Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
616 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
AZ.:61.21-20/95 - 2. Änd.- Li/Ka
öffentlich
V
4S0j
7/
Amt: 61
An den
BeschIAusf.:
61
Rat
Datum:
21.08.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung
Ausschuß
•
Betrifft:
über den
für Planung
2. Vereinfachte
Änderung
heim, Ackerstraße
Beschlussfassung
des Bebauungsplan
Finanzielle
Nr. 95, E. - Fries-
Auswirkungen:
X
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.07.2000
(A \'1 A 1.1'
Beschlussentwurf:
•
Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), berichtigt am
16.01.1998 (BGBI. I S. 137) wird beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 95, E.-Friesheim,
Ackerstraße in einem Teilbereich vereinfacht zu ändern (s. Anlageplan). Der Anlageplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Die Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95, E.-Friesheim, Ackerstraße wird
gem. § 13, 2,4, und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), benchtlg
am 16.01.1998 (BGBI. I S. 137) i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert am
28.03.2000 (GV NW S. 245) als Satzung beschlossen.
Begründung:
Die "Vereinfachte Änderung" umfasst einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungspanes
Nr. 95, E. - Friesheim, Ackerstraße und beinhaltet die Änderung der Festsetzungen "Öffentlichen Verkehrsfiäche, Zweckbestimmung: Fußweg, Allgemeines Wohngebiet in "Öffentliche
Verkehrsfiäche, wobei teilweise auch Fläche des festgesetzten "Spielplatzes" in Anspruch
genommen werden.
Ziel der Planänderung ist die planungsrechtliche Sicherung der Erschließung einer bereits
errichteten Doppelhaushälfte.
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- 2 Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine Bebauung des Grundstückes westlich der
Planänderung mit einer Einzel- oder Doppelhausbebauung möglich. Eine Doppelhausbebauung jedoch nur, wenn die Zufahrt der zweiten (nördlichen) Doppelhaustäffte über das Grundstück der ersten (südlichen) Doppelhaushälfte erfolgt.
Aufgrund eines falschen Lageplanes -des "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs"-,
wurde eine Doppelhausbebauung geplant und errichtet, die eine Zufahrt über das erste
Grundstück nicht zulässt. Das Grundstück ist somit lediglich über einen öffentlichen Fußweg
erreichbar. Damit nunmehr auch das Grundstück mit einem KFZ angefahren werden kann
(Garage), soll die von Süden kommende Erschließungsstraße verlängert werden.
•
Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 95 nicht
berührt.
Die von der Änderung betroffenen Fachämter (Jugendamtund Eigenbetrieb Straßen) haben
der "Vereinfachten Änderung" zugestimmt; die Beteiligung der betroffenen Grundstücksnachbarn ist eingeleitet.
Bezüglich der notwendigen Übernahme der entsprechenden
erwartete Zusage noch aus.
Anlage
•
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Erschließungskosten
steht die
STADT
ERFTSTADT
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An!age
Der Bürgermeister
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Bisherige Festsetzungen:
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Offentliche Verkehrsflache
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VER EIN F ACH T E
UMWELT· UND PLANUNGSAMT
ERFTSTADT, DEN
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N R. 95
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M.: 1 : 1000
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