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Antrag (Antrag bzgl. Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfängern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
996 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erflstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDr.tI CDUFraktion ~ Fraktion o 0 iii an die zuständigen F.D.P.Fraktion o Fraktion BÜNDNIS 90 I DIE GRUNFJ>I • 0 StV A/10. Ausschüsse weiter. PI.E.REIS-J AqT ~~~I!~1701 . Umrf fl~FT~t·\rrr 1AA!65 ' •O!ti't~~J['m.'~f8if.'" _ 14 fl1 0KT, 2001 2Q_.~I/ililANG BURGE""'.'"T." GORO ,Z1 öffentlich ~ 63j A 7/1572 61! 5J Amt: - 50- BeschIAusf.: - 50- • Datum: 25.10.2001 Betreff: Antrag bzgl. Wiedereingliederung Finanzielle von Sozialhilfeempfängern Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25. Oktober 2001 Zur Beschlussfassung • k - zugeleitet an den Ausschuss für Sport und Soziales Stellungnahme der Verwaltung: Bereits seit vielen Jahren engagiert sich der Erftkreis im Bereich" Arbeit statt Sozialhilfe". Bis Ende 1997 wurden alle sich daraus ergebenden Arbeiten mit Unterstützung der örtlichen Sozialämter zentral beim Sozialamt des Erftkreises von einem Sachgebietsleiter und je nach Bedarf zwei bis drei Sachbearbeiterinnenl Sachbearbeitern wahrgenommen. Darüber hinaus war von Anfang 1994 bis Anfang 1996 eine Projektgruppe" Arbeit statt Sozialhilfe" mit drei bis vier Personen im Einsatz, die sich insbesondere mit der Erfassung und Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in den ersten Arbeitsmarkt befaßte. Aufgrund der stet: erkennbar zuspitzenden Situation auf dem Arbeitsmarkt und der damit korrespondierenden Explosion der Sozialhilfekosten wurde die Projektgruppe " Arbeit statt Sozialhilfe" des Erftkreises personell wesentlich verstärkt, um arbeitsfähige Sozialhilfeempfängerinnen in Arbeit zu vermitteln und damit neben der Verbesserung der finanziellen Situation dieser Personen auch eine spürbare Senkung P:\500\RAT\50a ;:; ü\A1572.WPD -2der Sozialhilfekosten zu erreichen, was auch gelungen ist. Seit Anfang 1998 sind auch in den Kommunen des Erftkreises Mitarbeiterinnen des Erftkreises erfolgreich damit beschäftigt, Sozialhilfeempfägerlnnen in Arbeit zu vermitteln. Insgesamt werden dadurch alle Möglichkeiten wie - verbesserte Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt - Kooperationsvertrag -, - Nutzung von Landes- und Kreisprogrammen, - Nutzung von ESF ( Europäischer Qualifizierung sowie Vermittlung • Sozialfonds ) - Programmen zur Ausbildung und optimal und erfolgreich mit Unterstützung der örtlichen Sozialhilfesachbearbeiterlnnen genutzt bzw. umgesetzt. Der Erftkreis setzt für " Arbeit statt Sozialhilfe" zur Zeit rund 20 Mitarbeiterinnen ein, die über die Kreisumlage bezahlt werden müssen und es erreichen, die vermitteibaren Soziaslhilfeempfänger in Arbeit zu vermitteln, was auch in der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag bzgl. Erstellung eines jährlichen Sachstandsberichtes zum Thema" Arbeit statt Sozialhilfe" ( A7/1356 ) entsprechend ausgeführt ist. Aus Gesprächen mit Kreisen,Städten und Gemeinden, die mit der Firma Maatwerk zusammenarbeiten bzw. zusammenarbeiteten, ist bekannt, dass diese Firma keine schwer vermittelbaren Personen vermittelt. Da in Erftstadt dank der oben beschriebenen "Arbeit statt Sozialhilfe" überwiegend nur noch dieser Personenkreis zur Vermittlung ansteht, besteht für eine Zusammenarbeit mit der genannten Firma kein Bedarf. • In yertretung ~. Erner) " P:\500\RAT\500 ü\A1572.WPD 50374 Erftstadt, den 25.9.2001 Richardstr. 