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Beschlusstext (Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
25.02.13, 19:54
Aktualisiert
25.02.13, 19:54
Beschlusstext (Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.02.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 18.12.2012 Vorlage Nr.: TOP 21 336/2012 Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“) angelegten Rad- und Fußweges gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen. Der Rad- und Fußweg wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- und Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet. Der Rad- und Fußweg wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)