Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
11.12.12, 09:30
Aktualisiert
11.12.12, 09:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 11.12.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 17. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 19.09.2012
Vorlage Nr.:
TOP 4
284/2012
Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße
Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB
und während der Auslegung gem. §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Äußerungen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe Vorlage 97/2012; Sitzung des UPA vom 20.06.2012
Empfehlung:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1 und 2) BauGB
eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1
und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 30
Pulheim 1303", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben
sich aus der Planzeichnung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)