14 02235 ..77606 Dr. Wolf ..Rüdiger Zoll Stadtverordneter 8M 10 An den Bürgermeister Herrn Emst ..Dieter Bösche Rathaus ~1J321"'~.L"':)J_._ Antrag • Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Frage der Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfängem hat in den letzten Monaten bundesweit neue Aktualität erlangt. Auch im städtischen Haushalt von Erftstadt spielen die in diesem Bereich entstehenden Kosten eine wichtige Rolle. Die Versuche zur Wiedereingliederung werden bei uns durch eine vom Erftkreis finanzierte Person koordiniert. Hier sind auch in der Vergangenheit Erfolge erzielt worden. Wie jetzt von der Stadt Mainz zu erfahren ist, sind dort sehr gute Erfolge durch eine Zusammenarbeit mit der Organisation ,Maatwerk' erzielt worden. ,Maatwerk' hat auf privater Basis eine Arbeitsvermittlung aufgebaut und bietet Kommunen Zusammenarbeit an. . Deshalb wird hier beantragt zu prüfen, ob auch unsererseits eine Zusammenarbeit mit dieser Organisation möglich und sinnvoll ist. Bei der Kontaktherstellung könnte der Antragsteller behilflich sein . ) f..·, ,[,'/ rD/t1~ fy".lä/~", ~ Mit freundlichem Gruß ~ .. /l. • __ ..... 'i • ~w~.~,,:4.- ,,,--_,,.,'--~,,'~,_"~>'.,,: I-----!-------- ,:,..', ',' ", 0',"""',.,,,.,., -.".- ;".:;-,- .. ~-.' "'~'_'.':€f;,~1'ti':,,:",,_._\.-~di I i 75 (50 +251 __ , '~~Ji :=p=r=oJ=' e=k=td=a=u=e=r =::=_ -~=-~'=-~=~~,=-_-.~~'.~ __ keine . 500(50, keine 101_~[ 100 ("""1 140 _ 50 18Monate," _-.~ ..-.-"·,-_-1=-8/-24-M-o-nate ~.-:=-~-~=·=1=~=~=~o=n=-a_~--e_·~_'~=-+-:-_--==·_ _"',__ .-.-~I-------.. .. ;Aufnahme/Diagnose pp. l-in-€----i:~:~:~I:!:~~;~f~:~::t ',. I H;II~mp,,"g.'I_~:(:~~==_i ~~I ,e ischwerVermitt~lb~r~'1' schwerVermittelbare ' arbeitswillig und-fähigI-a-r-b-ei-ts-w-il-lig-un-d---f I-Z-U-fU-'h-r-un,-9-e-n-rmahl Verm.pro9nose! "':' --I~E~n~tw-U~rf-v~. ~1~2~~~_2·.0 -~1:' E~t;,,-u·rt~·.'oi .-03~:!l'.'2·--: ~E~n~tw~u-rf v. 15.05.02-:\- ~E~n~tw~u~rf~v:07.06.0 I I-K-li-e-nt-e-I--~I Kosten 1 ·':.1j;"~'E~~I~'!~rf,:~'l~t0ii<,:~t~,v~':g.i~i·c~~~d~·.übers ichLd~:t:vertl;agsen.twürf~ifV1~iittv~H(,,', .•.... ,·;;;'I',~~,~;"~r ... ::", ..,,:j{,-;; .. ""~"""'-'''''''''-'-'-----i ~":,,,;,lltt, I ANLAGE tl-·-~------..---.. I 741,37 870,00 ·--'·=~~-·-----..----- , , . . ,__ ._~J 580,00 .__._ I -'·-·~-"l ~·-~-~-~1-.0=0-0~,-0-0----·:.--~;' ---2-1-3-.5-5'-6- . --- - I I~------'-----'-I------'----'---- - 6 Monate 3.410,32 3.422,00 zzql, 1.500,00 I---~---'---------''''---i'-----'~ -. -11- ----'--------"'----'--:-~I----,------;-12Monate 4.151,69' 5.336,00 zzql, 1.000,00 I----------------~I----------l-------~--~---~--r_----- - ---. I-längerals12Mon. 5.337,90 I I IVermittl. mitLKZ- 6 Mon. 1.779,30 I 1.798,00 j------1- 12Mon. I 2.372,40 --. 