Daten
Kommune
Erftstadt
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522 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 66 19-3697/01
V
7/
Amt:
An den
•
t1~J~
- 65 -
BeschIAusf.:
Werksausschuss
Straßen
der Stadt Erftstadt
zur Beschlussfassung
Betrifft:
Sanierung
Bezug:
Antrag
Datum: 20.08.2001
der Wendelinusstraße
bzgl. Sanierung
in E.-Dirmerzheim
der Wendelinusstraße
Finanzielle
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
A 7/0734
Auswirkungen:
Der Antrag berührt die Wirtschaftsplanberatungen
Höhe von ca. 120.000,00 DM.
Erttstadt, den 20. August 2001
- 65 -
2002 des Eigenbetriebes Straßen in
/~
Beschlussentwurf:
Der Eigenbetrieb Straßen wird beauftragt, die Sanierung der Wendelinusstraße in E.-Dirmerzheim in Form einer Deckenverstärkung der Fahrbahn sowie einer Gehwegerneuerung weiterzuverfolgen und die Maßnahme in die Wirtschaftsplanberatungen
2002 einzustellen.
•
Begründung:
Entsprechend dem Antrag des Ortsvorstehers, Herrn Peter Brach (A 7/0734, Werksausschuss
Straßen vom 30.01.2001), habe ich durch das Ing.-Büro Lorenz die Erkundung des Straßenaufbaus sowie eine gutachterliche Stellungnahme bzgl. einer Sanierung der Wendelinusstraße
beauftragt.
Es wurden an drei Entnahmestellen sechs Asphalt- und Kleinrammbohrungen durchgeführt
und ausgewertet. In allen drei Bohrpunkten liegt ein Asphaltbeton in unterschiedlicher Stärke
(von 1,5 cm bis 5,5 cm) vor. Darunter befindet sich eine unterschiedlich starke mit carbostämmigen Bindemitteln belastete Einstreudecke sowie eine bindemittelhaltige Schottertragschicht.
Die Gesamtbelastung aus den carbostämmigen Bindemitteln schwankt dabei stark. Der
Straßenunterbau besteht aus einer Kalksteinschotterlage (d " 18,00 cm bis 12,00 cm sowie
einem schluffig-sandigen Kiesplanum auf dem gewachsenen Boden.
P;\SZ\VQRLAGEN\V6500021.223
- 2 -
Die Straßenkonstruktion in der Wendelinusstraße ist nach den zurzeit gültigen Richtlinien nicht
mehr klassifiziert.
Falls eine Sanierung des bituminösen Aufbaus erfolgen soll und die mit carbostämmigen
Bindemitteln belastete Einstreudecke ausgebaut wird, ist diese ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der unbelastete Schotter sowie der darunter liegende schluffig-sandige Kies könnte ggf. als
Oberbau wieder verwendet werden.
Auf der Grundlage der Bohrergebnisse hat das Büro drei Sanierungskonzepte
die voraussichtlichen gegenübergestellt.
Vorschlag 1:
•
aufgestellt und
Neuerstellung des vorhandenen Straßenprofils
Dieser Vorschlag beinhaltet den Aufbruch und Entsorgung aller Straßenteile,
Erdarbeiten und Aufbringung einer Frostschutzschicht, Ausbau der Gehwege mit Betonsteinpflaster sowie eine neue Asphaltdecke.
Hierfür betragen die reinen Baukosten (ohne Ing.-Leistungen, Beleuchtung
etc.) ca. 175.000,00 OM.
Vorschlag 2:
Aufpflasterung
der Straße als Mischprofil
Hierbei sollen nur die Gehwege aufgenommen und mit einer neuen Frostschutzschicht versehen werden. Die Fahrbahn selber bleibt liegen und erhält
eine Verschleißschicht aus Betonsteinpflaster,
Hierbei betragen die Gesamtbaukosten ca, 135,000,00 DM,
Vorschlag 3:
Deckenverstärkung
sowie eine Erneuerung der Gehweganlage
Auch hierbei werden die Gehwege aufgenommen und von Grund auf erneuert, Die Fahrbahn erhält dagegen nur eine neue Asphaltdecke, keine Pflasterdecke.
Bei dieser Bauweise betragen voraussichtlich die Gesamtbaukosten ca.
92,000,00 DM,
•
Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes sowie derwirtschaftlichen Gegenüberstellung schlägt
das Ing.-Büro Lorenz im Einvernehmen mit mir vor, den Sanierungsvorschlag 3 (Deckenverstärkung mit Gehwegerneuerung) weiterzuverfolgen,
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Anlage 1 zur V 7/1499
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Sanierung der Wendelinusstraße in Erftstadt-Dirmerzheim;
Verwendungsvorschlag für die im Wirtschaftsplan 2002 eingestellten
0,9, Maßnahme
Mittel der
In der letzten Ausschusssitzung wurde die Sanierung der Wendelinusstraße auf unbestimmte Zeit verschoben,
Bezüglich der schon im Wirtschaftsplan
2002 vorgesehenen Mittel in Höhe von
25,564,59 € schlage ich folgende Verwendung vor:
•
1. 18.000,00 € für den Bau einer Querungshilfe an der Merowingerstraße
Jakob-Giesen-Platz (siehe Anlage zu S 7/1566, Schulwegsicherung etc.)
vor dem
2. 7.564,59 € für kurzfristig zu sanierende Aufgaben im Bereich .Herstellunqsaufwand
Straßen" bzw. .Herstellunqsautwand Straßenbeleuchtung" .
•
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•
P:\szIVOR LAGENlv1499Anlage.doc