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Beschlusstext (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
25.02.13, 19:54
Aktualisiert
25.02.13, 19:54
Beschlusstext (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.02.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 18.12.2012 Vorlage Nr.: TOP 20 286/2012 Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Erschließungsanlage „Zur Alten Wassermühle“ in Pulheim in dem in der Kartenanlage I gekennzeichneten Umfang gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen. Das Flurstück 610 aus der Flur 15 wird als Anliegerstraße (verkehrsberuhigter Bereich) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. (in der Kartenanlage I gekennzeichnet). Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach (Flurstück 610) gemäß beigefügter Anlage. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)