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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1.19 Sinnersdorf Bereich: Grundstücksflächen zwischen Stommelner Straße, Chorbuschstraße und Am Briemengarten - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
27.03.13, 19:06
Aktualisiert
27.03.13, 19:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1.19 Sinnersdorf
Bereich: Grundstücksflächen zwischen Stommelner Straße, Chorbuschstraße und Am Briemengarten
-  Aufstellungsbeschluss 
-  Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
   Belange gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 22.03.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 18. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 12.12.2012 Vorlage Nr.: TOP 12 405/2012 Bebauungsplan Nr. 1.19 Sinnersdorf Bereich: Grundstücksflächen zwischen Stommelner Straße, Chorbuschstraße und Am Briemengarten - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.19 Sinnersdorf (Bereich: zwischen Stommelner Straße, Chorbuschstraße und Am Briemengarten) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Ziel der Planung ist die Schaffung zusätzlicher Bebauungsmöglichkeiten auf den Parzellen 1646 und 1898 (Flur 23) sowie die teilweise Anpassung der zulässigen Nutzungsarten an heutige Entwicklungsvorstellungen. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß den § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)