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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 37 Geyen Bereich: Ecke Am Domkreuz/ Mittelweg, alter Feuerwehrstandort Änderung der Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr und der Gebietsausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) in ein “Reines Wohngebiet“ (WR) Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 37 Geyen
Bereich: Ecke Am Domkreuz/ Mittelweg, alter Feuerwehrstandort
Änderung der Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr und der Gebietsausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) in ein “Reines Wohngebiet“ (WR)
Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss und
Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 27.08.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 20.06.2012 Vorlage Nr.: TOP 6 188/2012 Bebauungsplan Nr. 37 Geyen Bereich: Ecke Am Domkreuz/ Mittelweg, alter Feuerwehrstandort Änderung der Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr und der Gebietsausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) in ein “Reines Wohngebiet“ (WR) Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 37 Geyen im Bereich Ecke Am Domkreuz / Mittelweg, alter Feuerwehrstandort gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) zu ändern. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung einer neuen Nutzung für das Grundstück nach Auszug der Feuerwehr. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 37 Geyen nicht berührt. 3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 37 Geyen 1302". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 37 Geyen behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen. – Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)