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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1588)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
476 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1588)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich Az.: - 61 - D 7/ ~S-8"j Amt: - 61 - BeschIAusf.: Datum: Rat - 61 - 09.10.2001 zur Beschlussfassung Ich bitte, folgenden Die Vorlage Nr. • Beschluss zu fassen: 17/ d 5st I wird gem. § 60 (1) Satz 2 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ist aus folgenden Gründen gegeben: Aufgrund von aktuell vorliegenden Bauabsichten bietet sich die Möglichkeit, mit einem Bebauungspianverfahren die Grundlage für eine geordnete bauliche Entwicklung in dem betreffenden Bereich (s. V 711.?m zu schaffen. Da die nächste Ratssitzung erst am 11.12.2001 stattfindet und um in dem entsprechenden bauordnungsrechtlichen Verfahren zeitliche Verzögerung zu verhindern bzw. keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu versäumen, sollte der Empfehlung des Ausschusses für Planung vom 02.10.2001, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Wege der Dringlichkeit zu fassen, beigetreten werden. Im Auftrag • W-~ (Wi)!;) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG DerVorlage Erftstadt, Nr. den I D 7/ dS-', I wird zugestimmt. If;;. AD, ;001 r ~ (Bösche) Bürgermeister 06100011.282 (Zerres) Stadtverord neter