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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Europaviertel zwischen der Geyener Straße (K 25) und dem Wirtschaftweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz (Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1503 und 828) - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
27.03.13, 19:06
Aktualisiert
27.03.13, 19:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Europaviertel zwischen der Geyener Straße (K 25) und dem Wirtschaftweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz
(Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1503 und 828)
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 22.03.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 18. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 12.12.2012 Vorlage Nr.: TOP 8 410/2012 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Europaviertel zwischen der Geyener Straße (K 25) und dem Wirtschaftweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz (Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1503 und 828) - Aufstellungsbeschluss Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim (Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Europaviertel zwischen der Geyener Straße (K 25) und dem Wirtschaftweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz (Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1503 und 828) Ziel der Planung ist es die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes am südwestlichen Ortsrand von Pulheim zuschaffen.. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)