2.436,00 I~ I 1-----~lverm.schUIUng,QUalif. pp .. _~ _ . 1.186,19 Bürokosten, Einrichtung nichtbeziffert I I---" - ._. 1.218,00 I-~n~icht b~ziffert--I--n-ic-h-t b-e~ziffert '-""---n-ic-h-t b-e-z-iff-e-rt' ... '" 0 =+ ~ "'" 5- ö- co Q ~ ~ N N C A:j!,"ö~~·71-·~~\ Anlage zum Antrag A 7/1572 Antrag bzgl. Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfangern Zusammenarbeit mit der Firma Maatwerk in Arbeit; Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die alternativ zu den Angeboten der Firma Maatwerk dargestellte Option zusätzlicher Vermittlungsbemühungen mit eigenem Personal unter den aufgezeigten Voraussetzungen wahrzunehmen und entsprechend durchzuführen, Begründung: • In der Sitzung des Ausschusses für Sport und Soziales vom 30.01.2002 gaben Vertreter der Firma Maatwerk einen Überblick über Methode und Arbeitsweise der Vermittlungstätigkeiten. Ergänzend wurden Dokumentationen über durchgeführte Projekte (Hamburg und Eschweiler) bereitgestellt, welche den Fraktionen zwischenzeitlich zugestellt wurden. In einem Gespräch zwischen Vertretern der Fa. Maatwerk sowie Beigeordnetem Erner und StOAR Strömer wurden Fragen einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit erörtert. Daraufhin wurden von der Fa. Maatwerk unterschiedlich konzipierte Vertragsentwürfe bzgl. einer möglichen Zusammenarbeit mit der Stadt Erftstadt vorgelegt. Kurze Darstellung der ErOstädter Vertragsentwür(e • Die verschiedenen Verträge sehen vor, dass Maatwerk im Auftrage der Stadt Erftstadt Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt betreut und in Arbeit vermittelt. Zu diesem Zweck sind Maatwerk Personen aus dem Bestand der Sozialhilfeempfänger zu benennen. Daneben sind im Verlaufe des Projektes weitere Hilfeempfänger/-innen nachzumeiden, sofern Personen aus dem Vermittlungsbestand ausscheiden bzw. von Maatwerk als nicht vermittelbar deklariert werden. Neben pauschalen Gebühren in unterschiedlicher Höhe für Aufnahme, Diagnose, Betreuung und Fallmanagement bzw. für die Erstellung sog. Integrationspläne sind für den Fall erfolgreicher Vermittlungen Prämien in gestaffelter Höhe zu entrichten. Diesen Kosten aus pauschaler Gebühr für die zugeführten Personen und den Vermittlungsprovisionen stehen eingesparte Sozialhilfemittel gegenüber. Weitere Einzelheiten und die Angabe der jeweiligen, im Vertragsentwurf vorgesehenen Kosten sind der Übersicht in beigefügter Anlage 1 zu entnehmen. Übersicht Über potentiell vermittelbare Hil(eempfängerl-innen in ErOstadt Zunächst soll in nachstehender Tabelle aufgezeigt werden, wie sich aktuell der Bestand der potentiell einer Arbeitsvermittlung zugänglichen Hilfeempfängerz-innen im Bereich der Stadt Erftstadt darstellt. Der Übersicht liegt eine im Sozialamt durchgeführte Erhebung zu Grunde (Stichtag 01.03.2002). 2 Klieritelaruooe voll vermittelbare Personen • Bedingt vermittelbare Personen 55 nicht vermittelbar 13 zur Zeit nicht vermittelbar 4 allein Erziehende vermittelbar 40 Gesamt 202 PrÜfung der Wirtschafilichkeit • Persanenzahl 90 Bemerkuncen hierin enthalten auch teilweise Arbeitsverweigerer bzw. vermutete Schwarzarbeiter (Anteil insoweit ca.20%\ auf Grund von Sprachschwierigkeiten oder gesundheitlichen Einschränkunqen Arbeitsunfähigkeit; Drogen-, Alkohol-, Medikamentenabhängigkeit krankheitsbedingt; zur Zeit in einer Maßnahme befindlich o.