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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad Geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches und Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 02.12.2009, TOP 10, Niederschrift S. 21)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
19.06.13, 18:49
Aktualisiert
19.06.13, 18:49
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad
Geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches und 
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 10, Niederschrift S. 21)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 18.06.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 24.04.2013 Vorlage Nr.: TOP 5 108/2013 Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad Geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches und Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 02.12.2009, TOP 10, Niederschrift S. 21 Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 wird um die Grünfläche, südlich der Zuwegung zum Brückenbereich der B59 reduziert. 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), mit dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln und der dazugehörigen vorgelegten Begründung, durchzuführen. Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)