelnde Klientel
in Hamburg und Eschweiler aus Hilfeempfängernz-innen ohne besondere Problemlagen
rekrutierte, wogegen der Erftstädter Entwurfvom 07.03.02 auf schwer vermittelbare Personen
abzielt.
Für die Bezifferung der tatsächlich erzielbaren Minderausgaben der Sozialhilfe werden die
Nettosozialhilfekosten (Ausgaben abzüglich erzielter Einnahmen) des Jahres 2001 zu Grunde
gelegt. Insoweit ergeben sich bei einem Nettosozialhilfeaufwand in Höhe von ca. 7,0 Mio.
DM fur 2001 und einer durchschnittlichen mtl. Fallzahl von ca. 800 jährliche Kosten pro Fall
in Höhe von etwa 8.750 DM oder mtl. ca. 730 DM. Umgerechnet in Euro und (auf)gerundet
wird im folgenden mit mtl. 400 € je vermitteltem Hilfefall gerechnet.
II. Minderausaaben der Sozialhilfe bei unterstellten 10 Vermittlunaen
in €
1 Jahr keine Sozialhilfebedürftigkeit:
10 Personen x 400 € x 12 Monate
48.000,00
2 Jahre keine Sozialhilfebedürftigkeit:
10 Personen x 400 € x 24 Monate
96.000,00
3 Jahre keine Sozialhilfebedürftigkeit:
10 Personen x 400 € x 36 Monate
144.000,00
4 Jahre keine Sozialhilfebedürftigkeit:
10 Personen x 400 € x 48 Monate
192.000,00
Die vorstehende fiktive Berechnung macht deutlich, dass (eine dauerhafte Eingliederung in
das Erwerbsleben von 10 Hilfeempfängem/-innen der Gruppe schwer vermittelbarer Personen
unterstellt) erzielbare Minderausgaben frühestens nach mehr als 4 Jahren die investierten
Kosten übersteigen. Angesichts der hohen Fluktuation im Bereich der laufenden Hilfe zum
Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des BSHG ist dieses Ergebnis jedoch kaum als
realistisch zu betrachten.
Daneben ist insbesondere zu beachten, dass auf Grund der Änderungen der gesetzlichen
Vorgaben (2. Gesetz zur Modemisierung von Regierung und Verwaltung in NordrheinWestfalen sowie Ausftihrungsgesetz zum BSHG) ein Finanzierungsanteil in Höhe von 50 %
seit dem 01.01.2001 von den kreisangehörigen Kommunen aus eigenen Mitteln zu tragen ist.
Die Finanzierung der anderen Hälfte der Sozialhilfekosten obliegt weiterhin dem örtlichen
Träger der Sozialhilfe, also dem Erftkreis. Somit erfahrt der städtische Haushalt durch die aus
Vermittlungstätigkeit erzielten Minderausgaben der Sozialhilfe lediglich eine direkte
Entlastung von 50 % der eingesparten Mittel. Für die o.a. beispielhafte Berechnung bei
4-jähriger Sozialhilfeeinsparung bedeutet dies:
•
•
•
mögliche Einsparung insgesamt (Anteil Kreis und Stadt Erftstadt)
192.000 €
effektive direkte Entlastung des städtischen Haushalts
96.000 €
(also die Hälfte des Betrages der insgesamt mit 192.000 € prognostizierten
Minderausgaben). Dem gegenüber belasten die sich aus dem Vertragswerk
ergebenden Kosten unmittelbar und zu 100 % den städtischen Etat.
verbleibender, zusätzlicher Kostenaufwand somit (217.000 ./. 96.000) 121.000 €
4
Prüfung der Wirtschafilichkeit
Vertragsentwur(vom
07.06.02 -
Die Vertragsentwürfe
vom 15.05.02 und 07.06.02 betreffen die voll erwerbsfähigen
("arbeitswillig"
und "arbeitsHihig"). Da der Entwurfvom
15.05.02 von einer
unrealistisch hohen Zuführungsquote
ausgeht, wird im Folgenden lediglich der
Vertragsentwurfvom
07.06.02 dargestellt bzw. geprüft werden.
