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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim Bereich: zwischen Nelkenweg, Am Bendacker und Geyener Straße Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 und 2) und 4 (1 und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB siehe Rat vom 22.05.2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
11.12.12, 09:30
Aktualisiert
11.12.12, 09:30
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
Bereich: zwischen Nelkenweg, Am Bendacker und Geyener Straße
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 und 2) und
4 (1 und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
siehe Rat vom 22.05.2012) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
Bereich: zwischen Nelkenweg, Am Bendacker und Geyener Straße
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 und 2) und
4 (1 und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
siehe Rat vom 22.05.2012)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 11.12.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 17. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 19.09.2012 TOP 3 Vorlage Nr.: 251/2012 Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim Bereich: zwischen Nelkenweg, Am Bendacker und Geyener Straße Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 und 2) und 4 (1 und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB siehe Rat vom 22.05.2012 Empfehlung: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1 und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1 und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Bebauungsplan Nr. 76 als Satzung. Der Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 3. Dem Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) --Vorsitzende Ehlen lässt nun über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem TVA der Stadt Pulheim, dass bei der Ausbauplanung für die Sonnenallee zwingend Maßnahmen zur Verlangsamung des Verkehrs zu berücksichtigen sind. Hierzu kommen folgende Maßnahmen in Frage: - Tempo 30 Zone - Fahrbahnverengungen bzw. Querungshilfen (z. B. am Nelkenweg) - Vorfahrtsregel rechts vor links - die Anordnung eines LKW Durchfahrverbotes ab / bis zum Lebensmittelmarkt ist zu prüfen - die bestehende Sonnenallee ist bei Pförtnerlösungen zu betrachten Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 19.09.2012 Seite 2