Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
27.03.13, 19:06
Aktualisiert
27.03.13, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 22.03.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 18. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 12.12.2012
Vorlage Nr.:
TOP 7
412/2012
FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach
Aufstellungsbeschluss
Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 34 LPlG
Entwicklung eines Verfahrensvorschlages zur Gewinnung des städtebaulichen Konzeptes
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung der Änderung Nr.
17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25)
und Pulheimer Bach)
Ziel der Änderung ist es mit der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Sicherung der Flächen zur Wohnsiedlungserweiterung einzuleiten.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen. Zur Vorbereitung der Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Erarvbeitung einer Rahmenplanung soll ein Auslobungsprofil erarbeitet werden und ein Verfahrensvorschlag samt Kostenschätzung entwickelt werden.
Beratungsergebnis:
27 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)