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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 107 Geyen Bereich: Falkenhorst Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB Modifizierung des Geltungsbereichs Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 25.04.2012, TOP 11, Niederschrift S. 18 f)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
27.03.13, 19:06
Aktualisiert
27.03.13, 19:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
Bereich: Falkenhorst
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Modifizierung des Geltungsbereichs
Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 25.04.2012, TOP 11, Niederschrift S. 18 f)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 22.03.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 18. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 12.12.2012 Vorlage Nr.: TOP 5 390/2012 Bebauungsplan Nr. 107 Geyen Bereich: Falkenhorst Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB Modifizierung des Geltungsbereichs Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 25.04.2012, TOP 11, Niederschrift S. 18 f Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.04.2012 zum Bebauungsplan Nr. 107 Geyen (Modifizierung des Geltungsbereiches). Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 107 Geyen (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) samt Entwurf der Begründung öffentlich auszulegen und entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen. – Auslegungsbeschluss Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)