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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 11, Niederschrift S. 74)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
25.02.13, 19:54
Aktualisiert
25.02.13, 19:54
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 
  BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 11, Niederschrift S. 74)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.02.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 18.12.2012 Vorlage Nr.: TOP 26 394/2012 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 11, Niederschrift S. 74 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung sowie textlichen Festsetzungen gem. § 9 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: 33 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 11 Stimmenthaltung(en)