ä. bedingt vermittelbar wg. zeitweise häuslicher Bindunq Vertragsentwllrfvolll 07.03.02 - Die Vertragsentwürfe vom 12.12.01 und 07.03.02 betreffen die Klientel der schwer vermittelbaren Hilfeempfänger. Gegenstand näherer Betrachtung kann hier jedoch nur der Vertrag vom 07.03.02 sein, da der Entwurf vom 12.12.01 von einer unrealistisch hohen und damit nicht erfüllbaren Zuführungsquote ausgeht. Die nachfolgenden tabellarischen Übersichten geben einen Überblick über zu erwartende Kosten sowie über eingesparte Mittel der Sozialhilfe auf Grund der Vermittlungstätigkeit durch Maatwerk. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die durch eine Zusammenarbeit mit der Firma Maatwerk auf Grund des vorliegenden Vertragsentwurfes ergebenden Kosten nicht exakt bestimmen lassen (Prämienzahlungen abhängig von der Zahl erreichter Vermittlungen; Kosten für anzumietende Büroräume und Einrichtung ungewiss; zusätzlich entstehende Personalkosten vorab nicht genau zu bestimmen usw.): I. Proiektkosten (inkl, Mehrwertsteuer) . .. in€ Pauschale für Aufnahme, Diagnose etc., berechnet für 75 Hilfeempfänger/-innen (unabhängig von tatsächlich gemeldeter Personenzahl) 65.250,00 Prämienzahlungen an Maatwerk für unterstellte 10 Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt: 10 x 4.379 € (durchschnittliche Prämie) 43.790,00 Bürokosten: Mietkosten 18.000 € (rntl. Miete in Höhe von 1.000 € unterstellt) sowie ca. 10.000 € für Einrichtung 28.000,00 Personalkosten für eine(n) zusätzliche(n) MAlMAin für ca. 2 Jahre inkl, notwendiger Nacharbeiten nach Projektende): 2 x 40.000 € Gesamte Proiektkosten demnach (gerundet) ca. 80.000,00 217.000,00 A< zä iiAS9-2 riege 3 • • 2.,; Blatt Den vorstehend errechneten Kosten sind die zu erwartenden Einsparungen im Rahmen der Sozialhilfegewährung gegenüber zu stellen. Entscheidende Bedeutung kommt hier der Prognose hinsichtlich der Zahl der von Maatwerk erfolgreich vermittelten Hilfeempf<inger/innen zu. Legt man fur ein Erftstadt-Projekt eine Zuftihrungsrate von 75 Personen zu Grunde, so dürfte (unter Beachtung der Ergebnisse der Projekte aus Hamburg und Eschweiler) die im folgenden angenommene dauerhafte Vermittlung von insgesamt 10 Personen durchaus als optimistisch gewertet werden. Zu beachten ist hierbei, dass sich die zu vermittelnde Klientel in Hamburg und Eschweiler aus Hilfeempfängernz-innen ohne besondere Problemlagen rekrutierte, wogegen der Erftstädter Entwurfvom 07.03.02 auf schwer vermittelbare Personen abzielt. Für die Bezifferung der tatsächlich erzielbaren Minderausgaben der Sozialhilfe werden die Nettosozialhilfekosten (Ausgaben abzüglich erzielter Einnahmen) des Jahres 2001 zu Grunde gelegt. Insoweit ergeben sich bei einem Nettosozialhilfeaufwand in Höhe von ca. 7,0 Mio. DM fur 2001 und einer durchschnittlichen mtl. Fallzahl von ca. 800 jährliche Kosten pro Fall in Höhe von etwa 8.750 DM oder mtl. ca. 730 DM. Umgerechnet in Euro und (auf)gerundet wird im folgenden mit mtl. 400 € je