Hilfeempfänger
•
Kosten
Mit folgenden Kosten ist bei etwaigem Vertragsabschluss
entsprechend
vorliegenden
Entwurfzu rechnen:
pauschale Gebühr ink!. Mehrwertsteuer
Personalkosten
(zusätzlich benötigter Mitarbeiter/-in im
Sozialamt fur die Dauer von ca. 2 Jahren (ink!. notwendiger
Nacharbeiten nach Projektende ) ca.
Gesamtkosten
demnach (ohne etwaige zusätzliche Bürokosten)
>>-
•
•
•
dem
213.556 €
80.000 €
313.556 €
Einsparung
Eine tatsächliche Einsparung errechnet sich nur insoweit, als ohne die
Inanspruchnahme
von Maatwerk weiterhin an die in Frage kommende Klientel
Sozialhilfe zu leisten wäre. Dies ist allerdings nicht der Fall, da die im Sozialamt
tätige Mitarbeiterin des Erftkreises gerade den hier in Rede stehenden Personenkreis
(also die Hilfeempfänger
die "arbeiten wollen" und "arbeiten können") erfolgreich in
den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Ein Kostenbeitrag an den Erftkreis ist hierfür nicht
zu entrichten. Sofern künftig sämtliche in Frage kommende Hilfeempfänger
der Fa.
Maatwerk zur Vermittlung zugeführt würden, bliebe für eine weitere Tätigkeit der
Mitarbeiterin des Erftkreises kein Raum mehr.
Selbst unter der Prämisse der alleinigen Vermittlungstätigkeit
durch Maatwerk ergäbe
sich - wie nachfolgend aufgezeigt wird - nach den zu Grunde liegenden
Vertragskriterien
keine finanzielle Entlastung des Sozialhilfebudgets:
Exemplarisch wurde für ein Sachgebiet der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt
insgesamt 6) für alle seit dem 01.01.1998 eingestellten Sozialhilfefalle
die
durchschnittliche
Verweildauer im Hilfebezug ermittelt. Für die hiernach 122
eingestellten Fälle errechnet sich ein durchschnittlicher
Leistungsbezug
von 8
Monaten (exakt 7,98 Monate). Unterstellt man nun eine tatsächliche Vermittlung
50 Personen, so ergäbe sich eine fiktive Einsparung wie folgt:
(von
von
50 Personen x 8 Monate x 400 € durchschn. SH-Kosten
hiervon Yz-Anteil als effektive, direkte Entlastung des städtischen
Haushaltes auf Grund der nur hälftigen Finanzierungsbeteiligung
der Stadt Erftstadt an den Sozialhilfekosten
160.000 €
Die zu investierenden
233.556€
Kosten übersteigen
diesen Betrag um
80.000 €
Zu beachten ist hierbei insbesondere auch, dass der vorstehend angegebenen
durchschnittlichen
Verweildauer von 8 Monaten pro Hilfefall im Leistungsbezug
sämtliche Fälle des untersuchten Sachgebietes zu Grunde liegen (also ink!. auch der
nur eingeschränkt bzw. gar nicht vermittelbaren
Fälle). Legt man den Maßstab
lediglich an die nach dem Vertragsentwurf
arbeitswilligen und arbeitsfähigen
Anlage
5
Blalt
Hilfeempfänger, so dürfte die Verweildauer im Hilfebezug erheblich niedriger liegen.
Dem zu Folge würde sich auch die fiktiverrechnete Einsparung erheblich reduzieren.
Bei den Sozialhilfefallen im untersuchten Sachgebiet, deren Hilfebeginn vor dem
Ol.01.1998liegt und die Hilfegewährung noch andauert, handelt es sich ausschließlich
um Personen, die de facto einer Arbeitsvermittlung nicht zugänglich sind (wegen
Alter, Erwerbsunfähigkeit, Behinderung, Krankheit, Alleinerziehung mit mehreren
Kindem etc.).
