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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg; I. Beschluss über eine Anregung II. Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gern. 36 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
551 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg;
I. Beschluss über eine Anregung II. Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gern. 36 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg;
I. Beschluss über eine Anregung II. Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gern. 36 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg;
I. Beschluss über eine Anregung II. Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gern. 36 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg;
I. Beschluss über eine Anregung II. Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gern. 36 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az. :61.21-20/125 - Li/Ka öffentlich V 7/ Ar~g Amt: 61 An den BeschIAusf.: Rat 61 Datum: 21.08.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Ausschuß für Planung Betrifft: • I Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg; I. Beschluss über eine Anregung II. Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gern. 36 BauGB Finanzielle Auswirkungen: X Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt. den 24.07.2001 (A )\J\L Beschlussentwurf: • I. Der während der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 125, E.- Lechenich, Römerhofweg gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), berichtigt am 16.01.1998 (BGBI. I S. 137), vorgebrachten Anregung der "Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft" hinsichtlich der Einschränkung von Betriebswohnungen in Teilbereichen des Plangebietes wird entsprochen . II. Das Bauvorhaben (Nutzungsänderung von Räumen des Gebäudes in Wohnnutzung) der Firma Persico (Zunftstraße, Flur 36, Flurstück 294) entspricht mit dem unter I. gefassten Beschluss den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 125, E. - Lechenich, Römerhofweg. Gemäß § 36 Baugesetzbuch wird in Verbindung mit § 33 (1) BauGB zum o.g. Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Begründung: Am 31.08.1999 hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125. E.-Lechenich, Römerhofweg beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren, der Bekanntmachung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) am 16.02.2000 fand in der Zeit vom 08.01.2001 bis 07.02.2001 die einmonatige Offenlage gem. § 3 Abs. 2 statt. P:\SZ\VORLAGEN\V6100011.212 - 2 Mit den o.g. Beschlüssen soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine zeitnahe Errichtung einer Betriebswohnung innerhalb eines bereits im Bau befindlichen GewerbebetriebsfZweirad Persico) geschaffen werden. Nach dem offengelegen Bebauungsplanentwurf ist entlang der Hochspannungsfreileitung -und über den Schutzbereich hinaus - die Errichtung von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausgeschlossen. Vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden durch die vorhandenen Planungsrestriktionen u.a. Hochspannungsfreileitung, Nutzungszonierung, Übergangsheime für Asylbewerber und den daraus resultierenden Festsetzungen Vermarktungsschwierigkeiten erwartet. Aus diesem Grund sollte die Einschränkung, die keiner zwingenden Vorschrift entspricht, sondern präventive Bedeutung hat, bis auf ein Grundstück -das unmittelbar an die Umspannanlage grenzt (nördlich)- entfallen. Die von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange (Staatliches Umweltamt Köln und die RWE NET AG) haben der Änderung zugestimmt. • Damit eine Verzögerung des Bauvorhabens vermieden wird - der Satzungsbeschluss nicht vor -, sollte das Benehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB erteilt werden. ,/ Anlagen • P:\SZ\VORLAGEN\V6100011,212 liegt noch zu AnlaQc /I Yl J t1:fO! 61011 Der \ Stadtdirektor '" ",' ,/' ,,- ,,- -, \, \ \ ,.'"/',,,- '" , \, , ,, ,, " I 1 1 '-,' • I , ---=-= ___.__I'F I I, I ,....------, - t ;':'-\ ;--_ ... -~ _ 10AV --=.--- /' ·r---- - "" .... # /~ • r:" ....... " ' .\'~:I'·· nctc --- r-_ ...... I· -, '-/ I ,-I I,' , I -- , ,I' , /" ,,~'::; '-,,'7,;:.?A BEB UMWELT- AU UND ERFTSTAOT,OEN UNGSP PLANUNCOSAMT LAN E: '" FTK "'EIS N R.125, 'D CO K 5 ( 71B ,94 I - 082 - 30.01.2001 Anloae 1 zu V7/;1'~Oi Blat! - 61 - Offenlage des Bebauungsplanes-Nr. 125 (Gewerbegebiet "Zunftstraße'" bi..e.r:. Stellungnahme der Wirtschaftsförderung • Aus Sicht der Abteilung Wirtschaftsförderung Bebauungsplanentwurf folgende Anregungen: ergeben sich zu dem o.a. Gemäß Punkt 1.4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die ausnahmensweise Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber, Betriebsleiter bzw. für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen entlang der dort verlaufenden Hochspannungsfreileitung ausgeschlossen. Der Ausschluß von Betriebswohnungen umfasst einen Bereich, der über den Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitung weit hinaus geht. • Aus Sicht der Wirtschaftsförderung erscheint dieser Bereich erheblich zu weit gefasst. Aufgrund unserer Erfahrungen ist die Möglichkeit der Errichtung von Betriebswohnungen bei ansiedlungsinteressierten Unternehmen durchaus von Bedeutung, so dass aufgrund dieser Einschränkung negative Auswirkungen bei der Vermarktung dieser Grundstücksbereiche zu befürchten sind. Wir würden daher anregen, den Ausschluß von Betriebswohnungen im Bebauungsplan auf den eigentlichen Schutzstreifen der dort verlaufenden Hochspannungsfreileitung zu beschränken und diese im übrigen Gebiet für ausnahmsweise zulässig zu erklären. (~m:n~' ~/~