vermitteltem Hilfefall gerechnet. II. Minderausaaben der Sozialhilfe bei unterstellten 10 Vermittlunaen in € 1 Jahr keine Sozialhilfebedürftigkeit: 10 Personen x 400 € x 12 Monate 48.000,00 2 Jahre keine Sozialhilfebedürftigkeit: 10 Personen x 400 € x 24 Monate 96.000,00 3 Jahre keine Sozialhilfebedürftigkeit: 10 Personen x 400 € x 36 Monate 144.000,00 4 Jahre keine Sozialhilfebedürftigkeit: 10 Personen x 400 € x 48 Monate 192.000,00 Die vorstehende fiktive Berechnung macht deutlich, dass (eine dauerhafte Eingliederung in das Erwerbsleben von 10 Hilfeempfängem/-innen der Gruppe schwer vermittelbarer Personen unterstellt) erzielbare Minderausgaben frühestens nach mehr als 4 Jahren die investierten Kosten übersteigen. Angesichts der hohen Fluktuation im Bereich der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des BSHG ist dieses Ergebnis jedoch kaum als realistisch zu betrachten. Daneben ist insbesondere zu beachten, dass auf Grund der Änderungen der gesetzlichen Vorgaben (2. Gesetz zur Modemisierung von Regierung und Verwaltung in NordrheinWestfalen sowie Ausftihrungsgesetz zum BSHG) ein Finanzierungsanteil in Höhe von 50 % seit dem 01.01.2001 von den kreisangehörigen Kommunen aus eigenen Mitteln zu tragen ist. Die Finanzierung der anderen Hälfte der Sozialhilfekosten obliegt weiterhin dem örtlichen Träger der Sozialhilfe, also dem Erftkreis. Somit erfahrt der städtische Haushalt durch die aus Vermittlungstätigkeit erzielten Minderausgaben der Sozialhilfe lediglich eine direkte Entlastung von 50 % der eingesparten Mittel. Für die o.a. beispielhafte Berechnung bei 4-jähriger Sozialhilfeeinsparung bedeutet dies: • • • mögliche Einsparung insgesamt (Anteil Kreis und Stadt Erftstadt) 192.000 € effektive direkte Entlastung des städtischen Haushalts 96.000 € (also die Hälfte des Betrages der insgesamt mit 192.000 € prognostizierten Minderausgaben). Dem gegenüber belasten die sich aus dem Vertragswerk ergebenden Kosten unmittelbar und zu 100 % den städtischen Etat. verbleibender, zusätzlicher Kostenaufwand somit (217.000 ./. 96.000) 121.000 € 4 Prüfung der Wirtschafilichkeit Vertragsentwur(vom 07.06.02 - Die Vertragsentwürfe vom 15.05.02 und 07.06.02 betreffen die voll erwerbsfähigen ("arbeitswillig" und "arbeitsHihig"). Da der Entwurfvom 15.05.02 von einer unrealistisch hohen Zuführungsquote ausgeht, wird im Folgenden lediglich der Vertragsentwurfvom 07.06.02 dargestellt bzw. geprüft werden. Hilfeempfänger • Kosten Mit folgenden Kosten ist bei etwaigem Vertragsabschluss entsprechend vorliegenden Entwurfzu rechnen: pauschale Gebühr ink!. Mehrwertsteuer Personalkosten (zusätzlich benötigter Mitarbeiter/-in im Sozialamt fur die Dauer von ca. 2 Jahren (ink!. notwendiger Nacharbeiten nach Projektende ) ca. Gesamtkosten demnach (ohne etwaige zusätzliche Bürokosten) >>- • • • dem 213.556 € 80.000 € 313.556 € Einsparung Eine tatsächliche Einsparung errechnet sich nur insoweit, als ohne die Inanspruchnahme von Maatwerk weiterhin an die in Frage kommende Klientel Sozialhilfe zu leisten wäre. Dies ist allerdings nicht der Fall, da die im Sozialamt tätige Mitarbeiterin des Erftkreises gerade