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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße
Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 27.08.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 20.06.2012 Vorlage Nr.: TOP 3 97/2012 Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße Auslegungsbeschluss Beschluss: . Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim 1303 im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung gemäß § 4(2) BauGB durchzuführen. – Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)