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Beschlusstext (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
20.02.2013
Erstellt
06.05.13, 19:31
Aktualisiert
06.05.13, 19:31
Beschlusstext (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 06.05.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 20.02.2013 Vorlage Nr.: TOP 5 63/2013 Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Rotkehlchenweg Flur 11, Flurstück 431, Flurstück 507, Flurstück 604 und Flurstück 625 (teilweise). Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)