Daten
Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
20.02.2013
Erstellt
06.05.13, 19:31
Aktualisiert
06.05.13, 19:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 06.05.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 16. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 20.02.2013
Vorlage Nr.:
TOP 5
63/2013
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Rotkehlchenweg
Flur 11, Flurstück 431, Flurstück 507, Flurstück 604 und Flurstück 625 (teilweise).
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart
im Sinne von § 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)