Daten
Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
19.06.13, 18:49
Aktualisiert
19.06.13, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 18.06.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 20. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 24.04.2013
Vorlage Nr.:
TOP 5
108/2013
Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad
Geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches und
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß §
4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 10, Niederschrift S. 21
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 wird um die Grünfläche, südlich der Zuwegung zum Brückenbereich der B59 reduziert.
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), mit dem vorgelegten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln und der dazugehörigen vorgelegten Begründung, durchzuführen.
Beratungsergebnis:
25 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)