Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß§ 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den BestimmungenderHauptsatzungderStadtErflstadtletteich
den beigefOgten
Antragder I des
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Kruggenberg und Kalienhofstraße
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Finanzielle
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J!lie gröbstenfa!1r.b?~nbeschädigungen
auf der Merowingerstraße (L 163) im Abschnitt
zwischen Kallenhofstraße und Kruggenberg (Gaststätte zur Linde) wurden vor kurzem
durch den Landesbetrieb Straßenbau beseitigt. Dennoch habe ich die Niederlassung
Euskirchen darauf hingewiesen, dass aus meiner Sicht eine dringende Sanierung der
.Straße· erforderlich ist.
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Für die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege liegt eine Planung des Landesbetriebes vor. wonach zurzeit der notwendige Grunderwerb für den Ausbau (einschI. der
Gehwege) ge!ätigt wird. In den letzten Jahren konnten sich leider einige Eigentümer nicht
dazu durchringem, d'ie erforderlichen schmalen Grundstücksstreifen für die Maßnahme
abzutreten.·lnder früheren Planung war ein gemejns'a-ine'r'Geh- und Radweg (nutzbar
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P: \SZ\ANTRAG8\A1519.
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in beiden Richtungen) mit einer Breite von ca. b = 2,50 m eingeplant. Die derzeitige
Planung sieht auf beiden Seiten nur noch einen Gehweg mit einer Querschnittsbreite von
östlich b 2,00 m und westlich b min. 1,50 m vor. Der in Richtung Lechenich führende
Weg (östlich) soll für die Mitbenutzung von Radfahrern freigegeben werden, wobei in
diesem Fall keine Benutzungspflicht besteht (Angebot). Gleichfalls istdie Fahrbahn etwas
weiter nach Westen verschoben. Durch die vorgenannten Umplanungen konnten die
benötigten Flächen verringert werden.
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Nach Abschluss der jetzigen Grunderwerbsverhandlungen
kann in absehbarer Zeit mit
der Finanzierung der Fahrbahnsanierung durch den Landesbetrieb gerechnet werden.
Die Kosten der Gehwege sind jedoch durch den Eigenbetrieb Straßen zu finanzieren.
Eine. entsprechende Einplanung in den Wirtschaftsplan 2002 habe ich daher bereits
vorgesehen. Für die Anlage der beidseitigen Gehwege besteht bereits ein alter Zuschussantrag, der nach Festlegung der endgültigen Planung (Grunderwerb?) noch formal an
die neue Ausbauplanung angepasst werden muss .
•
P:\SZ\ANTRÄGE\A1519.WPD
24-ALlG-2001 07: 45
UON:HEME9'lTH STELlERBERAT02235-463332
1'lN: 409300
5.1
Michael Hcmesath
CDU Stadtverordneter
Merowingersir. 124
50374 Erftstadt
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Stadt F.rflstadt
Ilerrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Holzdamm iO
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50374 Erftstadt
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21.08.2001
Sehr geehrter Herr Bösche.
ich bitte nachfolgenden Antrag an die zuständigen Ratsgremien zur Beratung und Beschlußfassung
weiterzuleiten.
Die Fahrbahn und die Fußwege auf der Merowingerstraße im Bereich Kruggenberg bis
Kallenhofstraße (ca.25U Meter) werden ohne weitere Verzögerungen in einen ordnungsgemäßen,
der Verkehrssicherungspflicht entsprechenden Zustand versetzt.
Begründung:
,
Die Fabrbahnabsenkungen im o.a Bereich sind mittlerweile so gravierend, dass sie durch
Barken mit Blinkleuchten gesichert werden mußten. Die Fußwege rechts und links der
Fahrbahn sind Ills solches nicht zu erkennen. Tiefe Kuhlen, hochstehende Kantensteine
ausgefahrene Grundsruckseinfahrten lTJIIC~nein sicheres Fortkommen unmöglich.
Insbesondere bei Dunkelheit kann man nur von einer Zumutung fUr die direkten Anwohner
und die Bliesheimet Bevölkerung im allgemeinen sprechen. Glücklicher Weise, wurde bisher
noch niemand ernsthaft geschädigt.
Es ist sehr verwunderlich, dass der zuständige SlTaßenbaulastträger diesen skandalösen
Zustand duldet, zurnal ihm dieser seit langer Zeit bekannt ist
Es kann auch nicht das restriktive Verhalten einiger Anwohner als Entschuldigung für den
Baulastträger gewertet werden, dass Sie vor Jahren nicht bereit waren, geringe Grundstücksflächen abzugeben, damit ein Radweg gebaut werden kann. Dies kann nicht gleichzeitig die
Befreiung von der Vekebrssichorungspflicht filr den Straßenbaulasträger bedeuten.
Mit ~eund1i~em
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nachrichtlich: Landesbetrieb Straßen Herrn Nikolaus
r!:t:Lu~
(Alfred Zerres)