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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim 1304 Bereich: Saphirallee/Topasstraße/Fuß- und Radweg/öffentliche Grünfläche Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstück 2280 Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. der §§ 3 (1+2) und 4 (1+2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe Niederschrift UPA vom 19.09.2012, Vorlage 293/2012, Seite 76)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
25.02.13, 19:54
Aktualisiert
25.02.13, 19:54
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim 1304
Bereich: Saphirallee/Topasstraße/Fuß- und Radweg/öffentliche Grünfläche
Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstück 2280
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. der §§ 3 (1+2) und 4 (1+2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe Niederschrift UPA vom 19.09.2012, Vorlage 293/2012, Seite 76)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.02.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 18.12.2012 Vorlage Nr.: TOP 22 388/2012 Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim 1304 Bereich: Saphirallee/Topasstraße/Fuß- und Radweg/öffentliche Grünfläche Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstück 2280 Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. der §§ 3 (1+2) und 4 (1+2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe Niederschrift UPA vom 19.09.2012, Vorlage 293/2012, Seite 76 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgende Beschlüsse: Die eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim 1304 als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)