Daten
Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
25.02.13, 19:54
Aktualisiert
25.02.13, 19:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 25.02.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 27. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 18.12.2012
Vorlage Nr.:
TOP 21
336/2012
Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“) angelegten Rad- und Fußweges gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom
23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen. Der Rad- und Fußweg
wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- und Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3
in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet. Der Rad- und Fußweg wurde bereits dem öffentlichen Verkehr
übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)