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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage für das Grundstück in Bad Münstereifel-Holzem, Gemarkung Effelsberg, Flur 4, Flurstück 40)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage für das Grundstück in Bad Münstereifel-Holzem, Gemarkung Effelsberg, Flur 4, Flurstück 40) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage für das Grundstück in Bad Münstereifel-Holzem, Gemarkung Effelsberg, Flur 4, Flurstück 40)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Ga Nr. der Ratsdrucksache: 1475 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage für das Grundstück in Bad Münstereifel-Holzem, Gemarkung Effelsberg, Flur 4, Flurstück 40 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1475 1. Sachverhalt: Es ist eine Bauvoranfrage für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 4, Flurstück 40 eingereicht worden. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt und im Sinne des § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die wegemäßige Erschließung im Sinne von § 4 BauONW ist sichergestellt, während sowohl für die Wasserversorgung als auch für die Abwasserentsorgung verlängerte Hausanschlüsse notwendig sind. Gemäß § 35 Abs. 1 BauGB ist Wohnbebauung im Außenbereich nicht zulässig. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses. Die Gebäudefront insgesamt erreicht eine Länge von 26,50 m. Dies ist grundsätzlich in einer offenen Bauweise, wie in der Umgebung vorhanden, zulässig. Konkret handelt es sich bei der vorhandenen umliegenden Bebauung zumeist um freistehende Einfamilien- sowie Mehrfamilienwohnhäuser, die weniger Massivität aufweisen als das geplante Bauvorhaben. Insofern handelt es sich hierbei um einen überdimensionierten Baukörper, der sich aufgrund seiner langen Gebäudefront sowie seiner Massivität nicht in das nähere Umfeld einfügt und daher aus städtebaulichen Gründen nicht vertretbar ist. Folglich kann das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nicht erteilt werden. Diese Beurteilung der Rechtslage wird vom Kreis Euskirchen ebenfalls vertreten. 2. Rechtliche Würdigung Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauONW und des BauGB. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für die oben genannte Bauvoranfrage wird nicht erteilt.