Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
763 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
AZ.:61.21-20/122
- LilWi
öffentlich
V
71
-1'1~~
Amt: 61
An den
BeschIAusf.:
Rat
Datum: 24.07.2001
der Stadt Erftstadt
zur Vorberatung
Ausschuß
•
Betrifft:
Bezug:
61
zur Beschlussfassung;
über den
für Planung
86. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Zülplch zur Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone
im Bereich Wichterich 1 Lommersum;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB
V 7 /1021, Rat 02.02.2001
Finanzielle
Auswirkungen:
X
Keine
Unterschrift des BudgetveranlworJ1ichen
Erftstadt, den 24.07.2001
•
(All/tl
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme wird beschlossen.
Begründung:
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP) sind von der Stadt Zülpich zur Offenlagegem. § 3 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher
Belange bzw. die Stadt Erftstadt aufgefordert worden, eine Stellungnahme abzugeben.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erftstadt ist dermach bereits die
in der Anlage 3 beigefügte Stellungnahme der Stadt Zülpich zur Fristwahrung im
Flächennutzungsplan-Verfahren
zugeleitet worden.
Inhalt des FNP-Änderungsverfahren ist die Entwicklung und Darstellung einer Windkraftkonzentrationszone im Bereic\1. Wichterich Ilommersum,
unmittelbar an der südlicl'len S\adtgebietsgrenze der Stadt Erftstadt, gelegen.
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- 2 Die 87. Änderung des FNP der Stadt Zülpich, in der ein zweiter Bereich zur Entwicklung und
Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen Wichterich I Weiler (s. Antage
1) geplant war, wird nicht mehr weiterverfolgt.
Die nunmehr verbleibende Konzentrationszone
-gegenüber der in der Beteitigung der Träger
vorgestellten Größe- aufgrund der veränderten
nun 1000 bzw. 1200m) deutlich geändert und
Wichterich I l.ommersnn (s. Anlage 2) wurde
öffentlicher Betange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Abstände zur Wohnbebauung (bisher 500m,
reduziert (s. Anlage 2).
Geplant sind in dieser Konzentrationszone ca. 15 Anlagen mit einer max. Höhe von 100 m
über Grund (Nabenhöhe ca. 60 bis 65 m).
Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung
"Gertrudenhof') beträgt dabei ca. 1400 m.
•
(Stadtteil
Niederberg
und Anwesen
Das festgesetzte Landschaftschutzgebiet Wolfsmaarwird jedoch weiterhin von der geplanten
Konzentrationszone
tangiert. Um eine Beeinträchtigung dieses Gebietes so gering wie
möglich zu halten, soll nochmals darauf hingewiesen werden, sicherzustellen, dass die
Belange des Landschaftsschutzgebietes
ausreichend berücksichtigt werden.
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Anlagen
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- 3 -
Anlage 3 zur V 7 I
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Zu der Ausweisung der Konzentrationszone Wichterich , Lommersum an der südlichen
Stadtgebietsgrenze wird von der Stadt Erftstadt vorbehaltlich der Beschlt.ßfassung durch den
Rat (voraussichtlich am 18.09.2001) folgende Stellungnahme abgegeben:
Der Verzicht auf die Ausweisung der Konzentrationszone Wichterich 'Weiler an der südlichen
Stadtgebietsgrenze wird begrüßt.
Ebenso die Änderung und Reduzierung der Konzentrationszone
•
Wichterich , Lommersum.
Obwohl die geplante Konzentrationszone Wichterich , Lommersum gegenüber der in der
frühzeitigen Beteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) vorgesehenen Größe geändert' reduziert
wurde, tangiert das Gebiet im äußeren Norden weiterhin de südliche Stadtgebietsgrenze der
Stadt Erftstadt und somit auch das festgesetzte Landschaftschutzgebiet Wolfsmaar.
Da im Erläuterungsbericht
keine Aussage zur Beeinträchtigung des Landschaftschutzgebietes enthalten ist, wird nochmals darauf hingewiesen, sicherzustellen, dass die Belange
des Landschaftschutzgebietes
ausreichend berücksichtigt werden .
•
P,\VORLAGEN\V6100061.205