den hier in Rede stehenden Personenkreis (also die Hilfeempfänger die "arbeiten wollen" und "arbeiten können") erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Ein Kostenbeitrag an den Erftkreis ist hierfür nicht zu entrichten. Sofern künftig sämtliche in Frage kommende Hilfeempfänger der Fa. Maatwerk zur Vermittlung zugeführt würden, bliebe für eine weitere Tätigkeit der Mitarbeiterin des Erftkreises kein Raum mehr. Selbst unter der Prämisse der alleinigen Vermittlungstätigkeit durch Maatwerk ergäbe sich - wie nachfolgend aufgezeigt wird - nach den zu Grunde liegenden Vertragskriterien keine finanzielle Entlastung des Sozialhilfebudgets: Exemplarisch wurde für ein Sachgebiet der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt insgesamt 6) für alle seit dem 01.01.1998 eingestellten Sozialhilfefalle die durchschnittliche Verweildauer im Hilfebezug ermittelt. Für die hiernach 122 eingestellten Fälle errechnet sich ein durchschnittlicher Leistungsbezug von 8 Monaten (exakt 7,98 Monate). Unterstellt man nun eine tatsächliche Vermittlung 50 Personen, so ergäbe sich eine fiktive Einsparung wie folgt: (von von 50 Personen x 8 Monate x 400 € durchschn. SH-Kosten hiervon Yz-Anteil als effektive, direkte Entlastung des städtischen Haushaltes auf Grund der nur hälftigen Finanzierungsbeteiligung der Stadt Erftstadt an den Sozialhilfekosten 160.000 € Die zu investierenden 233.556€ Kosten übersteigen diesen Betrag um 80.000 € Zu beachten ist hierbei insbesondere auch, dass der vorstehend angegebenen durchschnittlichen Verweildauer von 8 Monaten pro Hilfefall im Leistungsbezug sämtliche Fälle des untersuchten Sachgebietes zu Grunde liegen (also ink!. auch der nur eingeschränkt bzw. gar nicht vermittelbaren Fälle). Legt man den Maßstab lediglich an die nach dem Vertragsentwurf arbeitswilligen und arbeitsfähigen Anlage 5 Blalt Hilfeempfänger, so dürfte die Verweildauer im Hilfebezug erheblich niedriger liegen. Dem zu Folge würde sich auch die fiktiverrechnete Einsparung erheblich reduzieren. Bei den Sozialhilfefallen im untersuchten Sachgebiet, deren Hilfebeginn vor dem Ol.01.1998liegt und die Hilfegewährung noch andauert, handelt es sich ausschließlich um Personen, die de facto einer Arbeitsvermittlung nicht zugänglich sind (wegen Alter, Erwerbsunfähigkeit, Behinderung, Krankheit, Alleinerziehung mit mehreren Kindem etc.). Fazit: • Die Zusammenarbeit mit der Firma Maatwerk bindet nicht unerhebliche personelle Ressourcen (Kooperation mit den Vermittlern, Einholung der datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Hilfeernpfänger/-innen, (Nach-)Meldungen des Personenkreises, notwendige Vorarbeiten und Nacharbeiten nach Projektende, Vertragsüberwachung, Gespräche, Durchflihrung und Überwachung des Zahlungsverkehrs, Prüfung der regelmäßig von Maatwerk zu erstellenden Auswertungen, Zusammenarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr erfordern einen hohen Zeitaufwand). Daneben stehen fixe Kosten, die das Sozialhilfebudget erheblich belasten. Die oben angeführten beispielhaften Berechnungen zeigen auf, dass eine Amortisation der eingesetzten Mittel nicht erreicht werden