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Beschlussvorlage (86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülplch zur Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone im Bereich Wichterich 1 Lommersum; Stellungnahme der Stadt Erftstadt während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB Bezug: V 7 /1021, Rat 02.02.2001)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
763 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülplch zur Ausweisung
einer Windkraftkonzentrationszone im Bereich Wichterich 1 Lommersum;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB
Bezug: V 7 /1021, Rat 02.02.2001) Beschlussvorlage (86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülplch zur Ausweisung
einer Windkraftkonzentrationszone im Bereich Wichterich 1 Lommersum;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB
Bezug: V 7 /1021, Rat 02.02.2001) Beschlussvorlage (86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülplch zur Ausweisung
einer Windkraftkonzentrationszone im Bereich Wichterich 1 Lommersum;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB
Bezug: V 7 /1021, Rat 02.02.2001) Beschlussvorlage (86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülplch zur Ausweisung
einer Windkraftkonzentrationszone im Bereich Wichterich 1 Lommersum;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB
Bezug: V 7 /1021, Rat 02.02.2001) Beschlussvorlage (86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülplch zur Ausweisung
einer Windkraftkonzentrationszone im Bereich Wichterich 1 Lommersum;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB
Bezug: V 7 /1021, Rat 02.02.2001)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister AZ.:61.21-20/122 - LilWi öffentlich V 71 -1'1~~ Amt: 61 An den BeschIAusf.: Rat Datum: 24.07.2001 der Stadt Erftstadt zur Vorberatung Ausschuß • Betrifft: Bezug: 61 zur Beschlussfassung; über den für Planung 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülplch zur Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone im Bereich Wichterich 1 Lommersum; Stellungnahme der Stadt Erftstadt während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB V 7 /1021, Rat 02.02.2001 Finanzielle Auswirkungen: X Keine Unterschrift des BudgetveranlworJ1ichen Erftstadt, den 24.07.2001 • (All/tl Beschlussentwurf: Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme wird beschlossen. Begründung: Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sind von der Stadt Zülpich zur Offenlagegem. § 3 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange bzw. die Stadt Erftstadt aufgefordert worden, eine Stellungnahme abzugeben. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erftstadt ist dermach bereits die in der Anlage 3 beigefügte Stellungnahme der Stadt Zülpich zur Fristwahrung im Flächennutzungsplan-Verfahren zugeleitet worden. Inhalt des FNP-Änderungsverfahren ist die Entwicklung und Darstellung einer Windkraftkonzentrationszone im Bereic\1. Wichterich Ilommersum, unmittelbar an der südlicl'len S\adtgebietsgrenze der Stadt Erftstadt, gelegen. P;\VORLAGEN\V6100061.205 - 2 Die 87. Änderung des FNP der Stadt Zülpich, in der ein zweiter Bereich zur Entwicklung und Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen Wichterich I Weiler (s. Antage 1) geplant war, wird nicht mehr weiterverfolgt. Die nunmehr verbleibende Konzentrationszone -gegenüber der in der Beteitigung der Träger vorgestellten Größe- aufgrund der veränderten nun 1000 bzw. 1200m) deutlich geändert und Wichterich I l.ommersnn (s. Anlage 2) wurde öffentlicher Betange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Abstände zur Wohnbebauung (bisher 500m, reduziert (s. Anlage 2). Geplant sind in dieser Konzentrationszone ca. 15 Anlagen mit einer max. Höhe von 100 m über Grund (Nabenhöhe ca. 60 bis 65 m). Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung "Gertrudenhof') beträgt dabei ca. 1400 m. • (Stadtteil Niederberg und Anwesen Das festgesetzte Landschaftschutzgebiet Wolfsmaarwird jedoch weiterhin von der geplanten Konzentrationszone tangiert. Um eine Beeinträchtigung dieses Gebietes so gering wie möglich zu halten, soll nochmals darauf hingewiesen werden, sicherzustellen, dass die Belange des Landschaftsschutzgebietes ausreichend berücksichtigt werden. ( ~ Anlagen • P:\VORLAGEN\V6100061.20S 'f' ;," ..:... .- "", ~'.' .r.,,!., .:''1.,' u " ('.I, 1 <· -: .~ )/ .=" l .r Bisherige Planung ') E n t wie k I __I~ :!1 Wichterich II ... .. ~... bereich ", I t.ommersum ' """\:,-,' ~,-)~ . Neue Planung \ , ..~ ':'" -, . ~ ..~ :4U, ,] (ve~größert aus der Karte1:25,OOO fJ Signaturen entsprechen der ,I Legende der Hauptkarte ) ;'J • 't ;::')o~~,_ '..lc~ ~1Maßstab:, • "''''' . .:./ .'.~: ~: N /~ 4: Spoo ", -'. '. .' ,,~, ~/;;~W:t~:ilij1~~' '!F , >i. '/Ii. " ,'!~' !f!'t'" ,.;0. fb:: ,;.--." ~"'!':'!:' ,;t., !., '. '.. " ", '~t !; ~p~ .." !: -, .. :~; ,./ .~' !i .'" ,-. . .': " "' .. - ., , " M.l:20000 0 , - 3 - Anlage 3 zur V 7 I Alt~Lt Zu der Ausweisung der Konzentrationszone Wichterich , Lommersum an der südlichen Stadtgebietsgrenze wird von der Stadt Erftstadt vorbehaltlich der Beschlt.ßfassung durch den Rat (voraussichtlich am 18.09.2001) folgende Stellungnahme abgegeben: Der Verzicht auf die Ausweisung der Konzentrationszone Wichterich 'Weiler an der südlichen Stadtgebietsgrenze wird begrüßt. Ebenso die Änderung und Reduzierung der Konzentrationszone • Wichterich , Lommersum. Obwohl die geplante Konzentrationszone Wichterich , Lommersum gegenüber der in der frühzeitigen Beteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) vorgesehenen Größe geändert' reduziert wurde, tangiert das Gebiet im äußeren Norden weiterhin de südliche Stadtgebietsgrenze der Stadt Erftstadt und somit auch das festgesetzte Landschaftschutzgebiet Wolfsmaar. Da im Erläuterungsbericht keine Aussage zur Beeinträchtigung des Landschaftschutzgebietes enthalten ist, wird nochmals darauf hingewiesen, sicherzustellen, dass die Belange des Landschaftschutzgebietes ausreichend berücksichtigt werden . • P,\VORLAGEN\V6100061.205