Daten
Kommune
                    Pulheim
                Größe
                        77 kB
                    Datum
                        18.12.2012
                    Erstellt
                        25.02.13, 19:54
                    Aktualisiert
                        25.02.13, 19:54
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                Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 25.02.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 27. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 18.12.2012
Vorlage Nr.:
TOP 20
286/2012
Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten
Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Erschließungsanlage „Zur Alten Wassermühle“ in Pulheim in dem in
der Kartenanlage I gekennzeichneten Umfang gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) zu
widmen.
Das Flurstück 610 aus der Flur 15 wird als Anliegerstraße (verkehrsberuhigter Bereich) ohne Beschränkung auf
eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW
gewidmet. (in der Kartenanlage I gekennzeichnet).
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6
Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach
(Flurstück 610) gemäß beigefügter Anlage.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
            
         
                    