Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
11.12.12, 09:30
Aktualisiert
11.12.12, 09:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 11.12.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 17. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 19.09.2012
TOP 8
Vorlage Nr.:
285/2012
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 95 Pulheim
Bauschuttrecyclinganlage
Bereich: Otto-Lilienthal-Straße
- Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und
2 BauGB sowie über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 6, Niederschrift-S. 11,12
Empfehlung:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen / der Rat
der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den
vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes
vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 95 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des
Bebauungsplanes.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 19.09.2012
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