Fazit:
•
Die Zusammenarbeit mit der Firma Maatwerk bindet nicht unerhebliche personelle
Ressourcen (Kooperation mit den Vermittlern, Einholung der datenschutzrechtlichen
Einwilligungen der Hilfeernpfänger/-innen, (Nach-)Meldungen des Personenkreises,
notwendige Vorarbeiten und Nacharbeiten nach Projektende, Vertragsüberwachung,
Gespräche, Durchflihrung und Überwachung des Zahlungsverkehrs, Prüfung der regelmäßig
von Maatwerk zu erstellenden Auswertungen, Zusammenarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit
und vieles mehr erfordern einen hohen Zeitaufwand).
Daneben stehen fixe Kosten, die das Sozialhilfebudget erheblich belasten. Die oben
angeführten beispielhaften Berechnungen zeigen auf, dass eine Amortisation der eingesetzten
Mittel nicht erreicht werden kann.
Die Vermittlung von Leistungsempfangern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch
Maatwerk scheidet grundsätzlich aus, da diese Klientel nicht im Besitz einer generellen
Arbeitserlaubnis ist.
Abschließend ist daher festzustellen, dass ein Vertragsabschluss mit der Firma Maatwerk,
insbesondere aus fiskalischen Gründen, in der Konzeption der vorgelegten Vertragsentwürfe,
nicht empfohlen werden kann.
Ergänzende Vermittlungstätigkeiten
mit eigenem Personal
Im Folgenden wird eine Alternative zum Maatwerk-Projekt
•
dargestellt, die eine
Intensivierung im Bereich der ,Hilfe zur Arbeit' durch die Einbindung eigenen Personals
vorsieht. Hierdurch wird einerseits angestrebt, durch Ausschöpfung vorhandener
Einsparpotentiale einen Beitrag zur Konsolidierung der städtischen Finanzen zu leisten.
Daneben soll eine kurz- bzw. mittelfristige Entlastung der Personalsituation im Sozialarnt
erreicht werden.
Personelle Probleme im Bereich der laufenden Hilfen (nach BSHG und AsylbLG) resultierten
bereits in der Vergangenheit auf Grund von Unterbesetzungen, bedingt durch eine hohe
Fluktuation der Mitarbeiter/-innen, verzögerten Nachbesetzungen und auch längerer
Krankheitsabwesenheit einzelner Mitarbeiter/-innen. Eine Kompensation erfolgte - wie auch
derzeit - durch die Ableistung von Mehrarbeitsstunden mit der Folge einer extremen
Belastung der Mitarbeiter/-innen. Ziel sollte daher sein, erfahrenen Mitarbeitern/-innen eine
Perspektive bieten zu können, um durch Stärkung der Motivation und hierdurch längerfristigere Bindung an das Amt und die Aufgaben größeren Personalfluktuationen (wie in der
Vergangenheit) vorzubeugen. Gerade die erfahrenen und bewährten Mitarbeiter/-innen bieten
die Gewähr für eine rechtlich einwandfreie und fundierte Sachbearbeitung und sind daher
Garant für Einsparmöglichkeiten im Sozialhilfebudget. Durch die Bildung eines neu zu
schaffenden Arbeitsgebietes mit besonderer Verantwortung für den Bereich der Hilfe zur
zu
6
Arbeit wird eine Möglichkeit gesehen, hier gegenzusteuern und den positiven Effekt
erfolgreicher Vermittlungsbemühungen zu verbinden mit der Schaffung einer Perspektive für
bewährte Mitarbeiter/-innen.
