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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße Aufstellung gemäß § 2 BauGB Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB mit den Unterlagen des Investors Gleichzeitig mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim für den Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße (das Kauflandgelände) und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung, Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße (das Kauflandgelände) durchgeführt)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
11.12.12, 09:30
Aktualisiert
11.12.12, 09:30
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße
Aufstellung gemäß § 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB mit den Unterlagen des Investors
Gleichzeitig mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim für den Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße (das Kauflandgelände) und die Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung, Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße (das Kauflandgelände) durchgeführt)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 11.12.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 17. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 19.09.2012 Vorlage Nr.: TOP 14 256/2012 Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße Aufstellung gemäß § 2 BauGB Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB mit den Unterlagen des Investors Gleichzeitig mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim für den Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße (das Kauflandgelände) und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung, Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße (das Kauflandgelände) durchgeführt Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim (Bereich: das Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße). Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung weiterer Flächen für eine Erweiterung der Verkaufsfläche des strategisch zentral in der Innenstadt gelegenen Handelsstandortes, auf dem derzeitigen Kauflandgelände. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung des Investors, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB mit den Unterlagen des Investors durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. 3. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung gleichzeitig mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim, durchzuführen. Ziel der Teilaufhebung und der Aufhebung ist der Wegfall des alten Planrechts. Lage und Umfang der Teilaufhebung und der Aufhebung sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)