kann. Die Vermittlung von Leistungsempfangern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch Maatwerk scheidet grundsätzlich aus, da diese Klientel nicht im Besitz einer generellen Arbeitserlaubnis ist. Abschließend ist daher festzustellen, dass ein Vertragsabschluss mit der Firma Maatwerk, insbesondere aus fiskalischen Gründen, in der Konzeption der vorgelegten Vertragsentwürfe, nicht empfohlen werden kann. Ergänzende Vermittlungstätigkeiten mit eigenem Personal Im Folgenden wird eine Alternative zum Maatwerk-Projekt • dargestellt, die eine Intensivierung im Bereich der ,Hilfe zur Arbeit' durch die Einbindung eigenen Personals vorsieht. Hierdurch wird einerseits angestrebt, durch Ausschöpfung vorhandener Einsparpotentiale einen Beitrag zur Konsolidierung der städtischen Finanzen zu leisten. Daneben soll eine kurz- bzw. mittelfristige Entlastung der Personalsituation im Sozialarnt erreicht werden. Personelle Probleme im Bereich der laufenden Hilfen (nach BSHG und AsylbLG) resultierten bereits in der Vergangenheit auf Grund von Unterbesetzungen, bedingt durch eine hohe Fluktuation der Mitarbeiter/-innen, verzögerten Nachbesetzungen und auch längerer Krankheitsabwesenheit einzelner Mitarbeiter/-innen. Eine Kompensation erfolgte - wie auch derzeit - durch die Ableistung von Mehrarbeitsstunden mit der Folge einer extremen Belastung der Mitarbeiter/-innen. Ziel sollte daher sein, erfahrenen Mitarbeitern/-innen eine Perspektive bieten zu können, um durch Stärkung der Motivation und hierdurch längerfristigere Bindung an das Amt und die Aufgaben größeren Personalfluktuationen (wie in der Vergangenheit) vorzubeugen. Gerade die erfahrenen und bewährten Mitarbeiter/-innen bieten die Gewähr für eine rechtlich einwandfreie und fundierte Sachbearbeitung und sind daher Garant für Einsparmöglichkeiten im Sozialhilfebudget. Durch die Bildung eines neu zu schaffenden Arbeitsgebietes mit besonderer Verantwortung für den Bereich der Hilfe zur zu 6 Arbeit wird eine Möglichkeit gesehen, hier gegenzusteuern und den positiven Effekt erfolgreicher Vermittlungsbemühungen zu verbinden mit der Schaffung einer Perspektive für bewährte Mitarbeiter/-innen. Merkmale des Arbeitsgebietes: • • • • • • • reduzierte Fallzahl ausgewählte Hilfeempfänger/sinnen (aus dem Bereich der aktivierenden Hilfen) Zusammenarbeit/ Abstimmung mit der Mitarbeiterin des Erftkreises Einbeziehung des Personenkreises der Leistungsempfänger nach AsylbLG Besoldung nach Ergebnis der Stellenbewertung Die Mitarbeiterin des Erftkreises vermittelt Hilfeempfänger/-innen vorrangig in den ersten Arbeitsmarkt. In der Regel handelt es sich hierbei um Hilfeempfängerr-innen mit nur kurzer Verweildauer im Sozialhilfebezug. Das verbleibende, nicht zu vernachlässigende Potential von Leistungsempfängern mit vielschichtigen Problemlagen (also die schwer vermittelbaren Personen) bildet den Ansatzpunkt für intensivere Betreuung und Beratung mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Hinzu kommt der Bereich der nach den Bestimmungen des AsylbLG Hilfeberechtigten. Gerade hier sind im Falle erfolgreicher Vermittlungsbemühungen erhebliche