Merkmale des Arbeitsgebietes:
•
•
•
•
•
•
•
reduzierte Fallzahl
ausgewählte Hilfeempfänger/sinnen (aus dem Bereich der aktivierenden Hilfen)
Zusammenarbeit/ Abstimmung mit der Mitarbeiterin des Erftkreises
Einbeziehung des Personenkreises der Leistungsempfänger nach AsylbLG
Besoldung nach Ergebnis der Stellenbewertung
Die Mitarbeiterin des Erftkreises vermittelt Hilfeempfänger/-innen vorrangig in den ersten
Arbeitsmarkt. In der Regel handelt es sich hierbei um Hilfeempfängerr-innen mit nur kurzer
Verweildauer im Sozialhilfebezug. Das verbleibende, nicht zu vernachlässigende Potential
von Leistungsempfängern mit vielschichtigen Problemlagen (also die schwer vermittelbaren
Personen) bildet den Ansatzpunkt für intensivere Betreuung und Beratung mit dem Ziel der
Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Hinzu kommt der Bereich der nach den
Bestimmungen des AsylbLG Hilfeberechtigten. Gerade hier sind im Falle erfolgreicher
Vermittlungsbemühungen erhebliche Einsparungen zu erzielen. Der Ausschuss für Sport und
Soziales hat in seiner Sitzung vom 29.08.01 der Verwaltungsvorlage einstimmig zugestimmt,
wonach an potentielle Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden können, um Anreize
für Beschäftigungen bzw. Einstellungen von Hilfeempfängernl-innen zu bieten (V7/1484).1n
der Beantwortung der Anfrage A7/1594 zur Sitzung des Ausschusses für Sport und Soziales
vom 14.11.0 I wurde dargelegt, wie in einem solchen Falle Einsparungen in Höhe von jährlich
rund 33.000 DM haben erzielt werden können. Allerdings sind weitere Bemühungen in den
vorgenannten Bereichen auf Grund der personellen Situation im Sozialamt nur dann möglich,
wenn entsprechend qualifizierte Mitarbeiter/-innen hierfür eingesetzt werden können. Die
wegen des erhöhten Betreuungsaufwandes notwendigerweise reduzierte Fallzahl dieses/-er
Mitarbeiters/-in ist durch Schaffung einer zusätzlichen halben Stelle aufzufangen. In dem
Maße, wie erfolgreich durch Arbeitsvermittlungen Hilfeernpfänger/-innen aus dem Bezug von
Sozialhilfe ausscheiden, kann die Zahl der zu bearbeitenden Hilfefalle insgesamt reduziert
werden und so auch eine Entlastung der weiteren Mitarbeiter/-innen erfolgen .
Das neue Arbeitsgebiet sollte mit einem/einer bewährten Mitarbeiter/-in besetzt werden. Der
Motivationsanreiz wird für den Fall der Bewährung durch die Zusage der Beförderung in eine
höhere Besoldungsgruppe geschaffen, so weit eine Stellenbewertung das rechtfertigt. Die
Betreuungs- und Vermittlungstätigkeiten und hieraus erzielten Ergebnisse werden schriftlich
protokolliert und dokumentiert, um einer Überprüfung zugänglich zu sein.
Mehrkosten ergeben sich durch erhöhte Personalkosten (zusätzliche halbe Stelle) sowie ggf.
durch Stellenanhebung in Höhe vonjährlich etwa 20.000 E. Die insoweit entstehenden
Mehrkosten werden - entsprechend erfolgreiche Tätigkeit vorausgesetzt - mehr als
überkompensiert auf Grund erzielter Einsparungen durch Vermittlungen von
Hilfeempfängernl-innen in Arbeitsverhältnisse. Im Idealfall wäre evtl. dauerhaft die
Einsparung der zunächst erforderlichen halben Stelle im Bereich der laufenden Hilfen
denkbar und damit eine weitere Kostensenkung.
Vorteile, die sich aus vorstehender Lösung ergeben:
•
•
geringer Aufwand und kein Kostenrisiko
Arbeiten ,in einer Hand' (Sozialhilfegewährung
und Vermittlungsbemühungen)
7
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Anlage
i
..//Zu
tH,i/fZ
Ortsnähe und Ortskenntnisse des Sachbearbeiters
Blall
Abnahme der personellen Fluktuation
Motivation durch adäquate Besoldung
enge Kooperation mit der Mitarbeiterin des Erftkreises im Bereich der Hilfe zur
Arbeit
gleiches gilt für andere Dienststellen bzw. Sozialleistungsträger
Einbindung des Personenkreises der nach AsylbLG Leistungsberechtigten mit
besonderen Einsparmöglichkeiten
Transparenz der Ergebnisse durch schriftliche Dokumentation
Sofern sich die Ergebnisse positiv darstellen und entsprechende Einsparungen durch
Minderausgaben im Bereich der Gewährung laufender Hilfen erzielt werden können, wäre
ggf. zu prüfen, ob insoweit eine Ausweitung durch Schaffung einer weiteren Stelle sinnvoll
erscheint.
Vertretung