Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
11.12.12, 09:30
Aktualisiert
11.12.12, 09:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 11.12.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 17. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 19.09.2012
Vorlage Nr.:
TOP 14
256/2012
Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße
Aufstellung gemäß § 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB mit den Unterlagen des Investors
Gleichzeitig mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim für den Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße
(das Kauflandgelände) und die Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung, Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße (das
Kauflandgelände) durchgeführt
Beschluss:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim (Bereich: das Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und
Farehamstraße).
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung weiterer Flächen für eine Erweiterung der Verkaufsfläche des
strategisch zentral in der Innenstadt gelegenen Handelsstandortes, auf dem derzeitigen Kauflandgelände.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung des Investors, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB mit den Unterlagen des Investors durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
3. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung gleichzeitig
mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim, durchzuführen.
Ziel der Teilaufhebung und der Aufhebung ist der Wegfall des alten Planrechts.
Lage und Umfang der Teilaufhebung und der Aufhebung sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)