Einsparungen zu erzielen. Der Ausschuss für Sport und Soziales hat in seiner Sitzung vom 29.08.01 der Verwaltungsvorlage einstimmig zugestimmt, wonach an potentielle Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden können, um Anreize für Beschäftigungen bzw. Einstellungen von Hilfeempfängernl-innen zu bieten (V7/1484).1n der Beantwortung der Anfrage A7/1594 zur Sitzung des Ausschusses für Sport und Soziales vom 14.11.0 I wurde dargelegt, wie in einem solchen Falle Einsparungen in Höhe von jährlich rund 33.000 DM haben erzielt werden können. Allerdings sind weitere Bemühungen in den vorgenannten Bereichen auf Grund der personellen Situation im Sozialamt nur dann möglich, wenn entsprechend qualifizierte Mitarbeiter/-innen hierfür eingesetzt werden können. Die wegen des erhöhten Betreuungsaufwandes notwendigerweise reduzierte Fallzahl dieses/-er Mitarbeiters/-in ist durch Schaffung einer zusätzlichen halben Stelle aufzufangen. In dem Maße, wie erfolgreich durch Arbeitsvermittlungen Hilfeernpfänger/-innen aus dem Bezug von Sozialhilfe ausscheiden, kann die Zahl der zu bearbeitenden Hilfefalle insgesamt reduziert werden und so auch eine Entlastung der weiteren Mitarbeiter/-innen erfolgen . Das neue Arbeitsgebiet sollte mit einem/einer bewährten Mitarbeiter/-in besetzt werden. Der Motivationsanreiz wird für den Fall der Bewährung durch die Zusage der Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe geschaffen, so weit eine Stellenbewertung das rechtfertigt. Die Betreuungs- und Vermittlungstätigkeiten und hieraus erzielten Ergebnisse werden schriftlich protokolliert und dokumentiert, um einer Überprüfung zugänglich zu sein. Mehrkosten ergeben sich durch erhöhte Personalkosten (zusätzliche halbe Stelle) sowie ggf. durch Stellenanhebung in Höhe vonjährlich etwa 20.000 E. Die insoweit entstehenden Mehrkosten werden - entsprechend erfolgreiche Tätigkeit vorausgesetzt - mehr als überkompensiert auf Grund erzielter Einsparungen durch Vermittlungen von Hilfeempfängernl-innen in Arbeitsverhältnisse. Im Idealfall wäre evtl. dauerhaft die Einsparung der zunächst erforderlichen halben Stelle im Bereich der laufenden Hilfen denkbar und damit eine weitere Kostensenkung. Vorteile, die sich aus vorstehender Lösung ergeben: • • geringer Aufwand und kein Kostenrisiko Arbeiten ,in einer Hand' (Sozialhilfegewährung und Vermittlungsbemühungen) 7 • • • • • • • • • Anlage i ..//Zu tH,i/fZ Ortsnähe und Ortskenntnisse des Sachbearbeiters Blall Abnahme der personellen Fluktuation Motivation durch adäquate Besoldung enge Kooperation mit der Mitarbeiterin des Erftkreises im Bereich der Hilfe zur Arbeit gleiches gilt für andere Dienststellen bzw. Sozialleistungsträger Einbindung des Personenkreises der nach AsylbLG Leistungsberechtigten mit besonderen Einsparmöglichkeiten Transparenz der Ergebnisse durch schriftliche Dokumentation Sofern sich die Ergebnisse positiv darstellen und entsprechende Einsparungen durch Minderausgaben im Bereich der Gewährung laufender Hilfen erzielt werden können, wäre ggf. zu prüfen, ob insoweit eine Ausweitung durch Schaffung einer weiteren Stelle sinnvoll erscheint. Vertretung